So langsam drängt sich der Verdacht auf, dass du mutwillig nicht verstehen willst. Wie selbst der von dir verlinkte Text ganz klar sagt, gibt es in der EU keine Regelungen bezüglich humanitärer Visa, zumal es im EU-Recht dafür überhaupt keine Grundlage gibt.
Einzelne willkürlich vergebene Visa - die keine formelle Asylantragstellung beinhalten - widersprechen dem nicht. Mithin handelt es sich dabei um Gnadenakte für Einzelpersonen, die Flüchtlingen nicht weiterhelfen, da sie darauf keinen Anspruch haben. Und ja, für Flüchtlinge besteht ein Anspruch darauf, einen Asylantrag stellen zu können - nach Überschreiten der Grenze.
Dabei handelte es sich um eine bislang einmalige Sondersituation, da die Bundeswehr aus Afghanistan abgezogen wurde. Und noch nicht einmal da wurden alle Ortskräfte in Sicherheit gebracht oder überhaupt als solche anerkannt.
Denen wurde auch im Vergleich zu anderen Flüchtlingen der rote Teppich ausgerollt - was ja das Thema dieses Threads ist.
Das klingt, als wolltest du
folgendermaßen interpretieren:
Wie gut, dass es keinen Anspruch auf humanitäre Visa gibt, die von Verfolgten direkt in ihrer Heimat beantragt werden können!
Stelle dir bitte folgendes (zwar fiktives, aber von entsprechenden Schilderungen inspiriertes) Szenario vor: Der Vater des Eritreers E, der sich für die Demokratiebewegung in der Militärdiktatur engagiert hatte, wurde bereits vor einigen Jahren willkürlich verhaftet und ist seitdem verschwunden. Auch der Onkel war zeitweise inhaftiert; er wurde zwar nach einigen Monaten wieder freigelassen, ist aber bis heute von der erlittenen Folter gezeichnet. Der ältere Bruder von E wurde zum zeitlich unbegrenzten Zwangsmilitärdienst eingezogen, wo er nicht nur Zwangsarbeit verrichten muss, sondern auch körperlich misshandelt wird. Nun soll auch E, der bereits in der Schule wegen regierungskritischer Äußerungen diszipliniert wurde, eingezogen werden. Er beschließt das Land zu verlassen und Asyl zu beantragen.
Frage: Wie kann E gefahrlos ein Schiff, einen Bus, einen Zug oder ein Flugzeug nutzen? Bitte eine möglichst konkrete Antwort!
Hinweis: Eritrea ist nicht nur eine brutale Militärdiktatur, sondern auch ein Überwachungsstaat. Es ist deshalb nicht möglich, einfach einen Pass zu beantragen und das Land zu verlassen, zumal alle, die das Land verlassen, von der Regierung als Verräter angesehen werden. Die überwältigende Mehrheit der Ertrieer in Deutschland wurden als Flüchtlinge anerkannt.
Nachdem man gefoltert oder umgebracht wurde? Ernsthaft?
Abgesehen davon, dass das heute noch nicht zu sagen ist, ist das für die Flüchtlingseigenschaft sowie die Gewährung von Schutz völlig unerheblich.
Und du hast meine Frage noch nicht beantwortet: