Guten Morgen!
Ich habe ein paar Fragen und benötige Hilfe/ Antworten/ klare Gedanken
Angenommen ein Vater (X) hat sich nach der Trennung von der Kindsmutter nicht mehr um sein Kind gekümmert.
Das Kind war zum Zeitpunkt der Trennung 6 Monate alt. Als das Kind des X ca 2 Jahre alt war, hatte er über einen Anwalt Kontakt zu der Kindsmutter (Y) aufgenommen und über den Umgang festlegen lassen. Am 2. Umgangstermin ist er jedoch schon nicht mehr erschienen und reagierte bei Nachfrage mit Beleidigungen. Danach hat er sich nicht mehr gemeldet.
Als die Tochter ca 4,5 Jahre war, wandte sich X an das Jugendamt und behauptete, dass die Mutter den Umgang unterbinden würde. Nach einigen Beratungsgesprächen konnte die Mutter jedoch aufzeigen, dass dem nicht so ist. Eine weitere Umgangsregelung wurde getroffen. Diese lautete vorerst alle 2Wochen Samstag bis Sonntag.
X holt sein Kind nun ziemlich verlässlich alle 2 Wochen ab. Jedoch übernimmt nicht er - wie vorm Jugendamt gelobt- die Betreuung, sondern bringt sein Kind zu seiner Frau (Stiefmutter). Diese betreut das Kind den ganzen Tag und bringt es auch zu Bett, während X seiner Trainertätigkeit beim Fussball nach geht (angeblich Ehrenamt). Zudem bekommt das Kind eine „Maulsperre“, sprich es darf daheim nichts erzählen.
Die Mutter Y ist der Meinung, dass die Stiefmutter durchaus mal auf das Kind achten kann, es jedoch nicht Sinn und Zweck des Umgangswochenendes ist, wenn der Vater gar keine Zeit hat (und die Mutter zudem noch versucht hat beim Jugendamt schlecht zu machen). Das Jugendamt sagte dazu: "Der Vater hat das Recht auf Umgang mit dem Kind. Das bedeutet aber nicht, dass er aussschließlich auf es Acht geben muss. WER im Endeffekt auf das Kind acht gibt, hat die Mutter nicht zu interessieren." Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht.
Wie gestaltet sich das Rechtlich? Was kann getan werden, dass der Vater sich auch um das Kind kümmert und nicht nur abholt und dann „abschiebt“? Das Kind hat keine Richtige Bindung zum Kindsvater.
Zudem wurde seitens des Jugendamtes eine Unterhaltsneuberechnung (Oktober) veranlasst. X hat bis dato nicht alle Unterlagen eingereicht. Die oben genannte Trainertätigkeit wurde Seitens des Vereines als „Ehrenamt“ ausgewiesen und mit einem minimalen Aufwandsentschädigung (80Euro im Monat) bescheinigt.
Aus direkten Kreisen des Vereins und den Großeltern wurde jedoch mündlich aufgezeigt, dass es sich bei der Trainertätigkeit um einen (mindestens) 400Euro-Job handelt. Dafür spricht auch das ausschweifige Leben des Vaters. Aussage gegenüber der Mutter: DU kannst doch froh sein dass ich überhaupt Unterhalt zahle!" X hat viele Bekannte in der Personalabteilung des Vereines. Es ist davon auszugehen, dass die Bescheinigung über den Verdienst bewusst verfälscht wurde.
Was kann Y tun, dass der Kindesunterhalt mit den richtigen Grundlagen berechnet wird?
Y möchte nicht, dass X ausgenommen wird - der Kindesunterhalt soll nur Gerecht berechnet werden! Eine gerichtliche Auseinandersetzung soll unbeding vermieden werden.
Vielen Dank