Hallo
Ein Fahrzeughalter ist aus dem Rhein Lahn Kreis nach Hessen gezogen ( ehemals Zulassungsbezirk : EMS , aktueller Zulassungsbezirk RÜD )
somit müsste er den PKW auf der Zulassungsstelle ummelden .
Frage 1 : in welchem Zeitraum nach dem Umzug muss das geschehen.
Genau dieser Fahrzeughalter bekommt beruflich ab August einen neuen Bezirk zugewiesen und benötigt dadurch einen Zweitwohnsitz , der so kurios wie das klingt , wieder im Rhein Lahn Kreis ist , also Zulassungsbezirk : EMS
Wenn er das Fahrzeug dann auf den Zweitwohnsitz anmelden würde , könnte er das KFZ Kennzeichen behalten und würde sich das Geld für die hin und her Ummelderei sparen.
hieraus ergibt sich Frage 1B :
Was würde geschehen , wenn der Fahrzeughalter bis mitte August das Auto auf die ehemalige Anschrift , in der er nicht mehr wohnt angemeldet lässt.
gruss
Toni