Ich bin Altenpfleger und wir sollen Dienstkleidung tragen. Gilt das 5 AZR 678/11 „Umkleidezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit nach dem TV-L“ vom Bundesarbeitsgericht? Oder gibt es andere Urteile? Im AVR habe ich nur gefunden, dass die Dienstkleidung gestellt werden kann und gewaschen wird (§21).
Hallo
Ein Polizist hat mal geklagt, weil er in Zivil zur Arbeit kam und dort seine Uniform anlegte, und diese Zeit ihm nicht als Arbeitszeit angerechnet wurde. Wenn mich nicht alles täuscht, hat er den Prozess verloren.
Ist ja auch logisch, weil sonst alle Arbeitnehmer, die nicht nackt zur Arbeit kommen dürfen, ihre Ankleidezeit als Arbeitszeit einklagen könnten. Schließlich dauert es nicht länger, eine Uniform anzuziehen, als normale Kleidung. Das Arbeitsgericht meinte (nach meiner Erinnerung), er könne sich ja auch direkt die Uniform anziehen.
Viele Grüße
Hallo,
lies mal:
und schau, ob das auf Dich zutrifft.
Gruß
anf
Hallo,
die Urteile des BAG zu Umkleidezeiten sind generell nicht 1:1 auf andere Betriebe und erst recht nicht auf andere Branchen übertragbar.
Lediglich einzelne grundsätzliche Ausführungen kann man versuchen, analog anzuwenden.
Bei diesen Urteilen spielen regelmäßig spezifisch gesetzliche Auflagen an die Dienstkleidung genauso eine Rolle wie auch die allgemeinen beruflichen Tätigkeiten sowie ggfs. konkrete betriebliche Ausgestaltungen - evtl. verbunden mit tariflichen Regelungen und/oder Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.
Deswegen kann die Frage nur von einem Fachmenschen vor Ort beantwortet werden, der alle notwendigen Fakten kennt und bewerten kann.
Derartige komplexe Einzelfälle können nun mal nicht in einem I-net-Forum zum Nulltarif rechtssicher geklärt werden.
Und fehlerhafte Zeitungsartikel zu Rechtsfragen gibt es in Hülle und Fülle, weil die Journalisten schon oft das Problem nicht richtig verstehen, evtl. falsche Fragen an „Experten“ stellen und/oder die Antwort nicht verstehen.
&Tschüß
Wolfgang
Nö, hast du das Urteil denn mal gelesen?
Wie kommst du überhaupt auf die Idee, Polizisten mit Altenpflegern zu vergleichen? Wie sieht es denn mit OP-Schwestern aus, wie in dem verlinkten Urteil? Sollen die auch nackt zur Arbeit kommen? Und wieso hat der Polizist verloren und die OP-Schwester nicht.
Merkst du was? Wie Wolfgang schrieb, gibt es keine allgemeingültige Aussage zur Umkleidezeit bzw. Rüstzeit.
Data
Hi!
und
passt nicht.
Abgesehen davon …
VG
Guido
Hi!
Ergänzend zu Wolfgangs vollkommen treffender Antwort:
https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/recht-personal/gericht-umkleiden-kann-zur-arbeitszeit-zaehlen_56_314250.html (der Fall mit den Polzisten wurde erst später geurteilt).
VG
Guido
Dann war es eben das Verwaltungs- oder irgendein anderes Gericht.
Was deinen Link betrifft:
Ich weiß genau, dass ca. vor einem Jahr davon berichtet wurde (ich glaub, es kam sogar in den Nachrichten bei WDR5), dass ein klagender Polizist (oder auch mehrere Polizisten) den Prozess verloren hatte, mit der Begründung, er könne die Uniform schon zu Hause anziehen.
Anfang November vorigen Jahres hat das OVG Münster anscheinend festgestellt, dass das Anlegen von Dienstkleidung doch Arbeitszeit ist. Vielleicht hatte der Polizist (vielleicht waren es auch mehrere) Berufung eingelegt und letztendlich gewonnen. Das käme auch zeitmäßig hin.
Ja, ist ja auch egal, vor allem, da das Eine Arbeits- und das Andere Beamtenrecht ist - da spielt dann auch die Instanz kein Rolle …
Du warst es, die sagte, es sei ja auch logisch.
Ganz abgesehen davon hast du den Link ganz offensichtlich nicht gelesen, denn sonst wüsstest du, dass es eben kein OBERverwaltungsgericht war.
Dein Link ist aus dem Jahre 2010. Es gibt was Neueres aus dem Jahre 2016. - Da wurde so ähnlich entschieden wie in deinem Link, und da war es das OVG Münster.
Übrigens, ich hab da nur einen Bericht gehört und darüber berichtet, wie ich ihn in Erinnerung hatte, und meinen Kommentar dazu bemerkt. Ich weiß nicht, warum ihr da sooo ein Gewese drum macht.
Weil es hier um Wissen geht - nicht um das, was du glaubst, mal irgendwann und irgendwo gehört zu haben und das Ganze mit einem „ist doch logisch“ auch noch zu untermauern meinst-
Es ist weder logisch noch zutreffend, es ist schlicht falsch.
Das Urteil des OVG aus 2016 bezieht sich „sogar“ auf das Urteil aus 2010 …
Dass Arbeits- und Beamtenrecht zwei vollkommen verschiedene paar Schuhe sind und Polizisten mit der ursprünglichen Frage mal so gar nichts zu tu haben, kommt noch hinzu.
Dass ich das gehört habe, weiß ich und ist eine Tatsache.
Das mit dem ‚Logisch‘ bezog sich auf die Begründung, er könne die Uniform schon zu Hause anziehen, denn wenn jemand seine Akten auch zu Hause bearbeiten kann, hat das nicht zur Folge, dass die Aktenbearbeitung nicht als Arbeitszeit gilt.
Dass das recht uninteressant für die Fragestellerin ist, will ich nicht abstreiten, aber uninteressant sind hier wohl alle Beiträge außer dem von Albarracin. Deswegen verstehe ich dieses Gewese nicht und macht den Eindruck des Selbstzweckes.
Nun - es ist nicht logisch, es ist schlicht totaler Blödsinn, wie du erkennen könntest, wenn du nicht schmollen sondern dir die Urteile mal durchlesen würdest.
Naja, wenn jemand Mist schreibt, dann ist es in einem Expertenforum für Rechtsfragen nicht so wahnsinnig uninteressant, dass man erklärt: Diese Antwort ist falsch.
Echt jetzt?
Selbstreflektion ist nicht so deins, oder?
Du könntest einfach mal einsehen, dass du Unfug geschrieben hast, dieser sogar mehrfach als solcher belegt ist und gut sein lassen.
Schönes Wochenende!
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