"Umfahren" einer roten Ampel

N’Abend,

es gibt ja Ampelkreuzungen, wo die Rechtsabbieger über einen kleinen Bypass abbiegen können, ohne bei Rot warten zu müssen. Auch Kreuzungen, die diese Eigenschaft aus allen vier Richtungen aufweisen, existieren.

Kurzer Gedankensprung: Wenn man über so etwas wie einen Parkplatz/eine Tankstelle auf dem Eckgrundstück an der Kreuzung eine rote Ampel abkürzend umfährt, anstatt an ihr normal auf Grün zu warten und dann rechts abzubiegen, kann das als Rotlichtverstoß gewertet werden - das ist bekannt.

Was ist nun aber, wenn man an der eingangs erwähnten Kreuzung bei Rot für Geradeaus erst einmal legal rechts abbiegt, dann wendet und wiederum rechts abbiegt? Bei wenig Verkehr kann das je nach Ampelschaltung zeitlich sehr lohnend sein. Wir wollen natürlich annehmen, dass hierbei keine durchgezogene Linie überfahren wird.

Könnte man für diesen „Trick“ auch des Rotlichtverstoßes bezichtigt und belangt werden? Man könnte doch im Bild aus Osten von der Arbeit angefahren kommen und nördlich der Kreuzung wohnen. Westlich ist ein Geschäft und beim Rechtsabbiegen auf dem Nachhauseweg fällt einem ein, dass man noch etwas einkaufen wollte…

Ich hoffe, folgende Skizze vereinfacht das Verständnis:
Krzg

MfG
Marius

Eben fand ich bei cd-anwaltskanzlei.de:

Auch das zulässige Abbiegen nach Passieren der Ampelanlage und das anschließende Wenden, um auf der zuvor befahrenen Straße nach Umfahren der Kreuzung und somit nach vermiedenem Ampelhalt wieder zurückzukehren, erfüllt nicht den Tatbestand des Rotlichtverstoßes. Hierin ist kein Verstoß zu sehen.

Das käme meinem Beispiel schon recht nahe, ist aber nicht identisch, weil zumindest einmal doch vom Passieren der Ampel die Rede ist.

Zu meiner Überraschung fand ich da aber auch, dass selbst das Abkürzen der roten Ampel „über Eck“ nicht verboten sei.

Hallo

An der abgebildeten Kreuzung könnte das sinnvoll sein (wenn es dort Ampeln gäbe), bei den beampelten Kreuzungen dieser Art, die ich kenne, ist das Wenden aber aufgrund durchgezogener weißer Linien erst sehr viel später möglich als hier.

Viele Grüße

Such mal weiter, da gibt es zum Abkürzen über zum Beispiel Tankstellen sowohl Urteile, in denen das als Rotlichverstoß gewertet wird als auch welche, in denen das nicht so gesehen wird.

Vielleicht habe ich nicht lange genug gesucht, aber gefunden habe ich keins.
Ich erinner mich aber an eine Konstellation, wo jemand über eine Einfahrt vor der roten Ampel auf ein Tankstellengelände fuhr, um es dann über eine Ausfahrt hinter der roten Ampel zu verlassen, welche aber noch im durch Rotlicht geschützten Bereich lag.

Wie das?
Das war eine Ampelanlage, bei der etwa 50m vor der Kreuzung ein erstes Ampeltrio steht, dann die Hauptampel an der Kreuzung. Diese 50m Abstand dienen als „Aufstellfläche“ für Fahrzeuge, die die Tankstelle verlassen wollen.
Äh, siehe https://www.google.de/maps/@51.503898,7.4979635,107m/data=!3m1!1e3
Aral, Westfalendamm 166, Dortmund.
Wer sich dort also asozial 50m Vorsprung verschafft hat, dürfte einen echten Rotlichtverstoß begangen haben.