N’Abend,
es gibt ja Ampelkreuzungen, wo die Rechtsabbieger über einen kleinen Bypass abbiegen können, ohne bei Rot warten zu müssen. Auch Kreuzungen, die diese Eigenschaft aus allen vier Richtungen aufweisen, existieren.
Kurzer Gedankensprung: Wenn man über so etwas wie einen Parkplatz/eine Tankstelle auf dem Eckgrundstück an der Kreuzung eine rote Ampel abkürzend umfährt, anstatt an ihr normal auf Grün zu warten und dann rechts abzubiegen, kann das als Rotlichtverstoß gewertet werden - das ist bekannt.
Was ist nun aber, wenn man an der eingangs erwähnten Kreuzung bei Rot für Geradeaus erst einmal legal rechts abbiegt, dann wendet und wiederum rechts abbiegt? Bei wenig Verkehr kann das je nach Ampelschaltung zeitlich sehr lohnend sein. Wir wollen natürlich annehmen, dass hierbei keine durchgezogene Linie überfahren wird.
Könnte man für diesen „Trick“ auch des Rotlichtverstoßes bezichtigt und belangt werden? Man könnte doch im Bild aus Osten von der Arbeit angefahren kommen und nördlich der Kreuzung wohnen. Westlich ist ein Geschäft und beim Rechtsabbiegen auf dem Nachhauseweg fällt einem ein, dass man noch etwas einkaufen wollte…
Ich hoffe, folgende Skizze vereinfacht das Verständnis:
MfG
Marius