Ich habe folgende Frage:
Ich als Selbstständiger beabsichtige in den Bereich der Hausverwaltung zu wechseln. Ein mir bekannter Hausverwalter hat selbst keinen Nachfolger und hat mir angeboten mich bei seinen Kunden zu empfehlen. Da er nächstes Jahr in Rente geht würde er die laufenden Verträge kündigen und eben diese Empfehlung aussprechen.
Die Frage die ich mir stelle: Wenn es laufende Verträge gibt, wäre es dann nicht sinnvoller dass der Verwalter (jetzt Gewerbetreibender) eine UG gründet in die ich dann einsteige. Zum Stichtag übernehme ich diese UG zu 90 %. Ändert sich durch diese Vorgehensweise das Kündigungsrecht der laufenden Verträge. Können die Verwalterverträge vorzeitig gekündigt werden?
Gruß und danke für eure Antworten
Mr Lucky