Hallo,
in einer Firma mit 600 Arbeitnehmern die eine Uniform tragen müssen sollen Umkleideräume eingerichtet werden.
Nun hat der Chef die Idee, dass sich 2 Mitarbeiter jeweils der Früh- bzw. Spätschicht einen Schrank der Größe 30cm breit, 55cm hoch und 60cm tief teilen sollen.
Am eigentlichen Arbeitsplatz sind Tasche, Getränke und Lebensmittel verboten.
Hat nicht jeder Mitarbeiter ein Anrecht auf ein abschließbares Fach?
Zitat aus der Arbeitsstättenverordnug Anhang Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1
4.1(3)
b) mit Sitzgelegenheiten sowie mit verschließbaren Einrichtungen ausgestattet sein, in
denen jeder Beschäftigte seine Kleidung aufbewahren kann.
Oder ist das Auslegungssache?
Vielen Dank
M.Biehl