Umgang an hohen Feiertagen

Guten Tag,

ich schildere hier kurz das Problem:

Ich habe das alleinige Sorgerecht für meine Tochter. Gerichtlich wurde der Umgang wie folgt festgelegt: Jeden zweiten Samstag 9:30 Uhr bis Sonntag 17:30 Uhr holt der Kindsvater meine Tochter zu sich. Zudem hat er den zweiten Weihnachtsfeiertag bekommen.

Dieses Jahr fällt Weihnachten und der erste Weihnachtsfeiertag genau auf Samstag und Sonntag wo eigentlich Papa-Wochenende ist.

Meine Frage ist jetzt, ob ich Sie ihm tatsächlich für diese beiden Tage geben muss? Dann hab ich sie ja Weihnachten gar nicht?!
Meine Tochter hab ich grad gefragt wo sie Weihnachten feiern will - bei mir. Aber das interessiert den Kindsvater nicht :-/

Mit dem Kindsvater kann ich nicht reden. Kommunikation zwischen uns findet entweder gar nicht statt oder ist sehr giftig. Was soll ich machen?

Brauche dringend Hilfe!

Vielen Dank für evtl. Antworten!

kurz und knapp;…ja, diese 2tage stehen ihm aufgrund der we-regelung erst einmal zu!..der heiligabend selbst ist deiner;

grundsätzlich gilt erst einmal die wochenendregelung; fällt diese, wie in diesem fall auf feiertage kann er im umkehrschluss keinen feiertag „extra“ beanspruchen;

deine frage an das kind, wo sie „weihnachten feiern möchte“ ist unangemessen, und nicht vomkind zu beantworten, da du deine tochter somit in einen loyalitätskonflikt bringst, und ihr unter dem strich, auf eine gewisse art und weise schadest!
der regelfall ist sogar so das die eltern sich jährlich abwechseln mit den weihnachts-und osterfesten, sowie pfingsten und die ferien;

mein tip;…mache euch einen schönen heiligen abend und vermittel deiner tochter das sie im gegnsatz zu anderen kindern sogar 2 mal „weihnachtsbescherung“ hat;…sie freut sich dann auf den papa und du kannst deine „feiertage“ nutzen um etwas für dich selbst zu tun und/oder andere familienmitglieder zu besuchen;

lg
p.feth aus leipzig

Ich danke dir für deine schnelle Antwort!

Diesen Absatz:

":grundsätzlich gilt erst einmal die wochenendregelung; fällt

diese, wie in diesem fall auf feiertage kann er im
umkehrschluss keinen feiertag „extra“ beanspruchen;"

aus deiner Antwort verstehe ich nicht. Sorry, aber kannst du das bitte näher erklären?! Wie meinst du das, dass er keinen Feiertag extra beanspruchen kann?

Ich muss mich zwar nicht rechtfertigen, aber ich möchte anmerken, dass ich mein Kind nicht vor die Wahl „Papa oder Mama“ gestellt habe bzgl Weihnachten. Ich hab sie ganz offen gefragt wo sie gern feiern möchte ohne das wir ein Gespräch bzgl des Kindsvaters gehabt hätten. Zudem stellt sich die Frage bei uns jedes Jahr, weil einmal die gesamte Verwandtschaft bei uns ist, mal sind alle bei meinen Eltern oder bei meiner Oma usw. Es wird also sozusagen jedes Jahr neu diskutiert. :smile: Meine Tochter ist auch bereits 5 Jahre alt und ich denke bei solchen Dingen spielt auch durchaus ihre eigene Meinung eine Rolle, denn sie ist sich über die Bedeutung und den Hergang eines Weihnachtsfestes durchaus bewusst.

Dieser Regelfall von dem du sprichst ist vermutlich die Regelung die Eltern miteinander treffen, wenn sie sich allein einigen können ohne Gericht.
Bei uns ist es ja wie gesagt so, dass wir eine gewisse Feiertagsregelung haben. Und die heißt, dass er sie am zweiten Weihnachtsfeiertag hat. Meine Frage zielte also auch in gewisser Weise in die Richtung ab, ob das dann im Umkehrschluss bedeutet, dass ich sie Weihnachten und den ersten Weihnachtsfeiertag habe?!

Schwieriges Thema. Zum heulen wirklich!

Hallo Dana,

warum hat er denn so wenig Umgang? Mit etwas mehr, also Freitag bis Sonntag und noch einen Tag in der Woche wäre er sicherlich gesprächsbereiter.

Zum Thema: Beides ist ja im Beschluss geregelt, also sowohl, daß die Tochter Weihnachten bei Dir ist als auch das Wochenende. Ihr habt also eine Regelung, die nun einen Konflikt darstellt. Das Gericht erwartet in diesem Fall von den Eltern, wenigstens so viel Kommunikation zuzulassen, daß man sich über solche Umgangskonflikte unterhalten kann.

Wie wäre es denn, wenn er auf Samstag/Sonntag verzichtet und kann dafür seine Tochter vom 25. abends bis 27. morgens zu sich nehmen? Dann hat er sogar zwei Übernachtungen und Du hast sie an den wichtigen Tagen.

Gruß, Dennis

Hallo Dennis,

vielen Dank für deine Antwort!

So wenig Umgang hat er, weil das das Gericht so beschlossen hat. Er wollte auch nicht wirklich mehr Umgang haben.
Die ersten beiden Jahre hat er sich gar nicht weiter gekümmert, regelmässig den Umgan abgesagt usw. Dann hat er seine neue Freundin kennengelernt und ihr musste er offensichtlich vorführen, dass er „ein ganz toller Superpapa“ ist und wollte auf einmal Umgang. Das wurde auch alles über die Dauer von ca. einem Jahr ganz langsam erst ausgebaut, dass der Umgang so ist wie er jetzt ist.
Das hat zum Glück auch das Gericht wie gesagt so gesehen, dass der Umgang ausreichend ist. Wenn meine Tochter groß genug ist, dann will ich mich damit auch nicht mehr rumärgern müssen. Dann entscheidet sie das am besten einfach selber und ich kann nur hoffen, dass dann seine Tür für sie genauso offen steht und sie hingehen kann wo sie will. Aber das tut ja jetzt nichts zum Thema…

Tja, dass ist halt die Frage: In unserem Urteil steht lediglich das er sie am zweiten Weihnachtsfeiertag hat. Bedeutet das im Umkehrschluss, dass ich sie zu Weihnachten und am ersten Weihnachtsfeiertag habe? Und wenn ja, steht diese Regelung über der „Wochenend-Regelung“?

Es mag vielleicht wirklich bescheuert sein, aber zwischen dem Kindsvater und mir gibt es keine Kommunikation die in irgendeiner Weise nett ist oder so :confused:
Aber dann bliebe ja nur übrig einen Anwalt zu bemühen oder?

Liebe Grüße
Dana

Hallo Dana,

er hat streng genommen den Anspruch auf zwei Tage, die von der Wochenendregelung her rühren und zusätzlich den zweiten Weihnachtstag. Du hast den Anspruch, Deine Weihnachtstage wahr zu nehmen. Es ist also beides richtig. Der Beschluss weist hier eine Lücke auf.

Ich würde ihm die dem entsprechende Zeit an anderen Tagen anbieten, dann sollte es keinen Streit geben. Er muß sich darauf einlassen, weil Du mit dem alleinigen Sorgerecht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, das heißt Du kannst bestimmen, wann sich Deine Tochter wo aufhält, solange es nicht dem Umgangsbeschluss entgegen steht. Deshalb musst Du ihm Ersatzzeiten anbieten. Und zwei Übernachtungen nacheinander ist ein faires Angebot und Weihnachtsgeschenk, was er ansonsten so nicht hätte.

Biete ihm das mal per E-Mail an, daß er die Tochter vom 25. abends bis 27. morgens haben kann und warte seine Reaktion ab, bevor Du einen Anwalt einschaltest. Du kannst mir ruhig schreiben, wie er reagiert hat, dann sehen wir weiter.

Meine E-Mail Adresse lautet [email protected].

Gruß, Dennis.

Hallo,
Ich muss zugeben,wie es rechtlich ist Weiß ich nicht,aber meiner Meinung nach hat jedes Kind ab 7 Jahren mitsprachrecht,weil sie ab da auch beschränkt Geschäftsfähig sind.Und wenn nur du das Sorgerecht hast und der Kindsvater nur ein Umgangsrecht hat muss er sich euren Wünschen,bzw dem Wunsch des Kindes unterwerfen.Du wirst doch bestimmt auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben,dann hat er glaub ich kein Anspruch und schon gar nich wenn euer Kind bei dir als Mutter bleiben will.Aber 100% kann ich das nicht sagen.
Gruß

Einen schönen Abend wünsche ich Dir!

Du bist nicht verpflichtet dein Kind die ganzen Feiertage deinem Ex zu überlassen,denn zum einen hast du das alleinige Sorgerecht-somit auch das Aufentaltbestimmungsrecht und zum andern würde jeder Richter hier in Deutschland es verstehen wenn man das Wochenende(gerade Weihnachten)unter den Eltern aufteilt.Auch hat deine Tochter ein gewisses Mitspracherecht.
Also keine Bange-behalte deine Süße ruhig bei Dir!

Mfg easy rabbit

Hallo,
was man rechtlich unternehmen kann,da kann ich leider nicht weiterhelfen.Es ist auch nicht so einfach etwas befriedigendes zu schreiben, wenn man die hintergründe für das alleinige Sorgerecht nicht kennt.Ich kann nur mitteilen,ich habe 4 Kinder,lebe seit 7Jahren in Trennung und jetzt in Scheidung.Vor vier Jahren haben wir begonnen uns Weihnachten abzuwechseln.So schwer einem das auch fällt,aber der Vater hat auch Anrecht auf den heiligen Abend.Es war beim ersten Mal ohne Kinder nicht einfach, zumal meine Eltern ebenfalls verreist waren und ich somit Heiligabend und den kompletten 1.Feiertag allein war.Die Kinder kamen erst am 2.Feiertag wieder.Ich würde probieren mit ihm schriftlich in Kontakt zu treten und ihn bitten, dass er eure Tochter erst um die Mittagszeit am 24.12. abholt und sie am 25.12. abends bringt und auf den 26.12 verzichtet.So könnt ihr euch an Weihnachten wenigsten einen schönen Vormittag gestalten.Ich würde darauf hinweisen, dass es ja sein Wochenende wäre, aber er doch bitte den Anlass berücksichtigen möge. Vielleicht kommt es auch ganz anders und er hat für Heiligabend ganz andere Pläne.Ich weiß, dass was ich jetzt schreibe auch nicht das ist, was man lesen möchte, aber bei der Regelung die vorliegt, dass er den 2.Feiertag zugesprochen bekommen hat,sollte man mal so ehrlich sein und in sich gehen, dass er sie in den anderen Jahren nie Heiligabend hat.Wie geht es ihm dabei. Ich wünsche viel Erfolg! MfG

Hallo, dazu gibt es nichts zu sagen, kleine Machtspiele, wozu immer zwei gehören. Das geht alles auf Kosten des Kindes!

Gruß Otto

Hallo,
in Deinem Fall, wenn schon eine gerichtliche Vorgabe besteht, würde ich Weihnachten, wie vom Gericht vorgesehen, teilen.
Als Angebot musst Du dann ein anderes Wochenende geben oder teilst ebenfalls Sylvester und Neujahr. Dann hat das Kind an beiden Feiertagen jeweils einen Elternteil.
Leider ist es, solange die Kinder klein sind, sinnlos, sie zu fragen, denn leider haben sie darauf keinen Einfluss.
Feiertage, die mit Schulferien zusammentreffen, sollten eigentlich nicht geteilt,sondern abwechselnd(Jahr) genutzt werden, denn dadurch besteht die Möglichkeit, dass das Kind auch seine anderen Verwandten, die es wenig sieht, kennenlernt.Darauf hat es ebenfalls Anspruch.Aber ich weiss natürlich nicht, warum Ihr getrennt seid und welches die Entfernung zwischen den Wohnorten ist.
Ebenfalls fehlt bei Deinen Angaben die Ferienregelung.
Gruss

ich gehe davon aus das eure „umgangsregelung“ eine vom gericht festgelegte ist;
in der regel werden dabei auch die feiertage vereinbart;
sollte es eine selbständige eigene regelung sein, solltet ihr euch als eltern noch mal ohne anwesenheit der kinder über dieses thema beraten und eine lösung finden;
(weihnachten mit seinem kind verbringen zu wollen ist auch für einen papa zumindest sollte es n der regel so sein, ein ganz natürliches bedürniss;…also warum du und er nicht?)

mit „extra“ meinte ich das, eben in einen solchen fall wenn feiertage auf den tag nach dem we fallen, und es keine regelung dafür gibt, der vater diese auch nicht extra „einfordern“ kann;…höchstens dich fragen, ob es für dich ok wäre,… wenn er noch einen feiertag dazu bekäme;

in diesem deinen fall fällt aber eben der feiertag auf das umgangs-we und dieses musst du ihm dann auch zugestehen;(im besonderen wenn es eine gerichtliche festlegung der umgangs-we gibt)

im übrigen muss ich dir leider widersprechen, mit einem „5 jährigen kind“ sollte man eben nicht über eine solche situation sprechen, da es sich in der regel immer an den, selbst wenn nicht „direkt geäußerten“ wünschen des „betreuenden elterteiles“ orientieren wird;…das meinte ich u.a. auch mit „loyalitätskonflikt“;

in der jetzigen situation, das eben der umgang genau zu weihnachten ist, solltest du versuchen dem kind zu vermitteln, das es „toll ist“, dass der „weihnachtsmann“ bei ihm eben 2x mal kommt, und somit das gefühl geben, das es für dich völlig ok ist, das es an diesem we beim papa sein wird!

…dein ok ist (auch wenn du im inneren etwas anderes fühlst) es,… was dem kind sicherheit gibt, und es in die lage versetzt, sich auf dieses weihnachten und eben auf den papa zu freuen;

dabei müssen / sollten grundsätzlich die persönlichen bedürfnisse der erwachsenen aus deiner familie hinten anstehen;
ein kind hat gerade in diesem alter, ein bedürfniss nach beiden „elternteilen“,…weihnachten ist die chance dazu;

lg p.feth aus leipzig

info; ich bin selbst alleinerziehender papa mit 3 kleinen kindern im alter von 3, 4 und 6 jahren;

Hallo Dana,
es handelt sich in der Tat bei den Weihnachtstagen um vorrangige Feiertage, d.h. dass die Kleine diese Tage bei Dir verbringen kann und darf. Allerdings wird in der Praxis im Normalfall ein Ausgleich geschaffen. Sollte es auch im Interesse Deiner Tochter liegen und es terminlich passen, würde ich den Beiden ein Umgang vom 2’ten Feiertag bis 28’ten Dez. gewähren, ansonsten sollte der Vater zwei Alternativtage vorschlagen. Wenn Du mit Ihm nicht reden kannst, versuch es per Mail oder schriftlich!
Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen, und würde mich freuen, wenn Du mir Eure Einigung mitteilen würdest.
Liebe Grüße aus Berlin,
Dalle ([email protected])

PS: Bitte IMMER an das Kind und dessen Wohl denken!!!
(auch wenn es manchmal sehr schwer fällt)

Hallo Dana,

da natürlich das Wochenende genau Papas Wochenende ist, sollte deine Tochter rein rechtlich auch bei Papa sein. Da sie aber zwei Elternteile hat, sollte ihr nicht die Möglichkeit genommen werden mit beiden zu feiern. Wenn du mit ihm nicht reden kannst, würde ich per sms mitteilen, dass sie erst Sonntag kommt, da auch du und deine Tochter zum Wohl des Kindes, das Recht haben, Weihnachten zu feiern. Ich denke, dass man die Wochenenden auch tauschen kann. Wenn er nicht zustimmt, glaube ich aber nicht, dass es für dich Konsequenzen hat. Du wärst ja kompromisbereit. Ansonsten ist sie eben an Weihnachten krank, dann muss sie zuhause bleiben. Ob er will oder nicht, es geht nicht um ihn sondern um eure Tochter.

LG

Ich habe das alleinige Sorgerecht für meine Tochter.
Gerichtlich wurde der Umgang wie folgt festgelegt: Jeden
zweiten Samstag 9:30 Uhr bis Sonntag 17:30 Uhr holt der
Kindsvater meine Tochter zu sich. Zudem hat er den zweiten
Weihnachtsfeiertag bekommen.

Dieses Jahr fällt Weihnachten und der erste Weihnachtsfeiertag
genau auf Samstag und Sonntag wo eigentlich Papa-Wochenende
ist.

Meine Frage ist jetzt, ob ich Sie ihm tatsächlich für diese
beiden Tage geben muss? Dann hab ich sie ja Weihnachten gar
nicht?!
Meine Tochter hab ich grad gefragt wo sie Weihnachten feiern
will - bei mir. Aber das interessiert den Kindsvater nicht :-/

Mit dem Kindsvater kann ich nicht reden. Kommunikation
zwischen uns findet entweder gar nicht statt oder ist sehr
giftig. Was soll ich machen?

Brauche dringend Hilfe!

Vielen Dank für evtl. Antworten!

kann leider hierbei nicht helfen

  • schade, das ihr nicht miteinander reden könnt

Hi,
ich bin kein Experte dafür, aber meine private Auffassung ist, dass Weihnachten schwerer wiegt als das reguläre Wochenende, so dass die übliche Weihnachtsregelung greift: Hl. Abend und 1. Feiertag bei der Mutter, 2. Feiertag beim Vater.
Die Tatsache, dass Weihnachten ZUFÄLLIG auf ein Besuchswochende fällt ist ohne Bedeutung.

Gruß
Gamle Gosse

Hallo, entschuldige das ich mich jetzt erst melde,

es ist in der regel so, dass der Kindsvater ein Fest das Kind hat und das andere Jahr die Mutter ,so auch mit Ostern. Das sollte man zum Wohle des Kindes abklären. Ich sage mal so, wenn er auf sein recht besteht und der Umgang nun erst mal so geregelt ist, sagte ihm das er sie dann nächstes Jahr dann auch eben nur einen tag bekommen wird. Aber ich würde es am besten finden wenn ihr das zu Wohle der Kleinen regeln würdet. Er kann sie auf jeden fall haben, auch Väter haben Familie die Anrechte auf das Kind haben und deren Umgang. ich finde es auch nicht gut das Du das Kind da mit reinziehst. Wenn es so ist, musst du leider stark sein, aber der vater hat diesbezüglich die selben Rechte. Es tut mir leid, aber rechtlich kannst du da garnichts machen, es könnte ehr noch passieren das dir das auch ein Familienrichter sagen würde.Versucht euch zu einigen, das Kind ist weder dein noch des vaters Eigentum. Da muss der Egoismus von euch Erwachsenen zurück gestellt werden. Fragt beide zusammen das Kind was es sich wünscht, das sollte dann so gemacht werden ohne das Kind vorab zu beeinflussen. Schreibe demn vater ggf. einen Brief und sage ihm das es um die Kleine geht und nicht um euch. Evtl. versteht er das ja doch. Ich kann dich auch verstehen, aber sei auch froh, dass er sich kümmert. Ihr müsst einen Weg finden.

Alles Gute

Hallo Dana
Leider kenne ich mich nicht wirklich damit aus.
Ich denke aber, da du das alleinige sorgerecht hast liegt die entscheidung bei dir.
Ich würde an deiner stelle auf dem Jugendamt deswegen vorsprechen.

Mfg