Hallo Zusammen,
nehmen wir an, jemand kauft ein Haus und nach der Grundbucheintragung geht der bestehende Wohngebäudevertrag auf den neuen Eigentümer über. Nehmen wir an, der neue Eigentümber möchte das Wohnhaus (nehmen wir mal ein Baujahr 1956 an) bis auf die Kellermauern abreissen und komplett sanieren. D. h. Dach, Elektrik, Heizung, Leitungswasserrohre alles NEU).
Nehmen wir an, der Eigentümer informiert die Versicherung über den geplanten Abriß und Umbau und wünscht eine Bestätigung über eine Feuerrohbaudeckung. Nehmen wir weiter an, dass er zusätzlich bei einer anderen Versicherung eine Bauleistungsversicherung abschließt, um den Neubau abzusichern.
Nehmen wir an, der Umbau ist (schadenfrei) abgeschlossen und bald bezugsfertig. Nehmen wir an die alte Versicherung lief unverändert fort; d. h. voller Beitrag und alle Gefahren mitversichert (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar) zur alten Versicherungssumme. Nehmen wir an eine Bestätigung über die Feuerrohbauversicherung hat er nicht bekommen.
Nehmen wir an der Eigentümer möchte sein Gebäude jetzt nach den neuen Werten und Umständen versichern. Nehmen wir an die bestehende Versicherung sagt, das geht nur bei uns, du hättest den Vertrag spätestens im September zur Hauptfälligkeit (1.1.) kündigen müssen.
Würde es in diesem Fall eine Möglichkeit geben aus dem bestehenden Vertrag raus zu kommen?
Bspw. auf die damalige Nachricht über den Umbau und die Feuerrohbauversicherung pochen, dass diese Änderung nicht vollzogen wurde.
Kündigung wegen Gefahrerhöhung?
Gehen wir davon aus, dass das neue Gebäude einen wesentlich höheren Neuwert hat, als das alte.
Meiner Meinung kann es nicht sein, dass in diesem fiktiven Fall, ein Gebäude ein Jahr lang „normal“ versichert gilt, obwohl es nachweislich bis auf die Kellermauern abgerissen wurde.
Hat hier jemand eine Idee
Vielen Dank vorab.
Pitufino