Umgeworfen

Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich habe eine Frage bezüglich eines tatkräftigen Angriffs:
Ein Bekannter von mir hat mich aufgrund einer freundlichen Kritik meinerseits (er ist trockener Alkoholiker und depressiv), angegriffen, indem er mich vor sich her geschubst und mich letztendlich umgeworfen hat.
Ist das bereits ein Angriff?
Es geht mir nun nicht darum, diese Person anzuzeigen, aber ich stelle mir momentan die Frage, ob man diese Situation herunter spielen sollte oder ob es sich tatsächlich um einen Angriff handelte. Weiß das jemand?
Galli

bitte die Anworten auf die Frage von Galli im Brett Recht !

Ich glaub dort sollte das Posting besprochen werden.

Liebe Grüße
Kerbi

Hallo ich lese das hier gerade,
und mir will nicht einleuchten, warum dieses Thema in das Recht-Forum soll, eher in das Forum Kommunikation (gibts das?)
vielleicht auch Psychologie, denn dir geht es ja nicht darum (so lese ich es heraus)recht zu haben, sondern, das was passiert ist zu verstehen?

Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich habe eine
Frage bezüglich eines tatkräftigen Angriffs:
Ein Bekannter von mir hat mich aufgrund einer freundlichen
Kritik meinerseits (er ist trockener Alkoholiker und
depressiv), angegriffen, indem er mich vor sich her geschubst

so manch „freundliche Kritik“ könnte aber auch als überhebliche Stichelei aufgefasst werden, gerade in dieser Konstellation könnte ich mir das gut vorstellen.

und mich letztendlich umgeworfen hat.
Ist das bereits ein Angriff?

oder eine Befreiung?

Es geht mir nun nicht darum, diese Person anzuzeigen, aber ich
stelle mir momentan die Frage, ob man diese Situation herunter

ich würde mich das auch fragen, denn irgend ein Kommunikationsproblem muss ja diese reaktion erzeugt haben.

spielen sollte oder ob es sich tatsächlich um einen Angriff
handelte. Weiß das jemand?

Ich persönlich halte mir immer vor augen, das es meine unflexibilität in der Kommunikation ist, die Widerstände
erzeugt.

Galli

Gruss Nicolas

Hi Galli,

rechtlich gesehen ist das Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung. Also schon ganz übel.
Dieser von dir so bezeichnete „Angriff“ ist möglicherweise ein Ausdruck von Agressivität, die er nur ausspielen konnte, weil er seinen Gegner als schwächer einschätzte und es sich um eine Frau handelte.
Das macht die Sache noch übler.

Fraglich ist, ob eine Anzeige mit all den Folgen (Gerichtsprozeß, Verurteilung, Strafe) ihn davon abbringen könnte, die Tat zu wiederholen.
Andererseits ist es für den Schutz anderer Frauen eventuell sinnvoll, solchen Subjekten ihre Grenzen aufzuzeigen.

Gruß,
Francesco

Hallo Nicolas,

abgesehen davon, daß jeder das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat: Ich finde Deine Einstellung, erstmal selbst in den Spiegel zu schauen, bevor man sich dem Dorne im Auge des anderen zuwendet, sehr schön.

Oliver

Hallo Francesco,

rechtlich gesehen ist das Nötigung in Tateinheit mit
Körperverletzung. Also schon ganz übel.

Worin besteht die Körperverletzung? (Frage: Ist schon der Versuch einer Körperverletzung strafbar?)

Dieser von dir so bezeichnete „Angriff“ ist möglicherweise ein
Ausdruck von Agressivität, die er nur ausspielen konnte, weil
er seinen Gegner als schwächer einschätzte und es sich um eine
Frau handelte.

Jurusisch ist es wohl hoffentlich unerheblich, ob eine Frau oder ein Mann geschubst wurde.

Darf ich Dich desweiteren an §20 und §21 StGB erinnern? Frage nach Alkoholdelir, -halluzinose, -wahn. Mindestens die letzten beiden Dinge treten bei der Mehrheit der Alkoholiker irgendwann auf.

Ich würde es für möglich halten, daß die Staatsanwaltschaft (unabhängig davon) die Ermittlungen wegen Geringfügigkeit einstellen würde. Und das ist auch gut so. Sonst wäre ein jeder Alkohol- oder Drogenkranken schon längst im Knast.

Wie ist das denn, sagen wir mal, wenn ich in einer Schlange vor einer Disco stehe, reindrängle und dabei ebenfalls jemand schubse? Muß ich da auch bald damit rechnen, juristisch verfolgt zu werden? Ich würde nicht mal auf die Idee kommen!

Augenmaß. Als Jurist trifft man Lebensentscheidungen!

Oliver

Hi Oliver,

ich antworte dir in der Reihenfolge deiner Anmerkungen.

  1. Der Versuch einer Körperverletzung ist nach § 223 Abs. 2 StGB strafbar.
  2. Die Körperverletzung besteht in dem „Schubsen“, das einerseits als Schmerz empfunden wird und in der Rechtswissenschaft unbestritten eine Körperverletzung ist.
  3. Es ist juristisch zwar unerheblich, ob ein Mann oder eine Frau eine Straftat begangen hat, aber meine Äußerung zielte darauf hin, dass der Täter sich hier ein Opfer ausgesucht hat, das ihm eindeutig unterlegen zu sein schien. Das ist dann besonders verwerflich.
  4. Ich habe mich nur in Bezug auf die objektiven Tatbestandsmerkmale äußern wollen. Dass die Starfbarkeit letztlich auch von der Schuld des Täters abhängig ist, kann ich nicht beurteilen, dafür war in dem Ausgangs-Posting zu wenig Substanz. Ob der Täter betrunken war, unzurechnungsfähig, usw., ist nicht eindeutig klar geworden. Deshalb habe ich hierzu nichts gesagt.
  5. Die Staatsanwaltschaft verfolgt solche Taten nur auf Antrag. Wenn also das Opfer Strafanzeige erhebt, wird der Staatsanwalt zu prüfen haben, ob die Tatumstände für eine Anklage ausreichen.
  6. Der erhobene Zeigefinger („Augenmaß“) ist wohl am allerwenigsten angebracht. Ich neige nicht dazu, Pamphlete zu veröffentlichen oder Minderheiten zu beschimpfen. Allerdings halte ich den Schutz der potentiellen Opfer für wichtiger als die Rechte der Täter, auch wenn diese Alkoholiker oder Drogensüchtige sind.

Gruß,
Francesco

1 Like

Hallo Franceso,

Das mit dem Versuch ist mir in der Tat völlig neu. Ich werde vor allem mal die Auslegungen nachlesen.

Allerdings halte ich den Schutz der potentiellen Opfer für
wichtiger als die Rechte der Täter, auch wenn diese Alkoholiker
oder Drogensüchtige sind.

in diesem Zusammenhang finde ich das ein wenig pathetisch. Auch Dir wird klar sein: Wenn dieser eine Schubser eine Körperverletzung wäre, so säße halb Deutschland im Knast.

Eine Freundin von mir, die selbst Staatsanwältin ist, sieht das übrigens nicht viel anders.

Oliver

Ist das bereits ein Angriff?

Weiß das jemand?

am doch besten Du selber, oder?

Hallo Nicolas,

selbst wenn die „freundschaftliche Kritik“ ein schwerer verbaler Hieb gewesen sein sollte, hat keiner das Recht handgreiflich zu werden. Und sollte hier ein kommunikatives Problem bestehen, dann wohl seitens dessen, der sich nur durch körperliche Auseinandersetzung „befreien“ kann.

Denken wir mal nen Schritt weiter und stellen uns vor, jeder würde sich so befreien. Nicht lustig oder?

Gruß Deborah

1 Like

Hallo Francesco,

ich sehe das ganz ähnlich wie du. Es stellt sich nämlich die Frage, mit welcher Absicht geschubst wurde. Und das war weder in einer Warteschlange (unabsichtlich) noch ein freundschaftlicher Schubser.

Und die zweite Frage, die sich stellt: Ab wann schiebt man Gewalt einen Riegel vor?

Daher Punkt von mir.

Gruß Deborah

Hi Oliver,

man muß ja nicht sofort ins Gefängnis, wenn man Erst-Täter ist und es sich um einen minder schweren Fall von Körperverletzung handelt. Aber werf mal einen Blick in die Gefängnisse. Tatsächlich befinden sich dort viele, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen Gewalt gegen Frauen verübt haben. Und eine Frau solange zu schubsen, bis sie hinfällt, ist „Gewalt gegen Frauen“. Das sollte man nicht verniedlichen. Mit „pathetisch“ hat das wohl kaum etwas zu tun. Dann solltest du dich mal in eine Frau versetzen, die von einem Betrunkenen in einer Gaststätte herumgeschubst wird!

Gruß,
Francesco

Mittlerweile sehe ich das Ganze auch als richtigen Angriff auf meine Person. Nachdem Tage vergangen waren, und der Typ keine Anstalten machte, sich mal bei mir zu entschuldigen, bin ich von mir aus auf ihn zu gegangen und habe ihn auf die Sache angesprochen. Ich dachte, es sei ihm vielleicht so peinlich, daß er sich nicht traut, mich anzusprechen.
Aber von wegen! Er ist wieder ausgerastet, weil er mit mir nicht darüber reden wollte und alles ihm egal wäre…!
Er hält es nicht für nötig, sich zu entschuldigen und wirft mir sogar noch vor, ich sei ja selber Schuld, weil ich ihn provoziert habe (was nicht wahr ist!).
Galli

…dann würde ich ihn doch mal anzeigen.
Worauf wartest Du noch?
Bin mal gespannt.

Oliver

Eine Anzeige ist mir zu aufwendig, glaube ich.
Außerdem denke ich nicht, daß ich mit diesem Vorfall vor Gericht Chancen hätte. Schließlich ist ja eigentlich nichts passiert.
Ich will ihm einfach nur nicht mehr über den Weg laufen. Wenn er allerdings noch ein einziges Mal mir gegenüber aggressiv sein sollte, werde ich ihn sofort anzeigen!!
Galli

Hallo Galli,

Außerdem denke ich nicht, daß ich mit diesem Vorfall vor
Gericht Chancen hätte. Schließlich ist ja eigentlich nichts
passiert.

Siehst Du. Darum ging es mir.

Stelle Dir mal vor, du würdest ihn anzeigen: Staatsanwalt und Gericht wären mit einem Fall belaastet, der meiner Überzeugung nsch (ich habe heute Morgen interessehalber mal ein wenig in den Auslegungen gestöbert) ohnehin keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte, auch wenn es hier von anderer Seite zwar nicht behauptet, aber geschickt nahegelegt wurde. Und wenn man mal weiterdenkt: Der Freund von Dir scheint ohnehin aggressiv, wie hätte er wohl reagiert, wenn Du ihn angezeigt hättest?

Die juristische Weg geht also m.E. am Kern des Problems vorbei, nämlich daß ihr beide nicht miteinander kommunizieren könnt. Wahrscheinlich kann Dein Bekannter derzeit mit gar niemandem kommunizieren. Machen kannst Du da nichts, außer Abstand halten. Das ist übrigens auch in den Kliniken der Leitsatz im Umgang mit aggressiven Patienten - vorsichige, respektvolle Distanz, nichts tun , was die Sache aufwiegeln könnte.

Nichts anderes als das meinte ich mit dem Stichwort „Augenmaß“. Eine Anzeige nahezulegen, bedeutet, die Sache eher schlimmer als besser zu machen.

So sehe ich es jedenfalls.

Oliver