Umgang mit Handys in der SEK II?

Wie kann der Umgang mit Handys an einem Oberstufenzentrum mit vorwiegend erwachsenen Schülern rechtlich sicher gestaltet werden (Land Brandenburg)?

Dazu kann ich leider nichts sagen. Für dieses Bundesland habe ich keinerlei Rechtskenntnisese.

Wie kann der Umgang mit Handys an einem Oberstufenzentrum mit
vorwiegend erwachsenen Schülern rechtlich sicher gestaltet
werden (Land Brandenburg)?

Hallo,

rechtliche Grundlage ist die jeweilige Schul- und Hausordnung, es könnten allerdings auch entsprechende Leitlinien durch das Kultusministerium vorhanden sein. Sollte das alles nicht aussagefähig sein, so könnte ein Konferenzbeschluss aufgrund eines eigenen Antrages Klarheit schaffen. Als Berufsschullehrer mit mehr als 30jähriger Unterrichtserfahrung bin ich immer ohne solche Beschlüsse ausgekommen (Umgangsformen!). Alle Handys mussten während des Unterrichts ausgeschaltet sein - bei Verstößen wurde das Handy bis Ende der Stunde beim Lehrer deponiert. Wer dreimal erwischt wurde, musste eine Runde Getränke ausgeben (die Regelung galt auch für den Lehrer). Die Regelung wurde in jeder Klasse, in der ich (neu) unterrichtete, erörtert. Begründung ist (wenn überhaupt nötig): lenkt ab, stört den Unterricht - und vor allem bei Smartphones: ist hervorragendes Hilfsinstrument für Betrugsversuche. Handys dürfen auch nicht als Taschenrechner genutzt werden, die sind gesondert mitzubringen, wenn man sie benötigt!

Wie kann der Umgang mit Handys an einem Oberstufenzentrum mit
vorwiegend erwachsenen Schülern rechtlich sicher gestaltet
werden (Land Brandenburg)?

Tut mir leid das ist nicht mein Thema!!

Wie kann der Umgang mit Handys an einem Oberstufenzentrum mit
vorwiegend erwachsenen Schülern rechtlich sicher gestaltet
werden (Land Brandenburg)?