Guten Tag,
ich habe vor einigen Jahren ein Grundstück in einem Erholungsgebiet erworben. Auf diesem Grundstück stand eine massive Laube 39,5 m². angrenzend an dieses Gebäude befindet sich eine Garage welche die gleichen Maße hat wie die Laube. Eigentlich sieht alles aus als währe es ein Gebäude. Zum Nachbar ist der Mindestabstand gegeben.
Nun habe ich ein Teilgrundstück inkl. der Garage erworben. Durch die Teilung und Verkauf dieses Teilgrundstücks ist seit dem die Garage nicht mehr als solche zu nutzen. Unwissend habe ich kurzer Hand das Garagentor entfernt und zugemauert, im inneren eine Trockenbauwand entfernt und die nun ehemalige Garage in der Mitte durch eine Massive Wand in 2 Wohnräume / Kinderzimmer aufgeteilt. Danach wurde noch das Dach komplett erneuert. ( Kein aufstocken oder Veränderungen in der Höhe. Nur neue Balken, Schalung und Dachrinnen ) Das Gebäude hat sich in seinen Grundrissen nicht verändert.
Nun habe ich durch einen Anwalt der Erbengemeinschaft erfahren das die Baubehörde von dieser Baumassnahme / Umnutzung erfahren hat, und ich sehe jetzt schon die tiefschwarzen Gewitterwolken die sich über mich zusammenbrauen. Was kann ich nun tun um das Schlimmste abzuwenden und eine Umnutzungsgenehmigung zu erhalten.
Kommen jetzt ev. Strafen oder schlimmeres auf mich zu?
Mir ist klar das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Ich war in der Annahme das ich bei einer Massiven Laube keine Genehmigungen benötige wenn ich die bestehenden Grundmaße nicht verändere. Ich weiß jetzt auch das dieser Irrglaube so ziemlich Naiv ist, aber bitte nicht darauf herumreiten. Ich bin für jede Qualifizierte Antwort wirklich dankbar… Mfg Thomas