Umlage Fahrstuhlkosten auf Eigentümer ohne Nutzen und Zugang

Hallo,

die Frage ist etwas schwierig zu erklären. Angenommen man kauft eine Eigentumswohnung wo eine Wohnungsreihe von ca. 150 Wohnungen besteht mit 7 Eingängen aber nur 2 Eingänge einen Nutzen von einem Fahrstuhl haben und diese auch höher gebaut sind, als der Rest der Wohnunganlage und die anderen ca. 100 Wohnungen auch keinen Zugriff auf den Fahrstuhl haben, muss hier alle Eigentümer bzw. Mieter trotzdem die Kosten des Fahrstuhls mittragen.

Ist das wirklich richtig so das alle Eigentümer die Kosten tragen müssen, obwohl nur ca. 1/3 Nutzen und Zugang zu dem Fahrstuhl haben?

Hallo,

lies dir mal dieses Urteil durch:

https://openjur.de/u/73269.html

Da geht es u.A. darum, dass man einen Gebäudeteil mit eigenem Eingang, eigenem Treppenhaus, als eigenständiges Gebäude ansehen kann und dabei die Betriebskosten des Aufzugs in einem anderen Gebäudeteil nicht umlegen könne, weil es eben eigenständige Gebäude seien.

Stimmt das hatte ich schon gefunden aber da wird explizit auf den Mieter eingegangen. Die Frage ist, ob man das 1 zu 1 auch auf die anderen Eigentümer umlegen kann.

Wenn dem so ist, verstehe ich nicht, wie 100 Eigentümer nichts unternommen habe, verstehst Du was ich meine?

Man ist irgendwo neu und hat dann auf einmal 150 Eigentümer gegen sich ohne Erfolg, daher wollte ich halt gerne etwas Sicherheit, ob ich mein Ansatz richtig.

Vielen Dank für deine Mühe.

Wirkliche Sicherheit kann dir hier nur eine Beratung beim Anwalt geben besonders wenn du gewillt bist, deine eventuell bestehenden Rechte auch durchsetzen möchtest