Mich würde interessieren was bei einer Einmessung eines Neubaus genau ermittelt wird. Wird auch der Abstand des Gebäudes zu den Grundstückgrenzen überprüft?
Natürlich,das ist doch mit das wichtigste.
Es wird der Neubau vermessen und in den Lageplan eingemessen,dabei ergeben sich automatisch die Grenzabstände. Falls man im Gebiet eines B-Plans ist wo Baugrenzen festgelegt sind,werden die auch eingezeichnet und damit belegt der Neubau steht innerhalb dieser Grenzen.
Anmerkung. Bei der Baugenehmigung oder wenn vereinfachtes Verfahren Bauanzeige, hast du ja bereits Lageplan mit Lage des Neubaus eingereicht. Jetzt wird das eben amtlich nachgeprüft ob es auch stimmt in Maßen und Abständen.
MfG
duck313
In welchem Bundesland steht denn das Gebäude? Und von wem wird hier der Neubau „eingemessen“ und für welchen Zweck? Gab es da ein Anschreiben?
Wenn es sich um das Vermessungsamt handelt oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, dann wird der die Lage und Größe des Neubaus messen, d.h. ggf. einmal ums Gebäude rummessen und dann noch von ein paar Hausecken die Koordinaten bestimmen. Damit wird dann die Liegenschaftskarte aktualisiert. Ggf. (kommt aufs Vermessungsgesetz/andere Vorschriften an) wird auch der Grenzabstand festgestellt (meist rechnerisch). Bin zwar schon ne Weile raus aus dem Bereich, wäre aber überrascht, wenn da mehr passiert.
Grüße
In Niedersachsen und ich meine die Pflichteinmessung nach dem Bau durch einen Vermessungsingeneur. Um meine Frage zu konkretisieren: Kann ich mich darauf verlassen, dass ein eingemessenes EFH die notwendigen Grenzabstände einhält oder sollte man im Zweifelsfall eine weitere Messung beauftragen.
Um deine Frage zu beantworten: nein. Wie soll das auch gehen?
Ein Gebäude hält den Grenzabstand ein oder nicht. Die Einmessung macht da nix anders. Die weist die Überbauung oder Unterschreitung des Grenzabstandes vielleicht nach.
Ob in Niedersachsen die Gebäudeeinmessung durch das Vermessungsamt/ÖBVJ die Grenzabstände explizit ausweist ist mir nicht bekannt, in BaWü wird seit rund 20 Jahre selbst bei einer Überbauung nach meinem Wissen darauf verzichtet diese anzugeben und werden nur noch auf Antrag ausgewiesen.
Daher wenn das Vermessungsamt/ÖBVJ die Einmessung angekündigt hat, ggf. auch bei denen nachfragen, oder hier nochmal versuchen zu erklären, was daran so wichtig ist. Gibt es Stress mit dem Nachbarn? Mit dem Bauträger?
Wie die Einmessung das machen soll? Ist es nicht Ziel der Einmessung die exakte Lage des Gebäudes festzustellen? Warum sollte ich jemand für die Vermessung bezahlen, wenn sich daraus keinerlei Erkenntnisgewinn ergibt?
Es gibt zur Gebäudeeinmessung einige Legenden und Fehlinterpretationen.
Mit der Gebäudeeinmessung wird der tatsächliche Zustand dokumentiert - nicht mehr und nicht weniger.
Es wird nicht geprüft, ob die baurechtlichen Vorschriften eingehalten sind, und schon gar nicht wird das Bauwerk mit der Gebäudeeinmessung legalisiert. Abgleiche mit Baugenehmigungen usw. finden m.W. nicht statt.
Sollte es Probleme mit Grenzabständen, baurechtswidrigen Zuständen usw, geben, ist der mündige Bürger erstmal auf sich selbst angewiesen.
Eine Frage bei der Vermessungsstelle, die die Gebäudeeinmessung durchgeführt hat oder bei der zuständigen Katasterbehörde kann schnell Klarheit bringen., Dort sollte es kein Problem sein, Auskunft über die Grenzabstände zu geben. Der nächste Weg wäre dann zur Bauordnungsbehörde um zu klären, was genehmigt wurde.
Da es sich um Landesrecht handelt, sind weitere Auskünfte nicht so einfach.
Der Erkenntnisgewinn ist die exakte Darstellung des Ist-Zustandes (der Erdoberfläche). Warum soll das die Allgemeinheit zahlen, es ist doch besser, den zur Kasse zu bitten, der eine Veränderung verursacht hat.
Der „Erkenntnissgewinn“ besteht aus der kontinuierlichen Fortführung des Liegenschaftskataster das wiederum als Planungsgrundlage für div. Dinge verwendet wird. Dein persönlicher Vorteil liegt dann darin, dass du nicht eines Tages von der Arbeit kommst und dein Haus von einem Bautrupp abgerissen wurde für die neue Umgehungsstraße