ich gehe davon aus das eure „umgangsregelung“ eine vom gericht festgelegte ist;
in der regel werden dabei auch die feiertage vereinbart;
sollte es eine selbständige eigene regelung sein, solltet ihr euch als eltern noch mal ohne anwesenheit der kinder über dieses thema beraten und eine lösung finden;
(weihnachten mit seinem kind verbringen zu wollen ist auch für einen papa zumindest sollte es n der regel so sein, ein ganz natürliches bedürniss;…also warum du und er nicht?)
mit „extra“ meinte ich das, eben in einen solchen fall wenn feiertage auf den tag nach dem we fallen, und es keine regelung dafür gibt, der vater diese auch nicht extra „einfordern“ kann;…höchstens dich fragen, ob es für dich ok wäre,… wenn er noch einen feiertag dazu bekäme;
in diesem deinen fall fällt aber eben der feiertag auf das umgangs-we und dieses musst du ihm dann auch zugestehen;(im besonderen wenn es eine gerichtliche festlegung der umgangs-we gibt)
im übrigen muss ich dir leider widersprechen, mit einem „5 jährigen kind“ sollte man eben nicht über eine solche situation sprechen, da es sich in der regel immer an den, selbst wenn nicht „direkt geäußerten“ wünschen des „betreuenden elterteiles“ orientieren wird;…das meinte ich u.a. auch mit „loyalitätskonflikt“;
in der jetzigen situation, das eben der umgang genau zu weihnachten ist, solltest du versuchen dem kind zu vermitteln, das es „toll ist“, dass der „weihnachtsmann“ bei ihm eben 2x mal kommt, und somit das gefühl geben, das es für dich völlig ok ist, das es an diesem we beim papa sein wird!
…dein ok ist (auch wenn du im inneren etwas anderes fühlst) es,… was dem kind sicherheit gibt, und es in die lage versetzt, sich auf dieses weihnachten und eben auf den papa zu freuen;
dabei müssen / sollten grundsätzlich die persönlichen bedürfnisse der erwachsenen aus deiner familie hinten anstehen;
ein kind hat gerade in diesem alter, ein bedürfniss nach beiden „elternteilen“,…weihnachten ist die chance dazu;
lg p.feth aus leipzig
info; ich bin selbst alleinerziehender papa mit 3 kleinen kindern im alter von 3, 4 und 6 jahren;