Umgehung von Bezahlschranken bei Onlinemedien illegal?

Hallo,
wer weiß ob, bzw. unter welchen Umständen es ungesetzlich ist Bezahlschranken im Internet zu umgehen?

Gruß

Desperado

Hi,

andersrum gefragt: warum sollte es legal sein? Die Anbieter haben das nicht als Herausforderung für irgendwelche (Möchtegern-)Hacker eingebaut, sondern weil sie ihre (Dienst-)Leistung verkaufen wollen.

Gruß
Christa

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Hallo,

vergleichende Frage: wer weiß ob bzw. unter welchen Umständen es ungesetzlich ist, Bezahlschranken im Supermarkt (Drogeriemarkt, Tankstelle, Hotel, Restaurant usw. usf.) zu umgehen?

Viel Spaß beim Grübeln
Pierre

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Das ist allerdings juristisch keine Begründung. Und wir sind hier doch im Rechtsbrett.

Da hast Du völlig Recht. Es ist mehr oder weniger die implizierte Frage, wie man auf die Idee kommen kann, dass sowas im Internet erlaubt sein könnte.

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Ich finde die Frage legitim und die bisherigen Antworten ziemlich unbefriedigend. Unter welchen Umständen ist es denn verboten? Man muss ja erklären, was verboten ist, nicht etwa, warum etwas „nicht verboten sein sollte“.

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hi,

der Vergleich wird aber schwierig.
Vor allem, weil es im Supermarkt eher selten Informationen (nur diese, ohne Trägermedium) zu erwerben gibt.
Du implizierst damit, dass es verboten wäre, auf einer Seite nach unten zu scrollen, nur weil oben geschrieben steht: „Bitte erst weiter lesen, wenn sie 0,99€ an iban xy überwiesen haben.“

Daher bietet sich eine Gegenfrage an:
Darfst du vor einem Gebäude stehen, in dem ein Konzert stattfindet und von außen unbezahlt mithören oder eventuell sogar durch ein offenes Fenster zusehen?

Ich vermute mal sehr stark, dass die Art der Umgehung ausschlaggebend ist.
Stell dir einen Onlinedienst vor, der e-Books vertreibt.
Du kaufst eins und bekommst den abhollink ebooksvielbilliger.de/Ebook1356.pdf
Verblüfft stellst du fest, dass du auch Ebook1357.pdf abrufen kannst.
erlaubt? oder war bereits der Versucht die laufende Nummer zu ändern strafbar?

grüße
lipi

hmm… am ehesten finde ich das vergleichbar mit verschlüsselten TV-Sendern…
Wenn ich mich da recht entsinne, war das für meinen Kumpel damals so ausgegangen:
Wenn der Nutzer nur selbst die gehackten Seiten schaut, wäre das nicht (ich sag mal) belangbar gewesen. Nett, wie er war, hatte er das aber auf irgendwelchen Internetkanälen im größeren privaten Bereich gestreamt… und dafür musste er dann irgendwas um 5.000€ dem - Premiere hieß das glaub ich - als Entschädigung zahlen…

(war nicht dabei, also nicht belatbar)

hi,

verstehe ich nicht, was die Verbreitung von Inhalten (Urheberrecht) damit zu tun haben soll, ob man eine Bezahlschranke überwindet.

Das Teilen von Inhalten (Premiere etwa) wäre auch ein problem gewesen, wenn dein Kumpel dafür ganz normal bezahlt hätte und es dann streamt.

grüße
lipi

das war die Essenz…
Wahrscheinlich die Steigerung ähnlich bei allg. Diebstahl
einen Apfel am Wegesrand, -> 100Kg Äpfel,
Umzäunung überwinden, 1 Apfel -> 100Kg Äpfel
Einbrauch Lagerhalle, 1 Apfel -> 100Kg Äpfel

Also, Fachleute… gibt es „schweren Diebstahl“ bei geistigem Eigentum? Freiheit bei reinem Eigengebrauch?

Darf ich Lipi ohne dessen Zustimmung in anderen Foren Zitieren?

hi,

Die Äpfel sind nur insofern hilfreich, dass man auf den Vergleich mit Birnen hinweisen kann.
Das Eine ist das Umgehen der Bezahlung, das Andere das Verbreiten des Inhaltes.
Zudem meine ich, die Grauzone wurde etwas erhellt. Mit einem reinen Download ist man mittlerweile, glaube ich, nicht mehr pauschal save.

besseres Beispiel:
darfst du Musik aus dem Radio aufnehmen und anschließend selbst verbreiten?
Ändert sich daran etwas, ob du den Radiodienst bezahlst oder die Bezahlung umgehst?
Was sind jeweils die Vergehen und hängen sie (das Erlangen der Inhalte und das Verbreiten) überhaupt zusammen?

grüße
lipi

Die Frage ist berechtigt und die bisherigen Antworten deuten darauf hin, dass die Antworter nicht so recht wissen, worum es geht. Ich weiß das natürlich auch nicht, weil Du nicht sagst, auf was Du genau anspielst. Ich vermute jedoch, dass Du Dienste wie 12ft.io meinst, die den Seiten vorspiegeln ein google-Crawler zu sein.

Zumindest der von mir genannte Dienst funktioniert bei den allermeisten deutschen Seiten nicht.

Die rechtliche Bewertung würde ich als „derzeit noch unklar“ einstufen. Betrug/Computerbetrug wäre ein denkbares Delikt, weil man ja der Seite vortäuscht, man sei jemand anders und das, um einen Vermögensvorteil zu erzielen.

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Eine clientseitige Paywall lädt zuerst Inhalte in Ihren Browser und prüft dann, ob Ihre IP-Adresse eine Berechtigung hat, bevor der Inhalt angezeigt wird. Sollte der Nutzer keine Berechtigung haben, werden die Inhalte unlesbar gemacht.
Die normale Seite befindet sich also im Netz, ansonsten würde Google die Seite auch nicht indizieren. Das Prinzip ist also nicht, die paywall zu knacken, sondern nur die Originalseite aufzurufen und das ist nicht verboten.

[textrebell.de]

Ja, solche Pseudogutachte findet man für alle Dienste, die Sperren und Gesetze umgehen. Am Ende soll es mir egal sein bzw, ein Gericht entscheiden. Die Frage ist, was der Seitenbetreiber will. Will er, dass jeder die Seite einfach so aufrufen kann? Nein, offensichtlich nicht. Umgeht der Benutzer eine Schutzmaßnahme, wenn er sich einer Software oder eines Dienstleisters bedient, die ihm den Aufruf der Seite ermöglicht? Ja. Hat der Anwender einen Vermögensvorteil, wenn er diesen Weg geht, anstatt zu bezahlen? Ja.

Anhand der §§263 und 263a StGB darf man sich gerne selber eine Meinung bilden.

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Ja, er sorgt gar dafür, dass die Seite leicht bis zu „Unkenntlichkeit“ aufgerufen werden kann und möglichst soll, aber nur, weil er anschließend für seinen Artikel bezahlt werden möchte?!

Muss er ja nicht…basics…geht auch anders. Ist ja auch frei im Internet verfügbar!!!

Nein.

persönlichen Angriff entfernt
siehe (vorerst) letzten Beitrag in diesem Thread.
MOD Pierre

Da die Diskussion in den letzten Beiträgen in persönliche Anfeindungen überging, erlaube ich mir, ihn hier zu schließen und die entsprechenden letzten Beiträge zu entfernen.

MOD Pierre

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