Umlage Wohngebäudeversicherung

Hallo,
mal angenommen, eine Wohnungseigentümergemeinschaft schließt eine Wohngebäudeversicherung ab und möchte dies nach Miteigentumsanteilen umlegen.
Was wäre, wenn bestimmte zusätzliche Eineichtungen (z.B. Gartenhaus) einer Partei zu erhöhten Kosten führen würde? Wie würden diese korrekt umgelegt werden müssen?
Sehe ich es richtig, dass das so wäre wie ein Aufzug bei Bewohnern einer Erdgeschosswohnung, die sich auch an den Unterhaltskosten beteiligen müssten?

Eher nicht. Denn den Aufzug können alle nutzen (auch wenn sie es nicht brauchen), er trägt insgesamt zum Wohnkomfort des ganzen Hauses bei.

ein Gartenhaus, was nur ein Eigentümer nutzen darf nicht.

Das möge er also selbst versichern.

MfG
duck313

1 Like

Danke!
Naja, aber dann muss man überall anfangen…Carport extra, Fußbodenheizung nicht in jeder Wohnung, alles Positionen, die die Beiträge verändern…

Auch ein Wintergarten kostet mehr…

Kommt darauf an, denn nicht in jeder Versicherung vom Gebäude ist auch eine Hütte mit aufgenommen.

Wenn diese in der Versicherung aufgenommen wurde ist die Kostentragung den Sondereigentümer zuzuschreiben.

Danke!

Aber nochmal: Dann müsste man jede Fußbodenheizung herausrechnen, weil nicht alle Wohnungen Fußbodenheizung haben…