Ummeldung von Kind im gleichen Landkreis gemeinsames Sorgerecht

Ich (w) würde gern mein Kind, dass in der Zwischenzeit seit 6 Wochen bereits bei mir ist (Jugendamt ist für einen Umzug zu mir) natürlich auch als Hauptwohnsitz anmelden. Ich habe zusammen mit dem Vater das gemeinsame Sorgerecht.
Hauptwohnsitz lag die letzten 3 Jahre bei den Großeltern. Umzug wäre im gleichen Landkreis, allerdings in eine andere Gemeinde. Diese liegt in Hessen.
Problematik dabei: der Vater sagt nichts dagegen, dass sie bei mir ist, allerdings weigert er sich, diesen Zettel für den Umzug zu Unterschreiben. Allerdings ist es, soweit ich weiß, ja immernoch so, dass man sich nach 6 Wochen an dem Wohnort anmelden muss, an dem man bleibt (bin mir da allerdings nicht ganz sicher).

Kann ich die Tochter auch ohne seine Zustimmung ummelden?

Irgendwelche Ideen, was ich noch tun könnte?

Mit welcher Begründung?

Woher hast du die 2 Wochen? Hier steht etwas von 1-2 Wochen:

Genauer genommen, § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz:
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Die Ummeldung ist also überfällig! Noch ein Hinweis:
https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/gemeinsames_sorgerecht_was_tun_beim_umzug_20267.html

Das Wichtigste in Kürze

  1. Gemeinsames Sorgerecht in Deutschland: Nach einer Scheidung behalten Eltern in Deutschland in der Regel das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder. Wichtige Entscheidungen - wie der Wohnort des Kindes - müssen gemeinsam getroffen werden. Einseitige Entscheidungen sind nur in Notfällen erlaubt.

  2. Rechtliche Konsequenzen bei Umzug: Ein Umzug mit dem Kind ohne die Zustimmung des anderen Elternteils kann strafrechtliche Folgen haben und ist nur zulässig, wenn das Familiengericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen hat. Das Wohl des Kindes steht bei allen Entscheidungen im Vordergrund.

  3. Beratung und Gerichtsentscheidungen: Bei Uneinigkeit können Eltern das Familiengericht anrufen, welches eine Entscheidung im besten Interesse des Kindes trifft. Rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht ist in diesen Fällen empfehlenswert.

Du solltest dich also an das Familiengericht wenden. Im Zweifelsfall kann es die Zustimmung des Vaters ersetzen.

Warum wohl? Wahrscheinlich das Übliche. Machtspielchen bei Trennungen.

Nirgends steht, daß die Mutter des Kindes umgezogen ist.

Deine oder seine Eltern?

Falls seine: sich den Sohnemann zur Brust nehmen und klare Worte?

Es geht doch um die Ummeldung des Kindes, oder wo habe ich etwas von der Mutter geschrieben?:roll_eyes:

Du hast zitiert:

was ja nun überhaupt nicht den Sachverhalt trifft.

aber das Kind?

Die Großeltern wohnen in Hauensweiler , wo das Kind gemeldet ist.
Die Kindsmutter wohnt in Scheußelbach und hat das Kind seit 6 Wochen bei sich. Sie will, dass der Wohnort des Kindes nun auch offiziell Scheußelbach wird.
Theoretisch ist das ein Umzug.

Herr im Himmel! :woman_facepalming:t2:

Und du hast Probleme mit dem sinnentnehmenden Lesen. Auf die Idee, dass es um zwei verschiedene Sachen geht, bist du auch nicht gekommen.:roll_eyes: Erst habe ich das Bundesmeldegesetz wegen der Ummeldung des Kindes zitiert, dann habe ich geschrieben

und dann diese Zitate mit dem Kommentar

versehen. Vielleicht solltest du dich auf Sachen konzentrieren, zu denen du etwas Sinnvolles beitragen kannst, als dich ständig aufs Wadenbeißen zu beschränken. Ist auch schonender für die Nerven!

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Äh, das musst du doch sogar machen,siehe Melderecht.
Es geht rein um die Tatsache wo man wohnt. Alles andere ist eine Frage des Sorgerechts…
Und hier ist ja nicht mal der andere Sorgerechtsinhaber dagegen dass das Kind zu dir zieht- und wie es klingt auch für länger als zu einem Besuch.
Also diskutiere nicht lange herum, melde das Kind bei dir an. Wenn es dabei Probleme gäbe wird man sie dir schon sagen- und was Du tun müsstest.

MfG
duck313

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