Ukrainische Flüchtlinge = bessere Refugees?

Das stimmt meines Wissens nicht.

Soweit mir bekannt stellen sowohl Kanada als auch die Schweiz humanitäre Visa aus, während es dafür nach EU-Recht keine Grundlage gibt und ein humanitäres Visum daher nur in Ausnahmefällen und ohne formales Prozedere gewährt werden kann.

Humanitäre Visa werden allerdings nur vergeben, wenn (Zitat Wikipedia) im Einzelfall offensichtlich davon auszugehen ist, dass der Antragsteller unmittelbar, ernsthaft und konkret an Leib und Leben gefährdet ist. Dies ist aber in vielen Fällen gar nicht der Fall.

So einfach wie du es hier darstellst ist die Situation also nicht.

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Ergänzend dazu (ebenfalls Zitat aus Wikipedia):

Das Recht der Europäischen Union sieht kein humanitäres Visum vor. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte im März 2017, dass die EU-Mitgliedsstaaten nicht verpflichtet sind, in ihren Auslandsbotschaften humanitäre Visa auszustellen. […] Die Bundesregierung erklärte in einer Stellungnahme, dass das in Artikel 25 des EU-Visa-Kodex vorgesehene (Notfall-)Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit sich nicht auf Personen erstrecke, die beabsichtigten, internationalen Schutz zu beantragen, da der Antrag dieser Personen auf einen längerfristigen Aufenthalt gerichtet sei.

Sprich: Wer Asyl beantragen will, ist in der Regel gezwungen, illegal die Grenze zu überschreiten.

Und abgesehen davon: Selbst wenn es humanitäre Visa gäbe, könnten viele trotzdem nicht davon Gebrauch machen, da es für sie zu gefährlich oder sogar völlig unmöglich wäre, eine Botschaft aufzusuchen.

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Außerdem ist Asyl ja auch nicht die einzige Möglichkeit:
https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahrens/Schutzformen/SubisidiaerSchutz/subisidiaerschutz-node.html

Der subsidiäre Schutz greift ein, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.

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Hier irrt Wikipedia. Die Friedrich-Ebert-Stiftung wird es besser wissen.

Zahlreiche Staaten vergeben in Einzelfällen Visa aus unterschiedlichen humanitären Gründen. Brasilien zum Beispiel hat speziell für Schutzsuchende aus Syrien die Möglichkeit der Beantragung humanitärer Visa geschaffen. Auch die EU Mitgliedstaaten vergeben im Einzelfall humanitäre Visa, wobei die Praxis hier ganz unterschiedlich ist. Bei all diesen Verfahren handelt es sich aber nicht um formalisierte Verfahren der Asylantragstellung an einer Botschaft.<

Natürlich kann so etwas nicht als Massenverfahren angewendet werden. Die Gründe hatte @Kudo schon genannt.

Nichts in diesem Artikel widerspricht den Aussagen von @Zerschmetterling und @KamikazeKatze. Hast du überhaupt verstanden, was dort steht?

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Nicht Deutschland ist asozial.

Desperado ist asozial.

Seine gehässige Art,Kamikazekatze zu antworten ist grenzwertig.Seine Argumentation ist frei von jeglichem Fachwissen. Ein Soziologe und Psychologe würde ganz andere Argumente ins Feld führen.

Man kann den positiven Effekt von Zuwanderung auch rein utilitaristisch begründen. Eine entsprechende Untersuchung habe ich hier schon vorgestellt. Wohlstand durch Zuwanderung

Wie eine homogene doitsche Gesellschaft argumentieren würde, wie sie handeln würde, kannst Du in den internen Emails der AfD-Bundestagsfraktion nachlesen. Das möge „unserem heiligen Doitschland“ bitte erspart bleiben.

Gruß, Hans-jürgen Schneider

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Es gibt sie

Der Weg um den halben Globus und in löcherigen Köhnen ist gefährlicher und zudem illegal.

Du solltest den von dir verlinkten Artikel noch einmal sinnentnehmend durchlesen. Ich lege dir insbesondere folgenden Abschnitt ans Herz:

Ein solches echtes Botschaftsverfahren gab es bis 2012 in der Schweiz, es wurde aber eingestellt. In der EU gibt es das nicht. Im Gegenteil: Im März 2017 hat der Europäische Gerichtshof im Fall X und X gegen Belgien entschieden, dass es im EU-Recht (konkret im EU Visa-Kodex keine Grundlage für die Erteilung eines solchen Visums zur Einreise mit dem Zweck der Durchführung eines Asylverfahrens gibt.

Da du also selbst anerkennst, dass die Flucht auf den bisherigen Wegen lebensgefährlich ist, möchtest du die Gelegenheit sicher nutzen, um zum Ausdruck zu bringen, dass es sich bei den Flüchtlingen aus Afrika und dem Nahen Osten, die nach Europa kommen, nicht um „Wirtschaftsflüchtlinge“ handelt, nicht wahr?

Abgesehen davon: Auf dem Weg zur Botschaft umgebracht oder zwecks Folter verschleppt zu werden ist nun sicher auch nicht sonderlicha ngenehm.

Und noch etwas: Schlägst du den Gang zur Botschaft und das Ansuchen um ein - bislang nicht existierendes - Visum auch den Flüchtlingen aus der Ukraine vor?

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Eigentlich sollte er ihnen eine sofortige Rückkehr vorschlagen, da ja nicht im ganzen Land Krieg herrscht. Oder gilt diese Regel plötzlich auch nicht mehr, wenn weiße Christen betroffen sind? :thinking:

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Es gibt also ein humanitäres Verfahren.
Schließlich sind zahlreiche Flüchtlinge, die beim Zusammenbruch Afghanistans vor den islamististischen Henkersknechten und Nasenabschneidern geflohen waren, hier und werden hier bleiben. Und zwar nicht nur Helfer der Bundeswehr. Auch andere Flüchtlinge, wie z.B. die Ukrainer sind hier.
Was will man mehr? @Kudo hatte -wie gesagt - die Gefahren für Europa schon beschrieben.

Wenn es keine Wirtschaftsflüchtlinge sind, könnten sie doch gefahrlose Schiffspassagen, Busse und Eisenbahnen nutzen.
Zur Zeit haben wir ein Bevölkerungswachstum bei weiterer Abnahme der Facharbeiter zu verzeichnen. D.h., die Syrer, Iraker und Afghanen, die seit 2015 eingewandert sind, konnten nicht für die Wirtschaft sinnvoll in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Das kann mir keiner erzählen, dass das gefährlicher als z.B. das Meer sein soll. Wenn man beim ersten mal behindert wird, versucht man es nochmal. So läuft das vor Grenzen doch auch. Eine legale Einreise wäre da aber ehrlicher.

Alles deutet darauf hin, dass diese problemlos integrierbar wären. Das hatten wir schon an anderer Stelle.

Mal abgesehen davon, dass du dir das einfach ausdenkst: In welchem Gesetz spielt die Integrierbarkeit von Schutzsuchenden eine Rolle?

Ja, wie ca. 54 % der Bevölkerung. :wink:

Im Augenblick fällt mir nur der Vergewaltigungsfall in Düsseldorf ein, wo Flüchtlinge aus der Ukraine nagativ aufgefallen wären.

Weiss jemand, was die Ermittlungen dort bisher ergeben haben?

Jetzt hast du doch tatsächlich meine Frage überlesen:

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Das kennst du als Ösi nicht. Zum Beispiel in Art 2 Abs, 1 GG. Wer seine Persönlichkeit noch „freier“ entfalten möchte, bleibt bitte draussen.

Deine Antwort hat wie üblich nichts mit der Frage zu tun. Welches Wort hast du denn nicht verstanden?

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Deine Fragen haben wie üblich nichts mit dem Thread zu tun. Erst warst du dafür, dass Polen von Lukaschenko illegale und gewalttätige Flüchtlinge aufnehmen soll (und machtest dich da schon zum nützlichen Idioten Putins), jetzt versuchst du die vorbildlichen ukrainischen Flüchtlinge im Vergleich mit problematischeren Zuwandern madig zu machen.

So langsam drängt sich der Verdacht auf, dass du mutwillig nicht verstehen willst. Wie selbst der von dir verlinkte Text ganz klar sagt, gibt es in der EU keine Regelungen bezüglich humanitärer Visa, zumal es im EU-Recht dafür überhaupt keine Grundlage gibt.

Einzelne willkürlich vergebene Visa - die keine formelle Asylantragstellung beinhalten - widersprechen dem nicht. Mithin handelt es sich dabei um Gnadenakte für Einzelpersonen, die Flüchtlingen nicht weiterhelfen, da sie darauf keinen Anspruch haben. Und ja, für Flüchtlinge besteht ein Anspruch darauf, einen Asylantrag stellen zu können - nach Überschreiten der Grenze.

Dabei handelte es sich um eine bislang einmalige Sondersituation, da die Bundeswehr aus Afghanistan abgezogen wurde. Und noch nicht einmal da wurden alle Ortskräfte in Sicherheit gebracht oder überhaupt als solche anerkannt.

Denen wurde auch im Vergleich zu anderen Flüchtlingen der rote Teppich ausgerollt - was ja das Thema dieses Threads ist.

Das klingt, als wolltest du

folgendermaßen interpretieren:

Wie gut, dass es keinen Anspruch auf humanitäre Visa gibt, die von Verfolgten direkt in ihrer Heimat beantragt werden können!

Stelle dir bitte folgendes (zwar fiktives, aber von entsprechenden Schilderungen inspiriertes) Szenario vor: Der Vater des Eritreers E, der sich für die Demokratiebewegung in der Militärdiktatur engagiert hatte, wurde bereits vor einigen Jahren willkürlich verhaftet und ist seitdem verschwunden. Auch der Onkel war zeitweise inhaftiert; er wurde zwar nach einigen Monaten wieder freigelassen, ist aber bis heute von der erlittenen Folter gezeichnet. Der ältere Bruder von E wurde zum zeitlich unbegrenzten Zwangsmilitärdienst eingezogen, wo er nicht nur Zwangsarbeit verrichten muss, sondern auch körperlich misshandelt wird. Nun soll auch E, der bereits in der Schule wegen regierungskritischer Äußerungen diszipliniert wurde, eingezogen werden. Er beschließt das Land zu verlassen und Asyl zu beantragen.

Frage: Wie kann E gefahrlos ein Schiff, einen Bus, einen Zug oder ein Flugzeug nutzen? Bitte eine möglichst konkrete Antwort!

Hinweis: Eritrea ist nicht nur eine brutale Militärdiktatur, sondern auch ein Überwachungsstaat. Es ist deshalb nicht möglich, einfach einen Pass zu beantragen und das Land zu verlassen, zumal alle, die das Land verlassen, von der Regierung als Verräter angesehen werden. Die überwältigende Mehrheit der Ertrieer in Deutschland wurden als Flüchtlinge anerkannt.

Nachdem man gefoltert oder umgebracht wurde? Ernsthaft?

Abgesehen davon, dass das heute noch nicht zu sagen ist, ist das für die Flüchtlingseigenschaft sowie die Gewährung von Schutz völlig unerheblich.

Und du hast meine Frage noch nicht beantwortet:

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Was genau hat das mit der erwarteten „Integrierbarkeit“ von Flüchtlingen zu tun?

Du darfst bei deiner Antwort gerne auf den Artikel einer juristischen Fachperson verweisen.

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@KamikazeKatze
Jetzt zerstörst Du aber Weltanschauungen.
Willst Du ernsthaft behaupten, E könne nicht einfach mit seinen Leidensgenossen ins nächste europäische Konsulat spazieren, irgendwelche Asylformulare ausfüllen und ins nächste Flugzeug steigen?
Wo sind die Belege? :stuck_out_tongue_closed_eyes:

Tatsächlich? Dir ist aber schon aufgefallen, dass meine Frage eine Reaktion auf deine Aussage war? Wenn also meine Frage nichts mit dem Thema zu tun hat, muss das ja bedeuten, dass auf deine Aussage das Gleiche zutrifft. Ist dem so?

Und soll das heißen, dass du den verzweifelten Versuch, deine Aussage irgendwie zu rechtfertigen, damit aufgibst? Wobei ich zugeben muss, dass die Idee ausgerechnet das Grundgesetz zu bringen ziemlich drollig war :joy: