Wie geht das Meldeamt vor, wenn er Kenntnis erlangt, dass sich jemand nicht an seinem neuen Wohnsitz angemeldet hat.
Mir ist bekannt, dass eine Ummeldung (in NRW) binnen einer Woche ab dem Einzug unabhängig vom Mietvertrag erledigt werden muss und dass ein Bußgeld fällig wird, wenn man es versäumt.
Führt die Anfrage einer Privatperson, durch die das Amt erfährt, dass derjenige nicht mehr in seiner alten Wohnung wohnt schon zu Nachforschungen oder erst, wenn eine Behörde oder ähnliches anfragt? Da das Einwohnermeldeamt ja nur die Daten der Einwohner verwaltet, wer wird tätig, wenn Nachforschungen angestellt werden?
Hallo,
Wie geht das Meldeamt vor, wenn er Kenntnis erlangt, dass sich
jemand nicht an seinem neuen Wohnsitz angemeldet hat.
Mir ist bekannt, dass eine Ummeldung (in NRW) binnen einer
Woche ab dem Einzug unabhängig vom Mietvertrag erledigt werden
muss und dass ein Bußgeld fällig wird, wenn man es versäumt.
Die Wochenfrist ist richtig. Bußgeld nicht ganz - erstmal ist es eine Ordnungswidrigkeit, die kostenpflichtig verfolgt werden kann (fängt bei 15/20 Euro an und kann bis zum Bußgeld weitergehen).
Führt die Anfrage einer Privatperson, durch die das Amt
erfährt, dass derjenige nicht mehr in seiner alten Wohnung
wohnt schon zu Nachforschungen oder erst, wenn eine Behörde
oder ähnliches anfragt? Da das Einwohnermeldeamt ja nur die
Daten der Einwohner verwaltet, wer wird tätig, wenn
Nachforschungen angestellt werden?
Auch eine Anfrage einer Privatperson (z.B. bisheriger Vermieter) kann zu Nachforschungen führen, ebenfalls natürlich Anfragen von Behörden.
Viele Städte haben einen eigenen Ermittlungsdienst, der dann beauftragt wird, in der bisherigen Adresse bzw. in der neuen Adresse nachzufragen (z.B. andere Hausbewohner, Hausmeister) wann und wohin die gesuchte Person verzogen ist bzw. wann eine Person eingezogen ist. Andere Städte bzw. Gemeinden die kleiner sind und keinen eigenen Ermittlungsdienst haben, wenden sich teilweise damit auch an die Polizei.
Viel Gruß Tara
Hallo Tarakona,
und was ist wenn die Person (aus welchen Gründen auch immer)
die Wohnung gekündigt hat oder aufgeben musste,
über keinen festen Wohnsitz mehr verfügt und deshalb mal bei Freunden oder Bekannten nächtigt?
Muss diese Person sich dann beim Einwohnermeldeamt als „Zur Zeit ohne festen Wohnsitz“ melden?
Als Postanschrift gibt man z.B. die Adresse der Eltern an.
würde mich mal interessieren.
LG Bollfried
Hallo Tara,
vielen Dank für deine Erklärung.
Eine Nachfrage habe ich aber noch. Du schreibst:
Auch eine Anfrage einer Privatperson (z.B. bisheriger
Vermieter) kann zu Nachforschungen führen,…
Wenn eine Privatperson z.B. wegen eines Klassentreffens anfragt kann das zu Nachforschungen führen. Das ist natürlich nichts so Dringliches wie eine Anfrage, wenn der Gesuchte Schuldner ist oder ähnliches.
Wenn aber die Anfrage einer Privatperson zu einer Nachfrage beim alten Vermieter führt, der dann bestätigt, dass der Mieter bereits einige Zeit dort nicht mehr wohnt, wird der Gesuchte dann sofort als ‚nicht gemeldet‘ geführt und der Ermitlungsdienst/die Polizei beauftragt, nachzuforschen?
Viele Grüße,
alruneken
Hallo alruneken,
vielen Dank für deine Erklärung.
Eine Nachfrage habe ich aber noch. Du schreibst:Auch eine Anfrage einer Privatperson (z.B. bisheriger
Vermieter) kann zu Nachforschungen führen,…Wenn eine Privatperson z.B. wegen eines Klassentreffens
anfragt kann das zu Nachforschungen führen. Das ist natürlich
nichts so Dringliches wie eine Anfrage, wenn der Gesuchte
Schuldner ist oder ähnliches.
Wenn aber die Anfrage einer Privatperson zu einer Nachfrage
beim alten Vermieter führt, der dann bestätigt, dass der
Mieter bereits einige Zeit dort nicht mehr wohnt, wird der
Gesuchte dann sofort als ‚nicht gemeldet‘ geführt und der
Ermitlungsdienst/die Polizei beauftragt, nachzuforschen?Viele Grüße,
alruneken
alleine die Anfrage über die Adresse ergibt noch keine Nachforschungen, sondern es erfolgt Auskunft aus dem Melderegister über die derzeitig gemeldete Adresse oder über die Wegzugsadresse (ist gebührenpflichtig).
Es muß schon explizit eine Ermittlung gefordert werden oder Anzeige wegen Verstoß gegen das Meldegesetz angegeben werden (wobei ich bei meiner Antwort davon ausgegangen bin, dass dem so ist).
wenn allerdings so ein Ermittlungsverfahren ergibt, dass die Person dort nicht mehr wohnt und eine neue Adresse nicht bekannt ist, wird die Person von amtswegen nach unbekannt abgemeldet.
Viel Gruß Tara
Hallo Bollfried,
und was ist wenn die Person (aus welchen Gründen auch immer)
die Wohnung gekündigt hat oder aufgeben musste,
über keinen festen Wohnsitz mehr verfügt und deshalb mal bei
Freunden oder Bekannten nächtigt?
die bisherige Wohnadresse muß dann abgemeldet werden und die Person ist dann eben in Deutschland nicht mehr gemeldet.
Muss diese Person sich dann beim Einwohnermeldeamt als „Zur
Zeit ohne festen Wohnsitz“ melden?
Das machen nur ganz wenige Städte/Gemeinden in Deutschland, in Bayern geht das z.B. gar nicht. Wer keine Wohnung bewohnt oder unregelmäßig bei verschiedenen Bekannten wohnt (mal hier 1 Tag/mal dort 1 Tag) der bleibt eben unangemeldet.
Als Postanschrift gibt man z.B. die Adresse der Eltern an.
Postadresse kann jeder angeben, wie er will - hat mit der Wohn-Meldeadresse überhaupt nix zu tun. Wenn man will, kann man seine Post z.B. Post von Versicherung auch zu seiner Tante in Köln schicken lassen und dort abholen (wenn die Versicherung mitspielt).
Personen die „auf der Straße leben“, können z.B. ihre Post an sogenannte Wärmestuben etc. weiterleiten lassen und dort abholen (jedenfalls in meiner Stadt).
LG Bollfried
Viel Gruß Tara
Ich dachte, das EMA wird auch von sich aus tätig, um einen korrekten Datenbestand zu haben, wenn es erfährt, dass jemand sich nicht umgemeldet hat.
Dann lohnt eine erneute Melderegisterauskunft wohl nicht und das Klassentreffen findet ohne diese Person statt.
Nochmals danke.
Viele Grüße,
alruneken
Ich dachte, das EMA wird auch von sich aus tätig, um einen
korrekten Datenbestand zu haben, wenn es erfährt, dass jemand
sich nicht umgemeldet hat.
Dann lohnt eine erneute Melderegisterauskunft wohl nicht und
das Klassentreffen findet ohne diese Person statt.
Natürlich wird das EMA auch von sich aus tätig, wenn es erfährt, dass jemand sich nicht umgemeldet, aber um dann eine Auskunft über das Ergebnis zu erhalten, ist die Anfrage so zu stellen, dass eine Ermittlung und auch Auskunft über das Ergebnis gewünscht wird.
Das kostet dann auch Gebühren (in meiner Stadt 15 Euro).
Eine einfache Adressauskunft kostet 10 Euro.
Die Gebühren kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.
Nochmals danke.
Viele Grüße,
alruneken
Bitte
Gruß Tara
Hallo Tara,
vielen Dank für die schnelle Auskunft!
LG Bollfried