UG (haftungsbeschränkt) i.G. rückgängig

Hallo!
Folgende Geschichte!

Es war einmal Person A. Diese wollte sich zum 1. Januar 2013 selbständig machen, wofür Sie vor ein paar Tagen beim Notar war.
Nun hat sich A aber entschlossen, sich als Einzelunternehmen selbständig zu machen, und die UG nicht zu gründen.
Der Notar hat aber bereits alle Schriftstücke aufgesetzt.

Frage:
Kann A den Notar kontaktieren und darum bitten, die UG-Urkunden zu vernichten?
Oder muss die UG schon komplett offiziell gelöscht werden. Ins Handelregister ist sie noch nicht eingetragen. Sie ist lediglich beim Notar bekannt. Dieser wartet darauf, dass A sich wieder meldet mit dem Nachweis, das Startkapitall einzubezahlt zu haben!

Um Antworten wäre ich dankbar!

Solange Person A nicht beim Register eingetragen und damit letztlich nicht als Gesellschafter beurkundet ist, besteht auch die Gesellschaft als eigene Körperschaft nicht. Dies könnte zur Folge haben, das der Notar seine Fixkosten der Person A gegüber geltend machen könnte, und selbst dies könnte im Zweifel strittig sein.

zuerstmal Danke für die Antwort!
Wenn ich es richtig verstehe, kann es sein, dass Person A die Kosten beim Notar gar nicht bezahlen muss, da die UG noch nicht beim Handelsregister eingetragen ist?
Der Notar hat zu A gesagt, dass die UG erst dann eingetragen wird, wenn der Nachweis da sein, dass das Stammkapital einbezahlt wurde.
Der Notar hat aber die Urkunde bereits vorgelesen und beide haben unterschrieben. Notar wartet nur noch auf den Nachweis, dass A auf dem neuzueröffnenden Konto sein Stammkapital einbezahlt hat.

Das heißt doch für A, dass A am Montag beim Notar schriftlich anzeigt, Bescheid gibt, dass die UG doch nicht gegründet wird und der Notar alle Unterlagen hierüber vernichten soll. evtl. noch die rechnung schicken kann, oder??

Vielen Dank für Die Antwort!!!

Das heißt doch für A, dass A am Montag beim Notar schriftlich
anzeigt, Bescheid gibt, dass die UG doch nicht gegründet wird
und der Notar alle Unterlagen hierüber vernichten soll. evtl.
noch die rechnung schicken kann, oder??

Exakt.
Solange keine Unterlagen den Notar in Richtung Handelsregister verlassen haben, ist die Gründung stoppbar.

Natürlich wird der Notar seinen Aufwand in Rechnung stellen. Dieser ist aber für das Beurkunden einer UG- Gründung nicht so hoch.

Und noch was: Eine UG ist meist dramatisch besser, als als Einzelunternehmer oder GbR zu firmieren.

Vielen Dank für Die Antwort!!!

Gern geschehen.

Erdbeerzunge

=WENN(ANFANG;HALLO)

Und noch was: Eine UG ist meist dramatisch besser, als als
Einzelunternehmer oder GbR zu firmieren.

sagt wer? Die Rechtsform des Einzelunternehmers ist für viele kleine Unternehmen sehr wohl hervoragend geeignet. Sie bietet steuerrechtliche Vorteile, es fallen niedrigere Kosten im Bereich Steuerberatung und bei den Gründungskosten an, das Eigenkapital darf auch einen negativen Saldo haben, ohne dass es jemanden juckt und man hat gegenüber Lieferanten und Banken einen besseren Stand.

Die Haftung auszuschließen gelingt dagegen auch mit einer UG meist nicht. Banken, große Lieferanten und viele Vermieter verlangen ohnehin meist eine Mithaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers, und bei einer eintretenden Krise machen gerade kaufmännisch weniger versierte Geschäftsführer oft Fehler, die auch zu einer zumindest teilweisen Durchhaftung gegenüber Finanzamt und Sozialversicherungsträgern führen.

=WENN(ENDE;TSCHÜSS)

1 Like

Einzelunternehmer, Bonität und Öffentlichkeit
Servus,

da gibt es auch jenen Typus des Einzelunternehmers aus Neckartailfingen, der sich mit Konstruktion und Herstellung von automatischen Dosier- und Abfüllmaschinen für hochexplosive Pasten in Tuben beschäftigt und wegen eines ungewöhnlich großen Auftrags aus Quatar zur Bank kommt und fragt:

„Kennet Sie mir vielleicht saga, wie ma en Kredit aufnimmt? Dr Vatter ond dr Opa hont dees nia gmacht…“

Und auf die etwas verstörte Rückfrage des Bankadjunkten zwei Tage später, von ihm seien ja gar keine Bilanzen veröffentlicht, meint: „Ha, i moin jo, säll sei mei oigene Sach - abr s dued au nimme not, i hau mit em Eugen z’Dubai gschwätzt - der legt dia zwoi Milliona solang fir mi aus, bis dees L/C dure ischd.“

Worauf der Bankadjunkt einen Tag später morgens auf dem Flur die wohlbekannte Stimme seines Herrn hört: „Ach Herr Bäuerle, kenned Se bitte amol en Augablick zu mir reikomme?“

Von dem dann Folgenden ist nur noch ein tiefes Luftholen zu vernehmen, und der Ansatz „SIIEE GRANAATARINDVIEH!!! …“ - über den Rest breite ich den freundlichen Mantel der Diskretion.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder