Hallo zusammen,
ich hätte eine kurze Frage zum Thema Besuchszeit/Umgangszeit beim Umgangsrecht.
Aktuelle Situation: Die Kindsmutter hat das alleinige Sorgerecht, der Kindsvater hat das Umgangsrecht. Vereinbart wurde zwischen KM und KV, dass der Vater das Kind (unter 12 Monate) 2-mal im Monat für je 3h stehen darf.
(Allgemeine) Frage: Gibt es so etwas wie „Störung der Umgangszeit“ im
Umgangsrecht? Ist der Kindsvater verpflichtet, während der
Besuchszeit/Umgangszeit Sachen/Probleme mit der Kindsmutter hinsichtlich
des Kindes zu erörtern/diskutieren oder kann er dies auch während
dieser 3h ablehnen, mit dem Verweis darauf, dass die
Besuchszeit/Umgangszeit zur Stärkung und Aufrechterhaltung der Bindung
zwischen Kindsvater und Kind dient und die Kindsmutter durchaus die
Möglichkeit hat zwischen den 14 Tagen „Pause“ sich mit ihrem Anliegen an
den Kindsvater zu wenden?
Kann mir hier jemand weiterhelfen? Im Idealfall mit Paragrafen und/oder
(einem) Aktenzeichen von einem Gerichtsurteil(en)? VIELEN DANK für die
Antworten schon einmal im Voraus!
Anmerkung: Der Hintergrund der Frage ist, dass das Verhältnis
zwischen Kindsmutter und Kindsvater angespannt ist und ein Verfahren zu
einem späteren Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann. Somit soll
von vornherein vermieten werden, dass durch ein jetziges
(Fehl-)Verhalten, später dem Kindsvater durch Gericht/Jugendamt negativ ausgelegt wird.