Umfinanzierung/bank baukredit

Hallo ,

meine frage lebe seit nem jahr in scheidung , habe mit meiner ex frau ein gemeinsames haus .
der kredit läuft noch bis 2016 (feste zinsbindung).
nun möchte ich aber zu einer anderen bank weckseln die mir bessere konditionen anbietet .
geht das und was muss ich da beachten brauche dringend lösungen und wege .
mache jetzt schon seit nem jahr rum und mein anwalt meinte ich soll den krediet weiter laufen lassen , was ich aber nicht möchte da meine neue finanzierende bank im ausland liegt .
bedanke mich schon mal im vorraus bei euch .

Hallo,
nun dein Anwalt hat vermutlich recht, wenn du den Kredit vorzeitig ablöst, dann entstehen der Bank Zinseinbußen, welche sie dir in Rechnung stellt. Normalerweise sind es die restlichen Zinsten, welche du zahlen müsstest zzgl. noch eine Bearbeitungsgebühr. Ob sich dann noch eine Umschuldung lohnt? Das glaube ich weniger.
Prüfe es nach:

  1. Frage bei der Bank nach, was eine Kreditablösung kosten würde.
  2. Überleg dir, ob es tatsächlich günstiger sein wird.

Frage von meiner Seite, welche Bank ist es denn und sind beide Kreditbeträge in EUR? Ansonsten kommt noch das Devisenrisiko hinzu.
Gruß

Hi holzi74,

ob Du Du aus dem Vertrag raus kommst, hängt von Deinem Vertrag ab! Hast Du ein Sondertilgungsrecht vereinbart? Wenn nicht kommst Du warscheinlich nur mit einer hohen Vorfälligkeitsentschädigungen raus, so dass sich ein Wechsel nicht mehr lohnt.

Ich gehe davon aus, dass Du dies nicht extra vereinbart hast, da die wenigsten Verträge dies berücksichtigen. Wäre es so, würde jeder Kreditnehmer ständig seinen Kredit kündigen und zu den evtl. günstigeren aktuellen Konditionen anlegen. Für die Banken wäre dies ein teures Unterfangen mit hohem manuellen Aufwand und ohne Planungssicherheit (da die Banken sich ja auch Refinanzieren müssen!).

So, hoffe ich konnte Dir helfen auch wenn dies sicherlich nicht die gewünschte Antwort war.

VG
Nicole

Hallo Holzi74
Dein Anwalt hat Recht.
Du wirst Probleme bekommen und es wird Dir auch finanziell nichts nützen.
1.Den neuen Kreditvertrag müßte sicherlich Deine in Scheidung lebende Frau mitunterzeichnen.
2. Die alte Bank wird Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, den das Nutzen eines billigeren Kredites sehr teuer macht.
3.Die Sicherheitenübertragung zu einer ausländischen Bank würde kompliziert sein und Geld kosten.

Viele Grüße

Hallo
Ich vermute, daß der Kredit noch auf beide läuft- es wird auch nicht ganz klar ob ihr schon geschieden seid oder nur getrennt lebt.
während der zinsbindungsfrist ist meiner ansicht nach kein wechsel möglich- ausserdem seid ihr vermutlich beide gläubiger- also geht alleine sowieso nichts.
spreche mit deiner bank und dem scheidungsanwalt
ich wäre auch bei einer ausländischen bank SEHR SEHR vorsichtig.
warum sollte die andere konditionen bieten als die deutsche? (Sicherheit!!!)

gruß petra

hallo ,
danke erstmal , die finanzierende bank ist die deutsche bank .
ja die kredite sind in euro .
und die sogenante vorfälligeit ist einigermassen gerin da die finanzierung über frankreich läuft und die dortige tilgung bei ca. 40 % und nicht so wie in deutschland nur 1-2 % liegt und ich mir alles genau durchgerechnet habe .in fr. würde ich bei der gleichen mon. tilgung in 15 jahren fertig sein mit dem haus und hier in deutschland erst nach 30 jahren und somit ca. 120000 euro zinsen sparen.

hi nicole ,
danke für dein interesse , ja das mit der vorfelligkeit hab ich mir recht gut überlegt da diese ca 20000 euro beträgt .da die finanzierende bank aber in frankreich ist spare ich diese über die jahre eh wieder ein .
meine derzeitige laufzeit betägt 30 jahre und auf die gesamte summe zahle ich ca 120000 euro nur zinsen bei einer tilgung von 1.77 % und in fr. hab ich eine bank gefunden die mir ne tilgung mit 40 % anbitet ist doch mal ein wort oder ?.
gruss holzi

was soll ich dazu sagen, dann machen, wenn es tatsächlich so ist.
hast du noch fragen?
wie heisst denn die bank in frankreich? würde mich selbst interessieren und wie hoch ist der zinssatz.
Gruß JH

Hallo holzi74,

um die Frage der Ablösung genau beantworten zu können würde es eines Blickes in die Vertragsunterlagen bedürfen.

Daher kann ich nur generell antworten - was aber nicht zwingend auf Dich zutreffen muss.

Grundsätzlich bedeutet eine feste Zinsbindung im Baufinanzierungsbereich Planungssicherheit sowohl für den Kreditnehmer, welcher über die vereinbarte Laufzeit eine feste Rate und damit vor Zinserhöhungen geschützt ist, als auch auf Seiten des Kreditinstitutes, welches für die Zeitdauer der Zinsfestschreibung fixe Zinseinnahmen verbuchen kann.

Das Risiko von Zinsänderungen wird bei einer Zinsfestschreibung auf das Kreditinstitut übertragen. Das kann positiv für den Kreditnehmer sein - im Falle steigender Zinsen, oder nachteilig - wie in Deinem Fall, sofern die Zinsen sinken.

Eine vorzeitige Ablösung des Darlehens, noch dazu über eine Fremdbank, wird Dein Kreditinstitut wahrscheinlich nur gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes (VFE) zulassen. Das VFE ersetzt dem bisher finanzierenden Kreditinstitut unter anderem den Schaden des entgangenen Zinsgewinns und zwar bei Dir bis 2016. In nicht selteten Fällen lohnt daher eine VFE-Pflichtige Ablösung nicht. Genaueres, ob VFE zu zahlen ist bzw. in welcher Höhe, kann Dir Dein bisher finanzierendes Institut mitteilen.

hallo es handelt sich hier um die credit mutuel der tilgungssatz ist dort anfangs bei 40% bei uns sind es nur 1-2 % muss aber dazusagen das meine neue lebensgefährtin aus frankreich stammt .

gruss holzi

hallo ,

danke für dein rat , mit der vfe hat die bank mir schon mitgeteielt das die ca 20000 euro beträgt .
die ich dann gerne in kauf nehmen werde da ich pär h meine ex frau auszahlen müsste wenn es zu einer umfinanzierung kommt .
und das andere ist die finanzierende bank ist in frankreich und die hat mir ein gutes angebot unterbreitet .
bei denen ist der tilgungsatz 40% und nicht wie bei uns 1-2% das wüde heisen ich hab die halbe zeit das haus abzuzahlen und ich sparre eh nen haufen zinsen in deutschland.

gruss holzi74

hallo,

ich vermute, ihr seid beide kreditnehmer, d.h. die bank hat euch beide unterschreiben lassen.
ist das so, dann gibt es folgende dinge zu klären:

  1. deine ex muß einwilligen, aus dem vertrag auszusteigen (klingt vielleicht paradox, ist aber so)
  2. die jetzige bank muß einwilligen, den kredit vorzeitig freizugeben. dies ist i.a. mit einer saftigen vorfälligkeitsentschädigung verbunden - da heißt es sehr genau rechnen - ob du also mit einer umschuldung tatsächlich besser fährst, kannst du erst dann beurteilen, wenn dir alle anfallenden kosten für einen wechsel (auch: löschung bzw. umschreibung der grundschuld!) bekannt sind sowie die möglichen einsparungen durch „bessere konditionen“
  3. die neue bank muß einwilligen, den bisherigen kreditvertrag grds. zu übernehmen - zwar zu neuen konditionen, aber hinsichtlich kredithöhe und sicherheitsleistung zu nahezu identischen bedingungen.
    daß die neue bank im ausland ist, spielt keine rolle.

der größte brocken, den es zu stemmen gilt, ist punkt 2. die jetzige bank verliert eine menge geld (darlehnszinsen), wenn sie den kredit 5 jahre vor fälligkeit frei gibt. das will sie sich vergolden lassen.
gute chancen, da rauszukommen, hast du also nur, wenn entweder vertraglich bereits jetzt schon geregelt ist, daß der kreditvertrag vorzeitig kündbar ist oder aber du ein derart notleidender fall bist, daß die bank froh ist, dich loszuwerden. im diesen falle allerdings wirst du auch probleme haben, eien neue bank zu finden.

ganz anders stellt sich die situation dar, wenn es um ein darlehn geht, daß eine laufzeit >10jahre aufweist. unter diesen umständen ist der kredit jedes jahr kündbar.

saludos, borito

Hallo holzi74,

den Kredit einfach so aufzulösen um das Haus woanders weiterzufinanzieren wird nicht funktionieren! Wenn überhaupt lässt sich die Bank darauf ein den Kredit gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aufzulösen. Gezwungen dazu ist sie aber nicht.

Gruß,
Kitty

Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten. Wenn Du den kredit vorzeitig ablösen willst, wird die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen (das darf die).

Außerdem muss die Auseinandersetzung mit der Frau erfolgen: wer erhält das Haus / zahlt für den kredit?
Erst wenn das klar ist, kann über eine Ablösung nachgedacht werden.

Hallo,

ein Anspruch auf vorzeitige Rückführung besteht nur, wenn das Objekt verkauft wird oder die aktuelle Bank z. B. eine benötigte Neufinanzierung nicht durchführt. Eine Zahlung für den entgangenen Zinsgewinn der Bank ist immer fällig, so dass eine Umfinanzierung wegen vermeintlich günstigerer Konditionen praktisch so gut wie nie Sinn macht. Eigentlich auch logisch: Man kann nicht einerseits eine lange Zinsbindung vereinbaren um sich günstige Zinsen zu sichern, andererseits aussteigen, wenn die Zinsen dann doch fallen.

Hallo,

viel zu gewinnen dürfte es bei der umfinanzierung nicht, da du die alte bank erst ablösen musst.
die wird dir vorfälligkeitsgebühren in rechnung stellen, die den evtl. zinsvorteil aller voraussicht nach komplett auffrisst.
von einer umfinanzierung mit einer ausländischen bank (ggf. auch noch in fremdwährung) kann ich nur dringend abraten. dein anwalt scheint das zu recht genauso zu sehen!

grüße

randori01

bei zinsbindung bis 2016 keine chance, außer mit vorfälligkeitsentgelt. dieses ist aber so hoch, dass sich kein neuer zins rechnet, stichwort da: vertragstreue. stell dir mal vor, deine bank würde einfach so einen 10-jährige zinsbindung kündigen würde

kann sie mich trotz der vorfälligkeit aus den vertrag lassen ?normal schon denn die vfe nehme ich dann gerne in kauf

trotz vorfälligkeitsentgeltes muss die bank dich nicht rauslassen, es sei denn du hast ne 15-jährige festzinsbindung, dann kannst du lt. bgb nach 10 jahren laufzeit raus. alles andere ist goodwill deiner bank

kann sie mich trotz der vorfälligkeit aus den vertrag lassen
?normal schon denn die vfe nehme ich dann gerne in kauf

Hallo,

ganz so einfach ist das nicht, vor allem wenn du den Darlehensvertrag abgeschlossen hast, als die Zinsen noch höher waren als jetzt. Wenn es keine Sondertilgungen oder Sonderabsprachen gibt, dann mußt du evtl. Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen, da die Bank ja dann sozusagen einen Nachteil davon hat, dass du den Darlehensvertrag vorher kündigst. Und den Nachteil mußt du ihr dann bezahlen, da der Vertrag ja eigentlich noch 5 Jahre laufen würde.
Außerdem weiß ich nicht inwieweit deine Ex-Frau noch an dem Darlehensvertrag beteiligt ist usw.
Ansonsten würde es schon theoretisch gehen, dass du den Kredit (wie beschrieben aber evtl. mit einer Ausgleichszahlung an die Bank) kündigst und durch einen Kredit der anderen Bank abbezahlst. Aber du müßtest dich wirklich auch rechtlich absichern inwieweit hier noch deine Ex-Frau z.B. mithaftet oder
anderweitig mit dem Darlehen verbunden ist.
Außerdem entstehen evtl. auch weiter Kosten, wenn z.B. die Grundschuld im Grundbuch auf die neue Bank eingetragen werden soll.
Viel Grüße, ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen.