Umgekipptes Fahrrad - Schmerzensgeld - Teil 3

Nehmen wir an, bei einem Unfall mit einem umgekippten Fahrrad verletzte sich eine Frau.
Der Unfallverursacher, sprich Radbesitzer und die verletzte Frau einigen sich auf eine Schmerzensgeldhöhe. Ganz ohne Anwalt und ohne Gericht.
Das Ganze sollte natürlich schriftlich fixiert werden.
Und im Netz gibt es sicherlich eine Menge von solchen Musterschreiben. Doch irgendwie schaffen die beiden es nicht, diese zu finden. Könnte da jemand aus diesem Forum weiterhelfen?

Ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht verpflichtet sich A an B zur Abgeltung aller Ansprüche von B, insbesondere dem ggf. gegebenen Anspruch auf Schmerzensgeld, egal ob bekannt oder unbekannt sowie ggf. erst künftig entstehend, aufgrund des Ereignisses vom … um … in …, bei dem ein Fahrrad auf B stürzte, einmalig einen Betrag in Höhe von € … zu zahlen.

Der Betrag wird bei Unterschrift bar gezahlt.

Datum, Unterschrift der Parteien

Betrag dankend erhalten

Unterschrift B

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1000 Dank!

Hallo,

ich hoffe allerdings, daß den Beteiligten folgendes klar ist:

Wenn Sozialversicherungsträger aufgrund eines Unfalls geleistet haben (zB Krankenbehandlung), gehen Ansprüche auf Schadensersatz in Höhe der erbrachten Leistungen gem. § 116 SGB X automatisch auf diese über:
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/116.html
Durch eine solche Einigung zwischen den Beteiligten können diese Ansprüche nicht ausgeschlossen werden.
Die Mitwirkungspflicht eines Versicherten gem. § 60ff SGB I beinhaltet auch die Pflicht des Versicherten zur Information des Leistungsträgers über evtl. Schadensersatzpflichtige.

Und bei Lohnfortzahlung hat der Arbeitgeber vergleichbare Rechte gem. § 6 EFZG:
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__6.html

&tschüß
Wolfgang

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Danke für den Hinweis!

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