Hallo Zusammen,
meine Frage:
Bei einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen, hauptsächlich in der BRD gefahren, wird die Ummeldefrist von einem Jahr versäumt.
Handelt es sich hierbei um eine Ordnungswiedrigkeit oder kann es auch als Straftat gewertet werden?
Lieber Gruß
Ritchy1