Hallo, ich befinde mich in einem befristeten Arbeitsverhältnis. welches bereits mehrfach verlängert
wurde. Meine derzeitige Befristung begann am 01.09.2016 und wird planmäßig am 31.08.2017 mit Eintritt in die Altersrente enden. Mein Urlaubsanspruch (bezogen auf ein Jahr) beträgt 30 Arbeitstage.
Meine Frage: Welchen Urlaubsanspruch habe ich bis zu meinem Ausscheiden am 31.08.2017?
Hi,
für 2017 hast Du einen Anspruch von 30 Tagen, sofern für den übergesetzlichen Teil (24 Werktage, also 4 Wochen) nicht ausdrücklich etwas etwas Anderes vereinbart ist.
Für 2016 müsste man wissen, ob das Arbeitsverhältnis schon vor dem 01.07.2016 existierte (wenn ja, siehe 2017).
VG
Guido
Quelle und Erklärung des Ganzen - jetzt nicht vom Handy:
Eine Kürzung ist im § 5 BUrlG nur vorgesehen
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für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt
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wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet
Wartezeit = 6 Monate, trifft also nicht zu -
wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet
Der 31.08.2017 liegt definitiv nicht in der ersten Jahreshälfte, passt also auch nicht.