Liebe Steuer-Experten,
Ich habe ein Kleingewerbe mit einem Umsatz unter 22.000€ im Jahr. Ich beschäftige mich gerade mit der richtigen Buchung in der Einnahme-Überschussrechnung und habe zwei Fragen.
Frage 1: Habe ich es richtig verstanden, dass in der Steuererklärung mit den ‚vereinnahmten Entgelte‘ der tatsächliche Geldfluss gemeint ist? Muss ich daher die Einnahmen dann auch erst für das kommende Jahr in der Steuererklärung angeben, wenn das Geld dann erst fließt, auch wenn ich die Rechnung schon in diesem Jahr gestellt habe?
Frage 2: Ich hatte einen 50-€-IKEA-Gutschein im vergangenen Jahr gekauft und habe diesen für ein Regal, das 49,99€ gekostet hat, erst in diesem Jahr eingelöst. Die Rechnung habe ich natürlich für dieses Jahr, aber leider keine Abbuchung von meinem Konto. Reicht dem Finanzamt hier die Rechnung als Nachweis aus, obwohl kein Geldfluss vom Konto stattgefunden hat?
Über jegliche Hinweise zur Beantwortung der Fragen wäre ich Euch sehr dankbar, sehr gerne auch mit Verweis ins Gesetz. Ich finde das dort leider nicht.