Hallo zusammen,
wir ziehen bald aus und nun habe ich eine Frage bzgl. dem Einbehalt der Kaution oder eines möglichen Schadensersatzanspruches des Vermieters.
Folgende Sachlage:
Wir wohnen seit 6 Jahren hier zu Miete. Unsere Küche hat in zwei Hängeschränken eine eingesetzte Glasscheibe. Bei einem löste sich die Aufhängung immer mal wieder. Man konnte sie wieder festdrücken und dann ging alles wieder. Eines Tages ist sie jedoch abgegangen und die Glasscheibe auf die Arbeitsplatte gefallen. Ergebnis: Delle in der Arbeitsplatte (ist ein wenig aufgesprungen) und eine eingedrückte Kante an einer Stelle. Die Scheibe selbst bleib zum Glück heile. Wir haben die Vermieterin informiert und sie holte jemanden vom Küchenstudio, der zumindest die Scheibe einsetzte und die Halterung verklebte… nun meinte die Vermieterin, dass wir das zum Auszug bezahlen sollen… ebenso eine aufgeplatzte Verkleidung des Kühlschrankes, welche direkt neben dem Waschbecken ist. Damals meinte sie nur, dass wir es versiegeln sollten, damit nicht mehr passiert.
Nun die Frage. Kann sie uns etwas anhaben? Müssen wir eine neue Küchenarbeitsplatte und Wandverkleidung bezahlen?
Vielen Dank im Voraus.