Umgangsrecht - welche Rechten und welche Pflichten? Stiefmutter?

Guten Morgen!

Ich habe ein paar Fragen und benötige Hilfe/ Antworten/ klare Gedanken :smile: 

Angenommen ein Vater (X) hat sich nach der Trennung von der Kindsmutter nicht mehr um sein Kind gekümmert.
Das Kind war zum Zeitpunkt der Trennung 6 Monate alt. Als das Kind des X ca 2 Jahre alt war, hatte er über einen Anwalt Kontakt zu der Kindsmutter (Y) aufgenommen und über den Umgang festlegen lassen. Am 2. Umgangstermin ist er jedoch schon nicht mehr erschienen und reagierte bei Nachfrage mit Beleidigungen. Danach hat er sich nicht mehr gemeldet. 

Als die Tochter ca 4,5 Jahre war, wandte sich X an das Jugendamt und behauptete, dass die Mutter den Umgang unterbinden würde. Nach einigen Beratungsgesprächen konnte die Mutter jedoch aufzeigen, dass dem nicht so ist. Eine weitere Umgangsregelung wurde getroffen. Diese lautete vorerst alle 2Wochen Samstag bis Sonntag.
X holt sein Kind nun ziemlich verlässlich alle 2 Wochen ab. Jedoch übernimmt nicht er  - wie vorm Jugendamt gelobt- die Betreuung, sondern bringt sein Kind zu seiner Frau (Stiefmutter). Diese betreut das Kind den ganzen Tag und bringt es auch zu Bett, während X seiner Trainertätigkeit beim Fussball nach geht (angeblich Ehrenamt). Zudem bekommt das Kind eine „Maulsperre“, sprich es darf daheim nichts erzählen. 

Die Mutter Y ist der Meinung, dass die Stiefmutter durchaus mal auf das Kind achten kann, es jedoch nicht Sinn und Zweck des Umgangswochenendes ist, wenn der Vater gar keine Zeit hat (und die Mutter zudem noch versucht hat beim Jugendamt schlecht zu machen). Das Jugendamt sagte dazu: "Der Vater hat das Recht auf Umgang mit dem Kind. Das bedeutet aber nicht, dass er aussschließlich auf es Acht geben muss. WER im Endeffekt auf das Kind acht gibt, hat die Mutter nicht zu interessieren." Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht. 
Wie gestaltet sich das Rechtlich? Was kann getan werden, dass der Vater sich auch um das Kind kümmert und nicht nur abholt und dann „abschiebt“? Das Kind hat keine Richtige Bindung zum Kindsvater. 

Zudem wurde seitens des Jugendamtes eine Unterhaltsneuberechnung (Oktober) veranlasst. X hat bis dato nicht alle Unterlagen eingereicht. Die oben genannte Trainertätigkeit wurde Seitens des Vereines als „Ehrenamt“ ausgewiesen und mit einem minimalen Aufwandsentschädigung (80Euro im Monat) bescheinigt. 
Aus direkten Kreisen des Vereins und den Großeltern wurde jedoch mündlich aufgezeigt, dass es sich bei der Trainertätigkeit um einen (mindestens) 400Euro-Job handelt. Dafür spricht auch das ausschweifige Leben des Vaters. Aussage gegenüber der Mutter: DU kannst doch froh sein dass ich überhaupt Unterhalt zahle!" X hat viele Bekannte in der Personalabteilung des Vereines. Es ist davon auszugehen, dass die Bescheinigung über den Verdienst bewusst verfälscht wurde. 

Was kann Y tun, dass der Kindesunterhalt mit den richtigen Grundlagen berechnet wird?
Y möchte nicht, dass X ausgenommen wird - der Kindesunterhalt soll nur Gerecht berechnet werden! Eine gerichtliche Auseinandersetzung soll unbeding vermieden werden. 

Vielen Dank :smile:

Vereinstrainer
Hallo,

ich kann dir nur sagen, das die Trainertätigkeit in normalen Fussballvereinen wirklich nicht gut bezahlt wird - hier gibt es nochnichtmals eine monatliche Aufwandsentschädigung.

Davon ab muss ein Verein auch einen Kassenbericht haben , der ist einsehbar und dort steht ja, was an Einnahmen und Ausgaben stattfindet - da müßten dann ja grobe Aufälligkeiten stattfinden . Zumal du dir auch vorstellen kannst, das pro 8 Euro monatlich / Vereinsmitglied nicht alle Trainer auf 400 Eurobasis bezahlt werden können.

lg

Brenna

Hallo Brenna! Vielen Dank für deine Antwort :smile:
Bei einem „kleineren“ Fussballverein kann ich mir sehr gut vorstellen das (Wenn überhaupt) nur eine kleine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Super das du mir das auch nochmal bestätigst :smile:
Bei dieser speziellen Trainertätigkeit geht es jedoch um einen recht Großen, sehr bekannten Fussballverein, der u.a. Spitzensportler mit mehreren Millionen Jahresgehalt bezahlt :frowning: :frowning:

Liebe Grüße
Cecilia

Moin auch,

auch große, bekannte, erfolgreiche Fußballvereine zahlen ihren E-Jugendtrainern kein Vermögen. Wen genau trainiert er denn?

Ralph

Hallo Ralph,

auch große, bekannte, erfolgreiche Fußballvereine zahlen ihren E-Jugendtrainern kein Vermögen.

von Jugend, oder gar E-Jugend war nie die Rede.

Wen genau trainiert er denn?

ich glaube, es war nicht Deine Absicht, aus der anonymen Person eine konkrete zu machen.

Gruß
achim

Moin
Natürlich klingt alles, was du schreibst so, dass man dir spontan zustimmen möchte und dem Vater eine runterhauen. Aber leider ist die Geschichte oft komplizierter, als der jeweilige Elternteil das subjektiv empfindet/darstellt.
So ein Satz wie:

Das Kind hat keine Richtige Bindung zum
Kindsvater. 

hat mich stutzig gemacht. Woher nimmst du diese Sicherheit? Der Vater ist doch offenbar interessiert an seinem Kind, sonst hätte er das alles nicht in Bewegung gesetzt. Und eure Tochter hat vielleicht auch Freude an den Treffen mit dem Vater.

Eine gerichtliche
Auseinandersetzung soll unbeding vermieden werden. 

Warum eigentlich? Wer hat da was zu befürchten?
Gruß,
Branden

Hallo

So ein Satz wie:

Das Kind hat keine Richtige Bindung zum Kindsvater. 

hat mich stutzig gemacht. Woher nimmst du diese Sicherheit?

Hast du den Beitrag nicht gelesen?
Mich würde es wundern, wenn es eine hätte.

Der Vater ist doch offenbar interessiert an seinem Kind, …

Wie kommst du denn darauf?
Es ist doch eher die Stiefmutter, die an seinem Kind interessiert zu sein scheint.
Wenn das Verhältnis zwischen Kind und der Frau allerdings gut ist, würde ich es nicht verhindern.

Viele Grüße

Hallo

Jedoch übernimmt nicht er  - wie vorm Jugendamt gelobt- die Betreuung, sondern bringt sein Kind zu seiner Frau (Stiefmutter). Diese betreut das Kind den ganzen Tag und bringt es auch zu Bett, während X seiner Trainertätigkeit beim Fussball nach geht (angeblich Ehrenamt). Zudem bekommt das Kind eine „Maulsperre“, sprich es darf daheim nichts
erzählen. 

Das lässt ja nichts Gutes vermuten. - Hat das Kind von dieser Maulsperre erzählt, oder woher weißt du das?

Geht das Kind eigentlich gerne oder wenigstens nicht ganz ungerne da hin?

Das Jugendamt sagte dazu: "Der Vater hat das Recht auf Umgang mit dem Kind. Das bedeutet aber nicht, dass er aussschließlich auf es Acht geben muss. WER im Endeffekt auf das Kind acht gibt, hat die Mutter nicht zu interessieren."

Ich dachte, nach dem Wortlaut des Gesetzes habe das Kind Recht auf Umgang mit dem Vater, nicht umgekehrt. - Dass es praktisch gesehen aber ausschließlich auf ein Recht des Vaters hinausläuft, das ist mir schon lange klar. - Ich finde solche Aussagen so an der alltäglichen Wirklichkeit und am Kindeswohl vorbei, dass es zum Heulen ist. Aber so ist das Recht und die Rechtsprechung wohl auch.

Zu deiner eigentlichen Frage kann ich leider nichts beitragen.

Viele Grüße

Moin

Hast du den Beitrag nicht gelesen?

Aber ja doch. Sehr genau.

Mich würde es wundern, wenn es eine hätte.

Ich kenne die total in Subjektivität befangenen Elternteile nach Trennung und die jenseits von jeglicher Objektivität ablaufenden Rosenkriege.
Es grüßt dich
Branden

4 Like

Moin,

Hast du den Beitrag nicht gelesen?

und Du bist sicher, daß die Schreiberin einen absolut objektiven Bericht der Situation geliefert hat?!

Gandalf

P.S.
kannst Du mit dem Begriff ‚Rosenkrieg‘ etwas anfangen?

5 Like

Hi

Hast du den Beitrag nicht gelesen?

Aber ja doch. Sehr genau.

Ich kenne die total in Subjektivität befangenen Elternteile nach Trennung und die jenseits von jeglicher Objektivität ablaufenden Rosenkriege.

Und dann liest du also einen Beitrag, glaubst kein Wort von dem, was da steht, und antwortest dann dementsprechend? Wofür soll das gut sein?

Viele Grüße

Hallo,

verstehe ich das richtig?

nach der Trennung … nicht mehr um sein Kind gekümmert.
Das Kind war zum Zeitpunkt der Trennung 6 Monate alt.

Am 2. Umgangstermin ist er jedoch schon nicht mehr erschienen … Danach hat er sich nicht mehr gemeldet. 

er hat das Kind nur genau einmal gesehen in 4 Jahren?

Eine weitere Umgangsregelung wurde getroffen.

also quasi die erste regelmäßige? wie war das für Eure Tochter, zu einem Mann zu gehen, an den sie praktisch keine Erinnerung haben kann?

Auch für den Vater dürfte das schon eine große Unsicherheit gewesen sein. Kannst Du Dir vorstellen, warum er (oder sie) plötzlich so großen Wert auf den Umgang legen?

während X seiner Trainertätigkeit beim Fussball nach geht (angeblich Ehrenamt).

d.h. er ist an einem Tag des Wochenendes mit seiner Mannschaft unterwegs?

Zudem bekommt das Kind eine „Maulsperre“, sprich es darf daheim nichts erzählen.

Hält es sich daran? Ich denke, es kommt vor allem darauf an ob die Zeit dem Kind gut tut. Darüber ist aber wenig aus Deinen Zeilen lesbar.

Das Kind hat keine Richtige Bindung zum Kindsvater.

Sowas muss (auf beiden Seiten) langsam wachsen, vor allem wenn sie sich erst so spät kennengelernt haben. Es wäre albern, zu fordern, dass er jetzt dafür seinen Trainerjob aufgeben soll. Gib den beiden (oder dreien) Zeit. Wenn sie ihre Sache nicht gut machen, wird sie bald nicht mehr zu ihnen wollen.  

Den Unterhalt solltest Du dagegen ganz klar von Euren Beziehungen trennen. Wenns ums Geld geht, hört die Freundschaft bei vielen auf. Wenn Du Anhaltspunkte hast, dass er Schwarzgeld verdient, und diese belegen kannst, so einige Dich mit ihm und lass das notfalls gerichtlich klären. Das hat nichts, garnichts mit seiner Eigenschaft als (WE-)Vater zu tun.

insgesamt gibt es hier im Post mindestens 4 unabhängige Themen:

  • seine Abwesenheit die ersten 4 Jahre. (ist Vergangenheit)
  • seine persönlichen Angriffe auf Dich (drüber hinwegsehen)
  • sein Gestaltung des Umgangs mit der Tochter (wohlwollend beobachten)
  • Höhe des Unterhalts (rein rational angehen)

Gruß
achim

Ohai Branden,

Das Kind hat keine Richtige Bindung zum
Kindsvater. 

hat mich stutzig gemacht. Woher nimmst du diese Sicherheit?

nun ja, der Vater entschwand aus dem Leben des Kindes, als dieses gerade einmal ein halbes Jahr alt war, und blieb dann vier Jahre lang gänzlich entschwunden - da sieht es um eine normale Vater-Kind-Bindung doch eher mau aus.

Der Vater ist doch offenbar interessiert an seinem Kind, sonst
hätte er das alles nicht in Bewegung gesetzt.

Nicht immer ist Interesse an dem Kind der wirkliche Beweggrund, warum ein Vater auf die Wahrnehmung des Umgangsrechts besteht - es kann auch sein, dass er schlicht und ergreifend seiner ehemaligen Partnerin eins auswischen bzw. ein permanenter Stachel in ihrem Fleisch sein möchte.* Dafür spricht m.E. in diesem Fall, dass er sie vor anderen schlecht macht und das Kind gar nicht selbst betreut, sondern von seiner jetzigen Partnerin betreuen lässt.

Eine gerichtliche
Auseinandersetzung soll unbeding vermieden werden. 

Warum eigentlich? Wer hat da was zu befürchten?

Für viele, die so etwas nur selten erleben, ist eine gerichtliche Auseinandersetzung eine enorme emotionale Belastung, die sie gerne vermeiden wollen, auch wenn sie eigentlich im Recht sind.

Beste Grüße

=^…^=

* Aus dem Katzenkörbchen geplaudert: Vor langer, langer Zeit, so lange, dass es schon fast mythische Vergangenheit ist, war ich das Kind in solch einer Konstellation. Nachdem ich meinen Vater erst im Alter von fünf Jahren kennengelernt hatte und er nach einer zweimonatigen Blitzehe wieder aus meinem Alltag entschwunden war, musste ich nach heftiger gerichtlicher Auseinandersetzung meiner Eltern jedes zweite Wochenende zu ihm - der dies auch gnadenlos durchsetzte, obwohl ich Rotz und Wasser heulte und mich manchmal sogar im Schrank versteckte, wenn er kam, um mich abzuholen. Über seine liebevolle Betreuung will ich mich gar nicht erst auslassen. Interessanterweise erzähle mir viele Jahre später meine Halbschwester aus seiner ersten Ehe ganz Ähnliches - ihr Martyrium hatte erst ein Ende, als er meine Mutter und mich zum Spielen hatte. ;o)

Guten Morgen Achim!
Vielen Dank für deine Antwort!

Das erste halbe Jahr, hat er das Kind gesehen wenn er Abends nach Hause kam (Nach der Arbeit und nach dem Fussball. Fussball war genau genomme 6x die Woche - was er auch immer da getan hat.) Tatsächlich war es dann leider so, dass die Kleine ihm gegenüber das Fremdeln angefangen hat. Nach der Trennung bestand keinerlei Interesse mehr an Ihr. Er hat sie dann innerhalb der nächsten (grob) 3,5 Jahre maximal 3-4x gesehen. Vorallem als die Mutter bei seinen Eltern zu Besuch war und er vorbei kam.

Die erste Umgangsregelung wurde getroffen als das Kind 2 war. Wie bereits berichtet, kam er schon ab dem 2. Termin nicht mehr.
Nun sind wir bei der 2. Umgangsregelung, die scheinbar auf drängen der Großmutter, und weniger wegen dem Interesse des Vaters entstanden ist.
Am Anfang der Umgangstermine war das Kind bei der Großmutter, da mir wichtig war das es erst eine Bindung zum Kindsvater aufbauen kann und nicht einfach in die „Situation geschmissen“ wird. Die gewünschte Bindung hat das Kind jedoch zur Stiefmutter aufgebaut, da diese das Kind (mal)betreut. Ich habe trotz der unangenehmen Vorgeschichte nichts dagegen das die Stiefmutter das Kind betreut, finde jedoch das das vor allem die Aufgabe des Kindsvaters sein sollte.

Trainertätigkeit: er ist jedes Wochenende am Platz, Entweder zum Spiel, zum Testspiel oder zum Training, was aufgrund des öffentlichen Auftrittes in den sozialen Netzwerken und der Bekanntheit des Vereines gut nachvollziehbar ist.

Maulsperre: konkretes Beispiel -wenn ich das Kind frage was sie unternommen haben, sagt es zB. es hätte mit Papa und der Stiefmutter Kuchen gebacken usw. Im Nachhinein stellt sich aber raus, dass der Vater am Fussballplatz war. Auf Nachfrage beim Kind ob der Papa denn wirklich gar nicht da war, sagte es: „aber mama das ist doch ein Geheimnis und der Papa hat gesagt ich darf dir das nicht sagen“. Das kam leider bereits mehrfach vor.
Es scheint dem Kind bei der Stiefmutter gut zu gehen, es erzählt nichts schlechtes von dort, was es mir einfach macht zu akzeptieren das diese mein Kind betreut. Es ändert aber nichts an meiner Meinung, dass ein Vater, der vor dem Amt so einen riesen Aufriss macht, sich auch um sein Kind kümmern sollte. Das Kind sieht ihn (davon kann man von den Schilderungen des Kindes ausgehen) ausschließlich als Geschenkegeber. Ich finde das Schade.

Der Unterhalt ist für mich prinzipiell eine andere Sache. Jedoch fühle ich mich schon ein wenig angegriffen das er versucht mich - bzw das Kind zu betrügen. Ich habe damals auf den Unterhalt für mich verzichtet und wollte nur Unterhalt für das Kind. Ich verlang schlicht und ergreifend Ehrlichkeit. Einen schrifltichen Beleg für die gefälschten Angaben habe ich leider bislang nicht :frowning:

Lieben Dank und liebe Grüße
Cecilia

Guten Morgen!

Maulsperre: konkretes Beispiel -wenn ich das Kind frage was sie unternommen haben, sagt es zB. es hätte mit Papa und der Stiefmutter Kuchen gebacken usw. Im Nachhinein stellt sich aber raus, dass der Vater am Fussballplatz war. Auf Nachfrage beim Kind ob der Papa denn wirklich gar nicht da war, sagte es: „aber mama das ist doch ein Geheimnis und der Papa hat gesagt ich darf dir das nicht sagen“. Das kam leider bereits mehrfach vor.
Das Kind geht gerne zur Oma und zur Stiefmutter, da es da immer Geschenke gibt (ich glaube das ist auch normal :smile: ). Der Kindsvater ist dem Kind jedoch ziemlich egal. Es kommen kommentare wie: Der isst immer nur, der ist bei seinem Freund, der spielt eh nicht mit mir.

Die Aussage des Jugendamtes hat mich sehr getroffen. Auf Nachfrage ob das auch bedeutet er könne das Kind holen und zb zu einer Tagesmutter bringen und dann am nächsten Tag wieder abholen, bekam ich zu hören: Wenn es dem Kind dabei gut geht… . Wo ist denn da der Sinn des Vater-Kind-Wochenendes. Ist das im Sinne des Kindes? Noch ist es 4, aber es wird älter und versteht auch mal zu mal mehr.
Das macht mich traurig und auch ziemlich hilflos :frowning: Daher auch mein Beitrag.

Liebe Grüße

Hallo Ralph. Wir reden hier von 2 Mannschaften in der Regionalliga. Weder E noch Jugend. :frowning:

WO diese Person WEN trainiert werde ich nicht sagen :smile:

Hallo Ihr Lieben!
Danke für eure Kommentare.

Ich denke man kann schon davon ausgehen, dass ein Kind KEINE Bindung zu einer Person hat, die lange Zeit nicht an seinem Leben teil genommen hat. Natürlich lässt sich diese Bindung aufbauen (stehen Kind UND Vater ja auch zu), jedoch kann man als Mutter durchaus auch sehen ob das Kind zu einer Person eine gute, bzw gar keine Bindung hat. Oder die andere Person nur als Geschenkgeber sieht, der sonst eh nie da ist?

Mit Rosenkrieg hat das nichts zu tun. Mir geht es nicht darum den Kindsvater zu ärgern oder ihm eins auszuwischen. Oder der Stiefmutter - wobei ich bei beiden allen Grund dazu hätten Terz zu machen. Dafür sind mir aber meine Nerven zu schade und zudem weiss ich selbst wie es ist wenn der Krieg der Eltern auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Das möchte ich schon gleich 3x nicht.

Sogar das Jugendamt hat schon festgestellt, dass das Interesse des Kindsvaters nicht von ihm Selbst kam - bzw das er nun wieder plötzlich in das Leben des Kindes „rumpelte“ sondern auf Druck von den Großeltern passierte, da der Kindvater und die Stiefmutter geheiratet haben und (vermutlich) selber Nachwuchs planen. Der Kindsvater sucht jedoch immer die „schlimmste“ Art um mich zu treffen. Schließlich weiss er wo wir wohnen, hat auch sämtliche Telefonnummern und/oder kennt leute die sie ihm hätten geben können. Aber nein - er wählte den Weg über das Amt und erklärte dort ich würde den Umgang UNTERBINDEN. Dies konnte ich aufgrund sorgsam aufbewahrten Schriftverkehr und Aussagen jedoch aufklären. Nachdem er nun bekommen hat was er will/ bzw was die Großeltern wollten, fehlt mir nun jedoch merklich das Interesse an dem Kind. Oder sehe ich das falsch?

Ich möchte KEINE Gerichtliche Auseinandersetzung, da ich mir das einfach nicht auflasten Will. Ich bin prinzipiell der Meinung, dass man alles auch untereinander und vernünftig Klären kann - wenn BEIDE das wollen! Ein Rechtsstreit kostet nicht nur Geld, sondern auch Nerven.
KamiKazeKatze hat hier vollkommen Recht!

Zu befürchten habe ICH nichts… Aber muss man jemanden denn immer aufs härteste Bekriegen? Fast jedes Scheidungskind kann bestätigen, dass das auch die Kinder mitbekommen und eine gerichtliche Auseinandersetzung vielen noch schlimmer macht :frowning:

Zudem möchte ich noch anbringen, dass ich große Sorge habe, dass die Stiefmutter irgendwann kein Bock mehr hat auf das fremde Kind zu achten, während der Vater seinem Hobby/Trainerzeug nach geht. Was passiert dann mit meinem Kind? Wird es zur Oma abgeschoben? oder bekommt es das dann gar zu spüren? DAS ist für mich ein großer Emotionaler Punkt!

Moin auch,

von Jugend, oder gar E-Jugend war nie die Rede.

Nein. deswegen die Frage wen =welche Mannschaft er denn trainiert. Die 2. aktive wird anders bezahlt wie die Bambinis.

Ralph

Nummer 3: :smile: :smile: :smile:

Um das vielleicht nochmal Deutlich zu machen: mir geht es nicht darum den Kindsvater eines auszuwischen (punkto Rosenkrieg). Mir geht es nur darum, dass er sich dann bitte um sein Kind auch kümmern soll wenn er schon den Weg übers Jugendamt gegangen ist. Nun gibt es es ständig zur Betreuung ab. Wie kann ich ihm verständlich machen das das so nicht geht? MUSS ich mir das gefallen lassen? Ich kann mir nicht vorstellen, das der Gesetzgeber oder auch das Jugendamt das SO vorgesehen hat?
Er weiss, dass ich das alles weiss und freut sich darüber das ich mich nicht wehren kann. (das hat er mir auch schon so gesagt).
Jedoch möchte ich nicht mit so „du bekommst das kind jetzt nicht mehr, oder nur noch 1x im Monat wenn du dich nicht benimmst“ Zeug kommen. Das ist meines Erachtens NICHT der richtige Weg. Doch was sonst tun?

Lieben Dank!
Cecilia