Hallo,
mein Ex macht mir wieder mal die Hölle heiss. Wie ist es wenn Feiertage wie z.B. Ostern auf das Wochenende fallen, an dem er das Kind hat. Gilt dann auch, dass er Anspruch auf jeden 2. Feiertag der hohen Feiertage hat? Kann er ihn dann Ostermontag holen? Oder muss ich, weil es „sein“ Wochenende ist, das Kind komplett abgeben?
Hallo,
es kommt darauf an, wie Ihr den Umgang geregelt habt, habt ihr es schriftlich bzw durch Gericht festgelegt? Grundsätzlich gilt dann jedes 2.WE, egal wie es fällt. Aber auch ein Regeung schließt keine Ausnahmen aus, man kann ja z.B. anbieten, dass er das Kind von Karfreitag bis Sonntag mittag holt. Und dann ist noch die Frage, was möchte denn das Kind?
Wir haben nichts gerichtlich oder schriftlich geregelt. Bisher war es immer so, dass er den Kleinen nur jedes zweite Wochenende geholt hat, obwohl er auch unter der Woche Zeit genug hätte! Den Kleinen selberzu fragen, was er möchte, ist schwierig. Er ist erst 4 und würde mit sicherheit sagen, dass er bei mir bleiben will.
Vewunderlich finde ich, dass ich eine weitere Antwort auf meine Frage bekommen habe. Da wurde mir mitgeteilt, dass die Regelung so aussieht, das der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, Anspruch auf jeden 2. Feiertag der hohen Feiertage hat. Und das dieses Regelung auch gilt, wenn das eigentlich das „Papa-Wochenende“ ist.
Hallo,
es kommt auf ganz verschiedene Dinge an: 1.Gibt es eine gerichtliche Umgangsvereinbarung? Vermutlich nicht, denn sonst wäre dies geregelt.
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ISt das Kind schon schulpflichtig? Ich habe die Regelung, dass in den Ferien die „14-tägige Wochenedregelung“ außer Kraft gesetzt ist.MAcht Sinn, denn sonst würde man vor lauter hin und Hertauschen von we´s nicht mehr durchblicken.
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Feiertasregelung. Auch ich habe die Regeung, dass mein Sohn jeden 2. Feiertag bei mir ist. Sollte der Feiertag auf ein Vater- we fallen, so hat - in diesem Fall der VAter- halt Glück, wenn es sein reguläres we ist. Denn es gilt einmal die 14 tägige Regelung und dann die Feiertagsregelung. Somit ist das Kind auch OStermontag beim VAter.
Ich hoffe, ich konnte wieterhelfen.
Viel Grüße
Ralf
Nein, es gibt überhaupt keine Regelung. Bisher hat es immer so geklappt!
Das Kind ist 4 Jahre alt!
Wenn es so sein sollte, dass wenn die Feiertage auf das Vater-Wochenende fallen, er Anspruch auf das Kind hat, dann würde das ja bedeuten, dass wenn Heiligabend auf einen Freitag fällt, der 1. Feiertag auf einen Samstag und der 2. Feiertag auf einen Sonntag, dass er mir den Kleinen komplett vorenthalten kann. Das kann keine Regelung zum Wohle des Kindes sein!
Viele Grüße
Grundsätzlich gibt es keine allgemeingültige Regelung ohne gerichtlich Vereinbarung!!!
Jedes Gericht, jeder Richter/in entscheidet anders (nicht zu glauben aber wahr).
Mir hat die Richterin z.B. die Sonderregelung reingedrückt, das dass Kind grundsätzlich Heilig Abend bei der Mutter ist. Wie gesagt ist das NICHT Standard. Allgemein üblich ist, das jährlich getauscht wird.
Ferner muss jeder Urlaub, Feiertag, Familienfeste, Ferien, Kindergeburtstage, Krankheit am Vater-we explizit geregelt werden, wenn die Eltern das nicht von selber hinbekommen.
Ich kenne nun deine konkrete Situation nicht, aber warum
„kann das keine Regelung zum Wohle des Kindes sein“?
Väter sind ja nicht grundsätzlich der schlechtere Elternteil. Gerade wenn du einen Sohn hast, ist die Bindung, Kontakt zum Vater von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Mütter, die hier zu egoistisch sind, treiben unbewußt ihre Söhne zum Vater. Nicht mit 4 Jahren aber mit 12 oder 16 Jahren kommt die Zeit. Habe so einen Fall aktuell im Bekanntenkreis. Da ist der Sohn jetzt mit 16 Jahren zum Vater gezogen. Von der Mutter hat er sich schon lange nichts mehr sagen lassen. Sie wurde nicht mehr beachtet und erhilet nur noch derbe Sprüche zurück, wenn sie was gesagt hat. Man sollte immer dran denken, auch die jetzt noch so kleinsten „Lieben“ werden groß!
Und Jungs verhalten sich nunmal nicht wie Mädchen.
Sind da völlig anders gestrickt, obwohl viel daran gearbeitet wird, ihnn das abzuerziehen.
In diesem Sinne
Hallo, wie das gestzlich geregelt ist, kann ich nicht sagen. Ich denke du solltest dir nur über folgende Aspekte im klaren sein. Wenn ihr ein Regelung trefft gilt das ja auch für dich.
Außerdem wo ist das Problem es gibt auch noch Pfinsten dann hat jeder mal ein langes Wochende. Und bedenke wie ist das für das Kind.Ostersonntag Aktion bei Papa und Ostermontag bei Mama. Ein Tag ohne Ostereier suchen, zum verarbeiten tut dem Kind besser als 2 Tage hintereinander.Und dann kannst du es immernoch nachholen.
Außerdem hast du auch mal ein langes Wochenende. Ich denke ihr sollte euch zum Wohle des Kindes einigen und nicht weil ihr an diesen Tagen unbedingt das Kind haben wollt.