Hallo holzi74,
um die Frage der Ablösung genau beantworten zu können würde es eines Blickes in die Vertragsunterlagen bedürfen.
Daher kann ich nur generell antworten - was aber nicht zwingend auf Dich zutreffen muss.
Grundsätzlich bedeutet eine feste Zinsbindung im Baufinanzierungsbereich Planungssicherheit sowohl für den Kreditnehmer, welcher über die vereinbarte Laufzeit eine feste Rate und damit vor Zinserhöhungen geschützt ist, als auch auf Seiten des Kreditinstitutes, welches für die Zeitdauer der Zinsfestschreibung fixe Zinseinnahmen verbuchen kann.
Das Risiko von Zinsänderungen wird bei einer Zinsfestschreibung auf das Kreditinstitut übertragen. Das kann positiv für den Kreditnehmer sein - im Falle steigender Zinsen, oder nachteilig - wie in Deinem Fall, sofern die Zinsen sinken.
Eine vorzeitige Ablösung des Darlehens, noch dazu über eine Fremdbank, wird Dein Kreditinstitut wahrscheinlich nur gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes (VFE) zulassen. Das VFE ersetzt dem bisher finanzierenden Kreditinstitut unter anderem den Schaden des entgangenen Zinsgewinns und zwar bei Dir bis 2016. In nicht selteten Fällen lohnt daher eine VFE-Pflichtige Ablösung nicht. Genaueres, ob VFE zu zahlen ist bzw. in welcher Höhe, kann Dir Dein bisher finanzierendes Institut mitteilen.