Umfimierung eines Gewerbe in UG - Sonderkündigsrecht der Kunden

Ich habe folgende Frage:
Ich als Selbstständiger beabsichtige in den Bereich der Hausverwaltung zu wechseln. Ein mir bekannter Hausverwalter hat selbst keinen Nachfolger und hat mir angeboten mich bei seinen Kunden zu empfehlen. Da er nächstes Jahr in Rente geht würde er die laufenden Verträge kündigen und eben diese Empfehlung aussprechen.
Die Frage die ich mir stelle: Wenn es laufende Verträge gibt, wäre es dann nicht sinnvoller dass der Verwalter (jetzt Gewerbetreibender) eine UG gründet in die ich dann einsteige. Zum Stichtag übernehme ich diese UG zu 90 %. Ändert sich durch diese Vorgehensweise das Kündigungsrecht der laufenden Verträge. Können die Verwalterverträge vorzeitig gekündigt werden?

Gruß und danke für eure Antworten

Mr Lucky

Hallo Mr. Lucky,
zu der Frage bzgl. der laufenden Verträge, hier muss man sehen was in den Verwalterverträgen steht.
Da die abgeschlossenen HV, so nehme ich an, von Vollkaufleuten abgeschlossen wurden, sind solche Verträge freiverhandelbar und daher ist es wichtig was in jedem einzelnen vereinbart wurde.
Ich würde Dir empfehlen mit dem Hausverwalter abzuklären ob er mit der UG einverstanden ist, die einzelnen Verträge selber zu prüfen oder einen RA zu Rate ziehen. Wenn es auch etwas kostet aber hier erfährst Du Rat aus erste Hand.

Gruß
Lobben