Umfang einer Sicherheitseinweisung für Seminarteilnehmer

Hallo zusammen!

Mal folgendes angenommen:
In einer technischen Ausbildungsstätte sollen die Seminarteilnehmer am ersten Tag über Sicherheitseinrichtungen, Notausgänge, Feuerlöscher und -Melder, Mülltrennung etc. unterwiesen werden.

Meine Frage ist nun, wie umfangreich muss so etwas sein?
Muss man sich die erfolgte Unterweisung schriftlich bestätigen lassen?
(Im Kino oder Restaurant oder bei der Volkshochschule zeigt mir keiner die Notausgänge und im Flugzeug habe ich auch noch nie für das Schwimmwestenballett unterschrieben :smile: )

Wer weiß was?

Danke und Gruß

heavyfuel

hallo heavyfuel,

Muss man sich die erfolgte Unterweisung schriftlich bestätigen lassen?

grundsätzlich besteht nirgendwo ein Zwang, sich irgendetwas schriftlich bestätigen zu lassen, es hat sich nur in jenen Fällen etabliert, wo man jemandem wegen Unterlassung an den Karren fahren kann. Dann hat derjenige nämlich den Nachweis, daß er seiner Verpflichtung nachgekommen ist.

In einer technischen Ausbildungsstätte sollen die Seminarteilnehmer am ersten Tag über
Sicherheitseinrichtungen, Notausgänge, Feuerlöscher und -Melder, Mülltrennung etc.
unterwiesen werden.

Muss man sich die erfolgte Unterweisung schriftlich bestätigen lassen?

Nein, es sei denn, es ist in dieser Ausbildungsstätte so geregelt.

Üblicher Weise bestehen Ein- und Unterweisungsprogramme aus mehreren Punkten, nicht nur aus den Sicherheitsunterweisungen. Meist durchläuft ein Neuling mehrere Stationen, um die elementaren Grundkenntnisse zu gewinnen und läßt sich an jeder Station den entsprechenenden Punkt in seiner Liste vom Referenten abzeichnen. Somit haben am Schluß beide Seiten den Nachweis, daß das Ein- und Unterweisungsprogramm vollständig absolviert wurde.

Im Kino oder Restaurant oder bei der Volkshochschule zeigt mir keiner die Notausgänge und
im Flugzeug habe ich auch noch nie für das Schwimmwestenballett unterschrieben :smile:

Im Kino, Restaurants und öffentlichen Plätzen müssen nur Fluchtwege vorhanden sein und sie müssen ersichtlich sein. Also beschildert, damit man sie erkennen kann. Wenn Du Dich nicht informierst ist es Dein Problem, diese Infos sind eine Holschuld, keine Bringpflicht. Im Falle eines Brandes oder sonstwas solltest Du also wissen, wie Du zur Not schnell raus kommst.

Im Flugzeug erfolgen vor jedem Abflug Hinweise auf Sauerstoffmasken, Schwimmwesten und Notausgänge. Eine schriftliche Bestätigung ist überflüssig, da niemand behaupten kann, er hätte sie nicht mitbekommen. Wenn das Flugzeug zu rollen beginnt sind alle vollständig an Bord; wer nicht da ist fliegt auch nicht mit.

Gruß, Steff

Hallo,

Du solltest einfach mal bei der Berufsgenossenschaft anfragen. Da wirst Du staunen für was man und vor allem wie leicht man in den Knast wandern kann…
Die Berufsgenossenschaft bietet viele Kurse an und gerade als Vorgesetzter steht man mit einem Bein immer im Gefängnis. Leider sehen viele Kollegen das nicht so und riskieren oft ihre Gesundheit.
Und wenn Du eine unterschriebene Einweisung hast, bist Du persönlich schon auf der sicheren Seite.
Ergo >> mein Tipp >> kontaktiere die Berufsgenossenschaft. Schließlich wird auch Dein Betrieb sehr viel dafür bezahlen.

Schönen Sonntag noch.

Grüße
Tobi

Hallo!

Mal folgendes angenommen:
In einer technischen Ausbildungsstätte sollen die
Seminarteilnehmer am ersten Tag über Sicherheitseinrichtungen,
Notausgänge, Feuerlöscher und -Melder, Mülltrennung etc.
unterwiesen werden.
Meine Frage ist nun, wie umfangreich muss so etwas sein?

Sicherheitsunterweisungen sollen einen Kenntnisstand vermitteln, der die Arbeitenden, andere Anwesende und die Arbeitsmittel und Einrichtungen vor Schäden durch Unkenntnis bewahrt.

Muss man sich die erfolgte Unterweisung schriftlich bestätigen
lassen?

Der Verantwortliche muß im Zweifel gerichtsfest nachweisen können, daß er seinen Aufsichts- und Fürsorgepflichten nachgekommen ist. Deshalb läßt man sich den Inhalt der Unterweisung tunlichst unterschreiben.

Beispiel: Auszubildende durchlaufen während ihrer Ausbildung verschiedene Werkstätten. So auch die Laborwerkstatt, in der der Meister gerade einschreitet, weil der junge Mann an der Fräsmaschine mit dem Finger Späne vom laufenden Fräser entfernen will. Der Azubi wird über die Gefahr dieses Treibens aufgeklärt und darüber, niemals mit den Händen in die laufende Maschine zu greifen. Der Meister hatte sich danach gerade erst wenige Schritte entfernt, als er hinter sich einen Schmerzschrei hört. Das erste, was der Lehrling tat, war nämlich, wieder in die Maschine zu greifen. Zum Glück waren mehrere Mitarbeiter Zeugen der Unterweisung, denn der Azubi war hinterher wochenlang krank und die Berufsgenossenschaft interessierte sich natürlich für den Fall.

Es ist schier unglaublich, welchen Unsinn Menschen am Arbeitsplatz treiben und dabei sich und andere gefährden. Daß Betriebsflüssigkeiten, etwa Schmiermittel, auf gar keinen Fall in Getränkeflaschen gefüllt werden dürfen, sollte eigentlich jedem Menschen auch ohne Unterweisung klar sein. Ist es aber nicht. So füllte ein Werker Kriechöl in eine Brauseflasche aus braunem Glas. Das Etikett der Brause natürlich noch dran, stand das Ding auf der Fensterbank. Dem Werker reichte es, selbst zu wissen, was sich in der Flasche befindet. Irgendwann kommt die Reinigungstruppe, nimmt alles mit, was nicht auf den Arbeitstischen steht, leert Papierkörbe, entleert herumstehende Getränkedosen- und Flaschen in den Ausguß. Natürlich auch die Flasche mit dem Kriechöl, mit deren Inhalt die hauseigene Kläranlage fertig werden muß - toll. Zum Abfüllen des betriebsmäßig gebrauchten Öls standen spezielle Kunststoff-Behältnisse bereit, sogar schon fix und fertig beschriftet (weil etliche Mitarbeiter klare und leserliche Beschriftungen - zudem noch mit geeignetem Schreibgerät - aus unerfindlichen Gründen niemals zustande bringen). So wird Bruch- und Verwechselungsgefahr vorgebeugt und verhindert, daß jemand einen Betriebsstoff irrtümlich für ein Getränk hält oder daß wassergefährdende Stoffe ins Abwasser gelangen. Aber dafür müßte man ein paar Schritte zum entsprechenden Regal gehen, um eines der bereitstehenden geeigneten Behältnisse zu holen …

Sprüche der Art „…das hab’ ich nicht gewußt … hat noch nie einer etwas gesagt … wer soll denn sowas ahnen …“ kommen so sicher wie das Amen in der Kirche. Deshalb kann man jedem Verantwortlichen nur dringend ans Herz legen, Sicherheitsbelehrungen mit aller Sorgfalt durchzuführen, sich die Erteilung schriftlich mit Datum und Unterschrift bestätigen zu lassen und auch zu kontrollieren, ob die Belehrung verstanden und umgesetzt wird. Es kann um beträchtliche Werte, persönliche Schicksale, lebenslange Renten und empfindliche strafrechtliche Folgen gehen. Dabei ist ein Vorgesetzter nicht aus dem Schneider, wenn er nachweisen kann, vor Jahren mal eine Belehrung abgehalten zu haben. Man sollte soetwas regelmäßig wiederholen, z. B. jährlich, aber auch aus gegebenem Anlaß aufgrund irgendeines Vorfalls.

Die Berufsgenossenschaften bieten verschiedene Hilfen an, wenn es um Sicherheit am Arbeitsplatz geht. Das reicht von Betriebsbegehungen (findet unfreiwillig i. d. R.nach einem meldepflichtigen Unfall im Betrieb statt), bis zu Filmmaterial, das man für Schulungen ausleihen kann.

Gruß
Wolfgang

Moin,

und vielen Dank für die bisherigen Antworten. Dabei merke ich, daß ich die Frage vielleicht nicht sauber formuliert habe.

EIn Hersteller von irgendwelchen Maschinen oder Geräten bietet für seine Kunden Seminare an, in denen Bedienung und / oder Wartung dieser Geräte geschult werden.

Dazu kommen betriebsfremde Personen für meistens 5 Tage in das Schulungszentrum dieses Herstellers.
Diese Seminarteilnehmer sind also keine Mitarbeiter / Auszubildende des Herstellers, sondern Facharbeiter oder Ingenieure mit absolvierter Berufs- und Fachausbildung bei ihren jeweiligen Arbeitgebern.

Mit dem Hintergrund stellte sich mir die Frage, wieviel und was muss man diesen Schlungsteilnehmern am Montag morgen mitteilen und wie dokumentiert man das?

Bei dem Hersteller gibt es Leute, die diese Einweisung am Montag immer weiter ausdehnen wollen sodaß, überspitzt gesagt, der Teilnehmer vor lauter allgemeinen Einweisungen und Belehrungen immer weniger von den spezifischen Inhalten bekommt, für die sein Chef bezahlt hat.

Deswegen auch mein Beispiel VHS ( könnte auch jeder andere Seminaranbieter sein) in der Ausgangsfrage. Ich kann mich nicht erinnern, dort jemals irgendetwas unterschrieben zu haben und bei der hier am Ort steht in den AGBs, daß sie nur für grobe Fahrlässigkeit haften.

Danke und Gruß

heavyfuel

Mal folgendes angenommen:
In einer technischen Ausbildungsstätte sollen die
Seminarteilnehmer am ersten Tag über Sicherheitseinrichtungen,
Notausgänge, Feuerlöscher und -Melder, Mülltrennung etc.
unterwiesen werden.

Meine Frage ist nun, wie umfangreich muss so etwas sein?
Muss man sich die erfolgte Unterweisung schriftlich bestätigen
lassen?

Hallo heavyfuel,

stimmt, jetzt klingt die Problemstellung schon etwas anders.

Bei dem Hersteller gibt es Leute, die diese Einweisung am Montag immer weiter ausdehnen
wollen sodaß, überspitzt gesagt, der Teilnehmer vor lauter allgemeinen Einweisungen und
Belehrungen immer weniger von den spezifischen Inhalten bekommt, für die sein Chef
bezahlt hat.

Also als grobe Faustregel würde ich mal sagen „so wenig wie möglich und so viel wie nötig“

Da die Teilnehmer sowohl Facharbeiter wie auch Ingenieure sind kann man folglich ein gewisses Maß an Grundkenntnissen voraussetzen, z.B. ein grundsätzlicher Umgang mit Machinen und Anlagen. Aufzusatteln wären dann nur noch ein paar spezifische Dinge, die auch tatsächlich eine gewisse Gefahr in sich bergen.

Und falls das Trainigscenter nicht separat erreichbar ist, sondern man dafür durch irgendwelche Produktionsstätten gehen muß, dann muß natürlich drauf hingewiesen werden, daß niemand unbefugt in den Hallen herum laufen darf, sondern bestimmte Wege einzuhalten sind. Diese sollten dann auch irgendwie gekennzeichnet sein.

Alles in allem sollten die allgemeinen Sicherheitshinweise in etwa einer Stunde abgeschlossen sein, ihr macht ja kein Sicherheitstraining sondern Schulungen.

Eine separate Unterzeichnung dafür halte ich persönlich für überflüssig, es werden doch bestimmt Anwesenheitslisten geführt, die die Teilnehmer eh täglich abzeichnen und wenn die Sicherheitshinweise Bestandteil des Schulungsprogramms sind, dann müßte das ausreichen.

Zu überlegen wäre dann nur, wie mit Teilnehmern umzugehen ist, die am Montag Morgen nicht rechtzeitig anwesend sind.

Gruß, Steff

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