Umgangsrecht - welche Rechten und welche Pflichten? Stiefmutter?

Moin auch,

Hallo Ralph. Wir reden hier von 2 Mannschaften in der
Regionalliga. Weder E noch Jugend. :frowning:

Gleich 2? Also aktive (=erste) Mannschaften? Wie dem auch sei, Regionalliga sind Amateure. Da hängt das Gehalt ganz extrem von der Reputation als Trainer, dem Verein und dem Erfolg ab. Aber nirgends gibt es für den Trainer der ersten Mannschaft 80 Euro Entschädigung pro Monat. Das ist eher Oberliga- oder Verbandsliganiveau.

WO diese Person WEN trainiert werde ich nicht sagen :smile:

Das musst und sollst du auch nicht.

Ralph

Das ist ja das Familienbrett und nicht das Rechtsbrett.
Deshalb eine Anmerkung, die die nicht die Rechtslage betrifft, sondern die Familienlage.
Was ich nicht verstanden habe: Geht es jetzt um den Umgang oder um den Unterhalt? Ich möchte plädieren, beides getrennt zu betrachten und den Umgang nicht als Druckmittel in Sachen Unterhalt zu verwenden.

Was Du beschreibst mag vom Vater nicht in Ordnung sein (menschlich oder rechlich). Aber für das Kind ist es doch sicher auch wertvoll, liebevollen Kontakt zu den Großeltern zu haben.
Und für eine alleinerziehende Mutter ist es doch sicher auch hilfreich, das Kind dort gut aufgehoben zu wissen und mal ein Wochenende frei zu haben.

Ganz pragmatisch und lösungsorientiert :smile:

Was ich machen würde: „Normalität“ herstellen und Ehrlichkeit. Also versuchen, alle an einen Tisch zu bekommen, die Karten auf den Tisch legen.
Darauf verweisen, dass es um das Wohl des Kindes geht und nicht darum, wer nun Recht hat oder Recht bekommt.

Eine gangbare verlässliche Lösung suchen, die aussehen könnte: Kind geht zu den Großeltern, muss auch nicht für den Vater lügen. Der Vater darf mal sagen, was er sich bezgl. Umgang eigentlich wirklich wünscht. Evtl. einen anderen Tag? Spezielle Unternehmungen mit dem Kind?

Die gegenseitige Schlechtrederei muss aufhören! Dem Kind zuliebe.
Das sollten sich beide Elternteile mal klarmachen, auf wessen Rücken sie da eigentlich ihre Konflikte austragen.

Es sind so viele Dinge aufgeführt, die nichts mit der Sorge ums Kind zu tun haben: Der Verdienst als Trainer, das ausschweifende Leben des Vaters, und und und. Das ist verständlich, aber nicht hilfreich.

Ansonsten würde ich dafür plädieren, einen möglichst neutralen, von allen Seiten anerkannten Vermittler dazu zu holen um solche klärenden Gespräch zu führen und sachliche Absprachen zum Thema Umgangsrecht zu treffen (und auch schriftlich festzuhalten, könnte hilfreich sein um das verbindlicher zu gestalten)

Y möchte nicht, dass X ausgenommen wird - der Kindesunterhalt
soll nur Gerecht berechnet werden! Eine gerichtliche
Auseinandersetzung soll unbeding vermieden werden. 

Das ist dann ein anderes Paar Schuhe.
Und da würde ich ganz klar auch eine gerichtliche Auseinandersetzung in letzter Konsequenz nicht scheuen.

Krötengrüße

Traurig, aber veständlich…
Hallo Cecilia,

so wird die Geschichte, so traurig sie ist, auch relativ plausibel und kommt so häufig vor. Da Großeltern (ggf. neue Partnerin) etc. kein direktes Umgangsrecht erwirken können, treiben sie (bewusst, unbewusst … egal) den parktisch anteilnahmslosen Vater, seine Rechte einzufordern. Das soll keine Entschuldigung für ihn sein, sondern nur ein Grund für Dich, seine Unverschämtheiten nicht persönlich zu nehmen. Vermutlich würde er am liebsten mit Euch allen garnichts mehr zu tun haben und jeder Termin beim Jugendamt ist für ihn verlorene Zeit.

da mir wichtig war das es erst eine Bindung zum Kindsvater
aufbauen kann und nicht einfach in die „Situation geschmissen“
wird. Die gewünschte Bindung hat das Kind jedoch zur
Stiefmutter aufgebaut, da diese das Kind (mal)betreut.

freu Dich einfach über jede gute Beziehung im Umfeld des Kindsvaters. Ihn wirst du nicht ändern. Jeder Vorwurf, jede Frage zielt an ihm vorbei, solange er der getriebene ist. Vielleicht entwickelt er sich aber. Ansonsten verläuft das ganze bald wohl eh im Sande

Ich habe damals auf den Unterhalt für mich verzichtet und wollte nur Unterhalt für
das Kind. Ich verlang schlicht und ergreifend Ehrlichkeit.

Finde heraus, um welche Größenordnung es geht (und dabei nicht Aufwandentschädigung mit Entgelt verwechseln) und wieviel das für Eure Tochter in Geld bedeutet. Finde heraus, was Dir ggf. selber noch zusteht und verhandle darüber mit ihm. Vermutungen sind eher schädlich. Es wäre aber zuviel verlangt, wenn Du gegenüber Euch mehr Ehrlichkeit erwartest, als gegenüber dem Finanzamt.

Ich wünsche Dir baldigen Frieden

achim

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puh. jetzt bin ich mit meinem Fussball-latein bald am Ende :smiley: :smiley: :smiley: ein Hoch auf Wikipedia :smile: Gut zu wissen ist aber, dass die Regionalliga noch zu den Amateure zählt. Danke für den Hinweis!

Also der besagte Fussballverein hat bescheinigt, dass er erst 80/Monat Aufwandsentschädigung erhalten habe. Zu dem Zeitpunkt wurde nur die 2.Frauenmannschaft trainiert.
Nun wurde er sozusagen „befördert“ und trainiert die erste Mannschaft in der Regionalliga und weiterhin die 2. Damen. Das habe ich durch einen Zeitungsausschnitt erfahren und gebeten die korrekten Daten anzugeben. Daraufhin sagte er hochnäsig „ja gar kein Problem, auf die 150-200 Euro mehr kommts mir auch nicht mehr an“. Und nun wird behauptet er bekäme nicht mehr als 80Euro? Das normale Gehalt ist am unteren Ende der Düsseldorfer Tabelle.
Er kann aber 2x im Jahr große Urlaube (malediven, new york usw) machen und Fährt einen NEUEN 7er BMW. Es soll ihm ja gegönnt sein, lässt aber Zweifel aufkommen.

Vermögen ist in der Familie nicht vorhanden und gestorben ist auch keiner - sodass er da unverhofft an Geld gekommen sein könnte.

Ich bin prinzipiell nicht der Meinung, dass man Väter ausnehmen sollte wie Weihnachtsgänse. Auch Väter haben ein Recht auf ein „Leben“. Jedoch finde ich, dass mit korrekten Angaben gespielt werden sollte. Schließlich kosten Kinder auch Geld - und ich für meinen Teil kann sagen, dass ich mich am Unterhalt nicht bereichern kann - und auch nicht will!

Hallo Bufobufo! Danke für deine Antwort!

Du hast es recht, Umgang und Unterhalt sind 2Paar Schuhe. Daher wird der Umgang von mir definitv NICHT als Druckmittel in Sachen Unterhalt genutzt. Solch Verhalten (was andere Mütter angeblich gerne nutzen) liegt mir fern!

Natürlich ist es für ein Kind wichtig UND Sinnvoll Kontakt zu den Großeltern zu haben. Auch die Stiefmutter sollte ein Platz im Leben des Kindes haben. Allen Voran ist für MICH jedoch der Kontakt zum Vater!
Sicherlich ist es mal „nett“ ein Wochenende frei zu haben und zu wissen das das Kind gut versorgt ist. :smile: Vielleicht kann ich mich nicht richtig ausdrücken, jedoch geht es mir darum, dass der Vater auch den Umgang mit dem Kind wahrnimmt. Es ist ja nicht nur sein Recht das Kind zu sehen, sondern auch seine PFLICHT! Oder sehe ich das falsch? :frowning: Ich persönlich finde es nicht richtig, wenn man den Umgang nach langem Desinteresse über das Amt „erstreitet“ und das Kind dann zur Betreuung an wen anderes Abgibt. Jedoch sind alle meine Versuche ihm das Klar zu machen gescheitert. Für mich ist wichtig zu wissen, ob man es als „im Wohle des Kindes“ sehen kann, wenn die so vom Kindsvater gehandhabt wird. Wenn Fussball nur ein Ehrenamt/Hobby ist - so wie er es angibt - sollte das Kind dann nicht Vorrang haben?
Umgangstermine werden ständig nach SEINEN Wünschen verschoben und so rumgebaut das es ihm passt- und dann ist er doch nicht da, sondern das Kind ist bei der Stiefmutter bis er Abends/Nachts heim kommt?
Einen Anderen Tag möchte er nicht, da er das mit dem Fussballtraining nicht einrichten kann. Spezielle Unternehmungen will und kann er nicht weil er beim Fussball ist.

Vor dem Kind reden wir gar nicht über solch Dinge. Ich versuche mich auch immer so neutral wie möglich zu verhalten, wenn das Kind etwas erzählt was mich vielleicht wurmt. (Ich weiss kinder bekommen das trotzdem mit, ich möchte aber betonen, dass ich das Kind nicht bewusst beeinflusse). Mir geht es ja auch nicht darum das das Kind den Vater nicht sehen soll, sondern umgekehrt. Ich möchte, dass er sich auch Zeit nimmt, wenn das Kind bei ihm ist?
Anders herum ist es jedoch so, dass das Kind mir auch schon gesagt hat das die Oma usw über Mich schimpfen. (die oma hat gesagt du bist ne blöde Kuh). Ich habe die Oma darauf angesprochen, die dann behauptet hat, das Kind lügt. Mir ist bewusst, dass Kinder sich viel ausdenken. Aber sowas? :frowning:

Über einen Vermittler (JA) haben wir es schon versucht, jedoch hält er sich trotzdem nicht an die Abmachungen und Dinge die er beim Jugendamt angegeben hat.
Was kann ich nun tun, damit ER a.) ehrlich mit mir ist und b.) sich auch an die Dinge hält, die u.a. vor dem Jugendamt versprochen hat.
Als Mutter wird man oft hingestellt, als wolle man dem Kindsvater nur schlechtes. Wenn man aber nur möchte dass alles vernünftig und ehrlich läuft OHNE ständige Sticheleien seinerseits - steht man ein wenig alleine da :frowning:

Unterhalt: eine gerichtliche Auseinandersetzung wäre tatsächlich die allerletzte Konsequenz. Aber wie ich bereits schon (in ner anderen Antwort :smile: :smile: ) berichtet, ist es mir lieber das wie „Erwachsene“ zu klären. Schließlich müssen wir noch einige Jahre miteinander zu tun haben und da sollte doch die Basis stimmen? Seh ich das falsch?

Ich weiss so langsam wirklich nicht mehr was richtig ist, was man wohlwollend Übersehen kann und was gar nicht geht. Fast so wie eine Art Betriebsblindheit :smile: :smile: :smile: :smiley:

Liebe Grüße
Cecilia

Pflichtumgang

Vielleicht kann
ich mich nicht richtig ausdrücken, jedoch geht es mir darum,
dass der Vater auch den Umgang mit dem Kind wahrnimmt. Es ist
ja nicht nur sein Recht das Kind zu sehen, sondern auch seine
PFLICHT! Oder sehe ich das falsch? :frowning:

Nunja. Möchtest Du wirklich, dass Dein Kind Umgang mit seinem Vater hat, weil es (evtl.) dessen Pflicht ist? Also als Kind fände ich das ja super-blöd, wenn ich mit jemandem Zeit verbringen muss, der es seinerseits für eine reine Pflichtübung hält, sich mit mir zu beschäftigen.
Da hat doch niemand was davon?
Worauf man bestehen kann: Beständigkeit, Verlässlichkeit, keine Kindswohlgefährdung…

Ich persönlich finde es
nicht richtig, wenn man den Umgang nach langem Desinteresse
über das Amt „erstreitet“ und das Kind dann zur Betreuung an
wen anderes Abgibt.

Da gebe ich Dir recht. Nur das hilft niemandem weiter.

Kindsvater gehandhabt wird. Wenn Fussball nur ein
Ehrenamt/Hobby ist - so wie er es angibt - sollte das Kind
dann nicht Vorrang haben?

Nochmal: Möchtest Du dass Dein Kind Umgang mit dem Vater hat, der jede einzelne Minute eigentlich lieber auf dem Fussballplatz stände?

Umgangstermine werden ständig nach SEINEN Wünschen verschoben
und so rumgebaut das es ihm passt-

Dem widerum würde ich einen Riegel vorschieben. Thema Zuverlässigkeit, Berechenbarkeit, Verlässlichkeit.

Ich möchte, dass er sich auch Zeit
nimmt, wenn das Kind bei ihm ist?

Der Wunsch ist verständlich, aber selbst wenn Du ihn zwingen kannst, wird das im Ergebnis kaum sinnvoll verlaufen.

Was kann ich nun tun, damit ER a.) ehrlich mit mir ist und b.)
sich auch an die Dinge hält, die u.a. vor dem Jugendamt
versprochen hat.

Schwierig. Buch führen, mit Angabe der Vorfälle und Zeugen (blöd, aber ist bei handfesten Streitigkeiten hilfreich)

Als Mutter wird man oft hingestellt, als wolle man dem
Kindsvater nur schlechtes.

Ich glaube, das macht hier niemand. Ich für meinen Teil möchte Dir nur gern sagen, was ich für realistisch und durchführbar halte.

Unterhalt: eine gerichtliche Auseinandersetzung wäre
tatsächlich die allerletzte Konsequenz. Aber wie ich bereits
schon (in ner anderen Antwort :smile: :smile: ) berichtet, ist es mir
lieber das wie „Erwachsene“ zu klären. Schließlich müssen wir
noch einige Jahre miteinander zu tun haben und da sollte doch
die Basis stimmen? Seh ich das falsch?

Nein, grundsätzlich nicht, so ein Gerichtsverfahren ist kein Pappenstiel.
Ich gebe aber zu bedenken, dass eine grundsätzliche gerichtliche Klärung genau die von Dir gemeinte Basis ein für allemal zweifelsfrei klarstellen könnte.

Jetzt gibst Du Dir sicher Mühe, es nicht zu tun. Und trotzdem blitzt immer mal wieder ein wenig Rosenkrieg in Deinen Aussagen auf. Der Vater gibt sich evtl. gar nicht so viel Mühe, das zu vermeiden. Da wird es eben schwer, eine Einigung zu erzielen.

Ich weiss so langsam wirklich nicht mehr was richtig ist, was
man wohlwollend Übersehen kann und was gar nicht geht. Fast so
wie eine Art Betriebsblindheit :smile: :smile: :smile: :smiley:

Wirklich schwer. Wobei richtig und falsch in meinen Augen gar nicht unbedingt die zentrale Frage sein können.

Vielleicht könne zwei Fragen in Zweifelsfällen helfen:

  1. Ist das gut für’s Kind?
  2. Ist das machbar / praktisch / handhabbar für Dich?

Krötengrüße

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Tach

Aber nirgends gibt es für den Trainer der ersten Mannschaft 80
Euro Entschädigung pro Monat. Das ist eher Oberliga- oder
Verbandsliganiveau.

Ich weiss nicht woher du deine Zahlen nimmst aber hier in Norddeutschland liegt ein normaler Ober- oder Verbandsligatrainer Fussball oberhalb eines Minijobs.

Gruß

TET

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Und dann liest du also einen Beitrag, glaubst kein Wort von
dem, was da steht, und antwortest dann dementsprechend?

Aber ich muss doch sehr bitten. Selbst wenn ich 95 % davon glaube, bleibt es doch viel zu sehr schwarz-weiß gezeichnet. Du liest anscheinend nicht zwischen den Zeilen. Das kann man lernen, so wie man auch lernen kann, mit dem „dritten Ohr zu hören“.
Gruß,
Branden

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Moin

Ich möchte KEINE Gerichtliche Auseinandersetzung, da ich mir
das einfach nicht auflasten Will. Ich bin prinzipiell der
Meinung, dass man alles auch untereinander und vernünftig
Klären kann - wenn BEIDE das wollen!

Ja, aber genau daran hapert es doch bei euch. Ihr könnt es doch gerade nicht vernünftig klären, wie wir hier deutlich lesen konnten.
Gruß,
Branden

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Hallo Nochmal!
So hatte ich das ganze noch gar nicht gesehen. Was hat das Kind davon wenn er Zeit mir ihm verbringt, aber doch eigentlich gar kein Interesse hat. Das ist wirklich traurig… aber da ist es bei der Stiefmutter - die sich lt Erzählungen des Kindes - Mühe gibt und sich was einfallen lässt wenigstens gut aufgehoben.
Interesse und Gefühle des Kindsvaters kann man nicht erzwingen.

Ein „Rosenkrieg“ soll auf alle Fälle nicht ausgetragen werden. Ganz besonders nicht auf dem Rücken des Kindes. Wobei ich zugebe, dass ich mich schon persönlich angegriffen fühle über die falschen Behauptungen die gegenüber dem Amt aufgestellt wurden und schon ein wenig beleidigt bin. Das hilft natürlich keinem, doch das einfach abzustellen fällt mir schwer :smile: Ich bemühe mich jedoch.

Vielen Dank für deine Tipps und die „Sicht aus anderen Augen“.!
Ich denke ich werde am Wochenende noch einmal versuchen mit ihm zu reden und - sofern es dem Kind weiterhin gut geht - zumindest in Sachen Umgang wohlwollend über manche Punkte hinweg sehen.

Im Punkto Unterhalt werde ich nochmal überlegen müssen wie ich am besten voran gehe!

Liebste Grüße
Cecilia

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Hallo Achim!

Ich hoffe wirklich für das Kind das es sich zum Guten wendet. Ich selbst weiss aus meiner Kindheit wie schwer es ist auf Ablehnung & Desinteresse zu treffen, auch wenn der „Erwachsene“ Versucht das nicht raushängen zu lassen. Diese Erfahrung möchte ich dem Kind ersparen.
Jedoch vermute/ befürchte ich, dass es sich bald im Sande verläuft - spätestens wenn es der Stiefmutter aufstößt das sie aufs Kind aufpassen muss.

Mhm, auf das Geld das mir zustehen würde, verzichte ich nach wie vor. Ich bin für mein Leben selber verantwortlich und kann arbeiten gehen. Vielleicht bereue ich diese Entscheidung irgendwann einmal. Vielleicht sollte ich ihm das aber nochmal aufzeigen. Ggf denkt er ich will ihn ausnehmen und reagiert daher mit Trotz?
Aber du hast Recht. Wie kann man Ehrlichkeit erwarten, wo jemand sein Geld will. Schade ist es trotzdem.

Vielen Dank für deine Ratschläge Achim!
Ich werde mir das alles noch einmal durch den Kopf gehen lassen. Um eine festgefahrene Situation zu locker, helfen manchmal nur die Gedanken einer neutralen Person! :smile:

Liebste Grüße
Cecilia

Hallo Herr Branden,

richtig! offenbar können wir es nicht vernünftig klären. Das liegt aber in meinen Augen daran, dass mit falschen Karten gespielt wird (und die dementsprechende evtl. auch emotionale, negative Reaktion darauf).
Ich habe den Beitrag geschrieben und mal die Meinung oder ggf Erfahrungen, bzw den Rat eines Dritten/Neutralen zu lesen.

Und nicht um mir sagen zu lassen ich würde hier eine Rosenkrieg provozieren! Nichts liegt mir ferner :smile: Ich weiss meine Zeit sinnvoller zu verbringen und wer will sich schon die ganze Zeit streiten?

Ich denke jede Mama/ jeder Papa der viel mit seinem Kind zu tun hat, kann einschätzen wann ein Kind eine gute Bindung zu jemanden hat und wann nicht. Das Kind hat eine gute Bindung zur Stiefmutter (schlimmer wäre es doch wenn nicht?! )- Aber nicht zum Vater, was ich Schade finde. und das hat meines Erachtens nichts mit Rosenkrieg zu tun das ich Erhoffe/ Erwarte, dass man zumindest VERSUCHT eine Bindung aufzubauen und nicht durch Abwesenheit glänzt. Oder sehe ich das zu verbohrt?

Auch ich habe gelernt zwischen den Zeilen zu lesen und zu hören! Ich möchte nicht behaupten, dass man in solch einer Situation alles Objektiv betrachten kann. Wir sind immer noch Menschen und keine Roboter - aber irgendwo muss man doch anfangen und sich Gedanken machen DAMIT man was ändern kann.
Ich weiss jedoch langsam nicht mehr was man wohlwollend mit ansehen soll/kann und wo dann doch mal „Schluss“ ist und habe daher um Rat gesucht.

Hinweise darauf dass wir es offensichtlich nicht vernünftig klären können, helfen mir leider gar nichts! :frowning: :frowning:

Hallo,
wenn beide es wollen und miteinander reden können, ist das klar von Vorteil.
Bis jetzt habe ich den Eindruck, du stehst mit dem Wunsch alleine da und kämpfst gerade gegen Windmühlen. Das raubt dir unnötig deine Energie.
Einen Lügner wirst du nicht bekehren.
Verschwende mal einen Gedanken an T. Brandens Aussage und spiele mal die Möglichkeit durch, ob du nicht doch vielleicht den Umgang und den Kindesunterhalt regeln lassen möchtest.
Das dient durchaus dem Kindeswohl . Mit 14 Jahren kann das Kind selber entscheiden, ob es den Umgang wünscht. Bis dahin kann sich viel Unvorhersehbares tun.
Deine Nerven und dein Seelenfrieden sind ebenfalls wichtig!
Däumchen drück

Moin auch,

Ich weiss nicht woher du deine Zahlen nimmst aber hier in
Norddeutschland liegt ein normaler Ober- oder
Verbandsligatrainer Fussball oberhalb eines Minijobs.

Das ist aber auch Schmerzensgeld dabei, weil man in Fischkopfland leben muss :smile:

Spaß beiseite, das beweist doch nur meine Aussage, dass die 80 Euro nie und nimmer stimmen können.

Ralph

Mahlzeit

Das ist aber auch Schmerzensgeld dabei, weil man in
Fischkopfland leben muss :smile:

Wofür das denn???

Spaß beiseite, das beweist doch nur meine Aussage, dass die 80
Euro nie und nimmer stimmen können.

Da sind wir uns einig.

Gruß

TET

Nunja. Möchtest Du wirklich, dass Dein Kind Umgang mit seinem
Vater hat, weil es (evtl.) dessen Pflicht ist? Also als Kind
fände ich das ja super-blöd, wenn ich mit jemandem Zeit
verbringen muss, der es seinerseits für eine reine
Pflichtübung hält, sich mit mir zu beschäftigen.

Das Kind soll doch nicht verpflichtet werden, sondern der Vater.

Da hat doch niemand was davon?

Das sehe ich anders. Ich denke, dass eine gerichtliche Verpflichtung lediglich mal ein Einstieg ist, vielleicht merkt der Vater, dass ihm beständige Zeit mit dem Kind durchaus gefällt.
Ausserdem hat sich doch der Gesetzgeber bei der Umgangspflicht durchaus etwas gedacht.

Worauf man bestehen kann: Beständigkeit, Verlässlichkeit,
keine Kindswohlgefährdung…

Wie will man denn auf irgendetwas bestehen, wenn man nicht bereit ist, jemanden die Pflichten vor Augen zu führen?!
So wie ich das verstehe, kennt hier jemand seine Rechte ganz genau, nimmt nur seine Pflichten dann nicht mehr ernst.
Für mich spricht überhaupt nichts dagegen, das Umgangsrecht des Kindes mal einzuklagen. Dann wird er halt mal verpflichtet, sich ein Jahr lang, jedes 2. und 4. Wochenende zu kümmern. Wenn man den Eindruck hat, das tut dem Kind nicht gut, lässt man es halt wieder, ggf. muss man dann halt erneut bei Gericht vorstellig werden, na und?!

Wenn man auf diesen Eiertanz keinen Bock hat, kann man doch nur nur entweder den Umgang komplett unterbinden (Was man prinzipiell nicht möchte und was auch sehr schwierig sein dürfte) oder halt wirklich mal das Gericht ein Urteil schreiben lassen, in dem steht, dass dem Vater bei Nichteinhaltung durchaus finanzielle Nachteile drohen.

Greetz
T.

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Für mich spricht überhaupt nichts dagegen, das Umgangsrecht
des Kindes mal einzuklagen. Dann wird er halt mal
verpflichtet, sich ein Jahr lang, jedes 2. und 4. Wochenende
zu kümmern. Wenn man den Eindruck hat, das tut dem Kind nicht
gut, lässt man es halt wieder, ggf. muss man dann halt erneut
bei Gericht vorstellig werden, na und?!

Wie stellst du dir das vor?
Umgangsbeginn Fr. 16 Uhr - Umgangspflichtiger erscheint nicht.
Wird ihm dann das Kind mit der Polizei „zugestellt“?
Wird das Kind einfach vor der verschlossen Wohnung des Pflichtigen abgestellt?
Und nehmen wir an der Pflichtige holt das Kind wirklich, „parkt“ es vorm TV oder bei Verwandten und macht weiter sein Ding - irgendetwas gewonnen?

oder halt wirklich mal das Gericht ein Urteil
schreiben lassen, in dem steht, dass dem Vater bei
Nichteinhaltung durchaus finanzielle Nachteile drohen.

Mal hier nachlesen:
https://www.jugendhilfeportal.de/material/regelmaess…

_Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. April 2008
Az.: 1 BvR 1620/04
Mit Urteil vom 01. April 2008 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Umgang eines Vaters mit seinem Kind nicht mit Hilfe von Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann. Grundsätzlich hat ein Kind einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass seine Eltern Sorge für es tragen und der mit ihrem Elternrecht untrennbar verbundenen Pflicht auf Pflege und Erziehung nachkommen. Einer zwangsweisen Durchsetzung dieses Anspruchs steht allerdings in der Regel das Kindeswohl entgegen.
(BVerfG FamRZ 2008, 845, 848 ff.).

Hiergegen wandte sich der Vater mit seiner nun entschiedenen Verfassungsbeschwerde. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Androhung eines Zwangsgeldes gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) zur Durchsetzung der Pflicht eines Elternteils, mit seinem Kind gegen seinen Willen Umgang zu pflegen, in das Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) eingreift._

Krümel

1 Like

Ich kann da nur aus persönlicher Erfahrung berichten, das Urteil wurde gesprochen vom AG Nürnberg und es funktioniert.
Der Vater darf (in dem Fall „muss“) sein Kind jedes 3. Wochenende im Monat abholen und dann holt die Mutter es wieder ab.

Für mich spricht überhaupt nichts dagegen, das Umgangsrecht
des Kindes mal einzuklagen. Dann wird er halt mal
verpflichtet, sich ein Jahr lang, jedes 2. und 4. Wochenende
zu kümmern. Wenn man den Eindruck hat, das tut dem Kind nicht
gut, lässt man es halt wieder, ggf. muss man dann halt erneut
bei Gericht vorstellig werden, na und?!

Wie stellst du dir das vor?
Umgangsbeginn Fr. 16 Uhr - Umgangspflichtiger erscheint nicht.
Wird ihm dann das Kind mit der Polizei „zugestellt“?
Wird das Kind einfach vor der verschlossen Wohnung des
Pflichtigen abgestellt?
Und nehmen wir an der Pflichtige holt das Kind wirklich,
„parkt“ es vorm TV oder bei Verwandten und macht weiter sein
Ding - irgendetwas gewonnen?

Nein, aber auch nix verloren. Man kann doch aber viel gewinnen, nämlich dass dem Vater seine Rolle gefällt.

oder halt wirklich mal das Gericht ein Urteil
schreiben lassen, in dem steht, dass dem Vater bei
Nichteinhaltung durchaus finanzielle Nachteile drohen.

Mal hier nachlesen:
https://www.jugendhilfeportal.de/material/regelmaess…
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. April 2008
Az.: 1 BvR 1620/04
Mit Urteil vom 01. April 2008 hat das Bundesverfassungsgericht
entschieden, dass der Umgang eines Vaters mit seinem Kind
nicht mit Hilfe von Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann.
Grundsätzlich hat ein Kind einen verfassungsrechtlichen
Anspruch darauf, dass seine Eltern Sorge für es tragen und der
mit ihrem Elternrecht untrennbar verbundenen Pflicht auf
Pflege und Erziehung nachkommen. Einer zwangsweisen
Durchsetzung dieses Anspruchs steht allerdings in der Regel
das Kindeswohl entgegen.
(BVerfG FamRZ 2008, 845, 848 ff.).
Hiergegen wandte sich der Vater mit seiner nun entschiedenen
Verfassungsbeschwerde. Das Bundesverfassungsgericht stellte
fest, dass die Androhung eines Zwangsgeldes gemäß § 33 Abs. 1
Satz 1, Abs. 3 Satz 1 Gesetz über die Angelegenheiten der
freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) zur Durchsetzung der
Pflicht eines Elternteils, mit seinem Kind gegen seinen Willen
Umgang zu pflegen, in das Grundrecht auf Schutz der
Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1
Grundgesetz (GG) eingreift.

Interessant… Gut, dass der „Titelheld“ meiner Geschcihte das offensichtlich nicht weiß. Ob der Richter es vielleicht auch nicht weiß…?! Denn in dem Urteil, das ich gelesen habe, wird tatsächlich bei Nichteinhaltung ein Ordnungsgeld angedroht.
Aber ganz konkret: Warum ist der Weg zu Gericht nicht zumindest einen Versuch wert??

Greetz
T.

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