Ummeldung KFZ nach Umzug

Hallo

Ein Fahrzeughalter ist aus dem Rhein Lahn Kreis nach Hessen gezogen ( ehemals Zulassungsbezirk : EMS , aktueller Zulassungsbezirk RÜD )

somit müsste er den PKW auf der Zulassungsstelle ummelden .

Frage 1 : in welchem Zeitraum nach dem Umzug muss das geschehen.

Genau dieser Fahrzeughalter bekommt beruflich ab August einen neuen Bezirk zugewiesen und benötigt dadurch einen Zweitwohnsitz , der so kurios wie das klingt , wieder im Rhein Lahn Kreis ist , also Zulassungsbezirk : EMS

Wenn er das Fahrzeug dann auf den Zweitwohnsitz anmelden würde , könnte er das KFZ Kennzeichen behalten und würde sich das Geld für die hin und her Ummelderei sparen.

hieraus ergibt sich Frage 1B :
Was würde geschehen , wenn der Fahrzeughalter bis mitte August das Auto auf die ehemalige Anschrift , in der er nicht mehr wohnt angemeldet lässt.

gruss

Toni

Moin,

Wenn er das Fahrzeug dann auf den Zweitwohnsitz anmelden würde
, könnte er das KFZ Kennzeichen behalten und würde sich das
Geld für die hin und her Ummelderei sparen.

Ich kenne das nur so, dass das Fahrzeug auf den Hauptwohnsitz angemeldet sein muss. Ummelden muss er sowieso, weil sich ja seine Adresse geändert hat, selbst wenn er kein neues Kennzeichen benötigen würde, müsse er sich trotzdem ummelden und dafür natürlich auch zahlöen :wink:

Liebe Grüße,
-Efchen

P.S.: Bzgl. Wunschkennzeichen hat sich ja in einigen Ländern etwas geändert. Die Anschrift im Fahrzeugschein muss ja trotzdem geändert werden.

Hallo,

Frage 1 : in welchem Zeitraum nach dem Umzug muss das
geschehen.

Die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) verlangt im § 13 „Mitteilungspflichten bei Änderungen“ eine „unverzügliche“ Mitteilung, u.a. wenn sich die Anschrift in einen anderen Zulassungsbezirk ändert.
Weiter heißt es sogar:
„Kommt er diesen Pflichten nicht nach, kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Pflichten den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen.“

Genau dieser Fahrzeughalter bekommt beruflich ab August einen
neuen Bezirk zugewiesen und benötigt dadurch einen
Zweitwohnsitz , der so kurios wie das klingt , wieder im Rhein
Lahn Kreis ist , also Zulassungsbezirk : EMS

Das dürfte eh nicht von Relevanz sein:
http://www.buzer.de/gesetz/9619/a170040.htm
Demnach ist Wohnsitz immer der Hauptwohnsitz…

Viele Grüße
Loroth

Moin,

Ich kenne das nur so, dass das Fahrzeug auf den Hauptwohnsitz
angemeldet sein muss. Ummelden muss er sowieso, weil sich ja
seine Adresse geändert hat, selbst wenn er kein neues
Kennzeichen benötigen würde, müsse er sich trotzdem ummelden
und dafür natürlich auch zahlöen :wink:

Liebe Grüße,
-Efchen

Soweit richtig , Ummelden auf den neuen ( evtl Zweit- ) Wohnsitz , muss der Kfz Halter auf jeden Fall , doch er braucht dann keine neuen Kennzeichen.
Bei 2 Auto’s sind das mal eben rund 100,- Euro für Kfz Kennzeichen , die er sich sparen könnte .

gruss

Toni