N’Abend,
auf meinem Arbeitsweg wurde heute eine neue Schikane aufgebaut:
Eine Einmündung ist baulich so angelegt, dass die Rechts- und Linksabbieger aus der Nebenrichtung vorher „aufgeteilt“ werden. Auch die Abbieger aus einer Haupt- in die Nebenrichtung befahren zuerst ein kurzes separiertes Fahrbahnstück, keine Ahnung, wie man so eine Einmündungsgestaltung korrekt nennt. Im Grunde ist es eine normale Einmündung mit Rechtsabbieger-Abkürzungen.
Jedenfalls wird an dem Stück Fahrbahn, das man befahren muss, um von Neben- nach Hauptstraße rechts abzubiegen, nun gebaut und es ist dementsprechend gesperrt. Anstatt den Rechtsabbiegewilligen einfach zu gestatten, von der Linksabbiegerseite aus rechts abzubiegen, wurde nur deswegen eine Umleitung eingerichtet, die etwa 2 km Umweg bedeutet.
Klar, man kann es wagen, einfach illegal rechts abzubiegen, aber wenn man es korrekt machen will, ohne sinnlos jeden Tag 2 km extra zu fahren, würde man doch eher direkt nach dem Linksabbiegen einfach in drei Zügen wenden! Da könnte einen ja niemand für belangen. Aber was wäre, wenn man statt illegal 90° rechts einfach einen 270°-"Links"bogen fährt? Dann wäre man ja nicht klassisch rechts abgebogen, wie es per Schild verboten ist, sondern hätte den Linksabbiegevorgang nur direkt mit der Umkehr gekoppelt.
Über die Sinnhaftigkeit eines solchen Manövers im Vergleich zum schlichten Rechtsabbiegen will ich an dieser Stelle nicht diskutieren! Danach geht es ja heutzutage scheinbar nicht, sonst hätte man einfach den Linksabbiegezwang während der Bauzeit außer Kraft gesetzt…
MfG,
Marius