Umsatz als Kleinunternehmer wird vermutlich 17.500 E übersteigen,was muss ich nachzahlen?

Hallo,

habe eine wichtige Frage.Ich bin Kleinunternehmer mit einem Hausmeisterservice,ich schätze das dieses Jahr(mein 5.Jahr als Kleinunternehmer)die Umsatzgrenze von 17.500 E übersteigen könnte.Man wäre somit ab 2020 Umsatzsteuerpflichtig und müsste in meinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen.Wie verhält es sich aber mit der Nachzahlung für 2019,da ich ja in keiner Rechnung die Umsatzsteuer eingenommen habe?Ich habe gehört,das man dann rückwirkend 19% auf alle Rechnungen nachzahlen muss,das kann ja nicht sein,wenn man die Umsatzsteuer gar nicht eingenommen hat,oder?
Bitte um Hilfe

Vielen Dank
Michael

Hallo Michael,

bleibst du in diesem Jahr unter 50.000? Wenn ja, dann lies z. B. hier:

In § 19 Abs. 1 UStG sind gleich zwei Kleinunternehmer Grenzen festgelegt:

  • tatsächlicher Vorjahres-Umsatz (= Ist-Umsatz) nicht mehr als 17.500 Euro UND
  • voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr (= Plan-Umsatz) nicht mehr als 50.000 Euro.

Grundsätzlich gilt: Nur wenn beide (!) Bedingungen erfüllt sind, darfst du die Kleinunternehmer-Privilegien im laufenden Jahr (weiterhin) in Anspruch nehmen. Das heißt: Du brauchst deinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und kannst dir die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen sparen. Im Gegenzug bekommst du aber auch die „Vorsteuer“ nicht erstattet. Zur Erinnerung: Vorsteuer ist die Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer), die du selbst bei denen betrieblichen Einkauftouren bezahlst.

Ist nur eine der beiden Bedingungen nicht erfüllt (Ist- oder Plan-Umsatz überschritten), unterliegst du im neuen Jahr automatisch der Regelbesteuerung. Mit anderen Worten: Du giltst nicht mehr als Kleinunternehmer, musst deinen Kunden Umsatzsteuer in Rechnung stellen und Voranmeldungen machen. Einen ausdrücklichen Hinweis des Finanzamtes auf den Verlust des Kleinunternehmer-Status bekommst du nicht.

Die gute Nachricht vorweg: Eine rückwirkende Aberkennung des Kleinunternehmer-Status für das Vorjahr musst du wegen Überschreiten der Kleinunternehmer Grenze normalerweise nicht befürchten!

Gruß
Christa

Hallo!

Man hört so dies und das, meistens allerdings hört man Blödsinn, wenn man sich mit Laien über Steuern unterhält.

Für die Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung gilt (neben dem Vorjahresumsatz) die Grenze von voraussichtlich 50.000 €. Dies ist nach den Verhältnissen zu Beginn des Jahres zu beurteilen. Somit ergibt sich keine Rückwirkung, wenn der tatsächliche Umsatz höher ausfällt. Ab dem Folgejahr 2020 ist dann Umsatzsteuer abzuführen.

Stay cool, calm and collected!

Danke,wirklich eine Super Antwort,kurz und knapp,aber Top!
Also wenn ich alles richtig verstanden habe,da mein Vorjahresumsatz 2018 17.500 E nicht überstiegen hat und eventuell mein diesjähriger Umsatz die 17.500 E Marke übersteigt,aber unter 50.000 E Umsatz liegt,muss man nicht rückwirkend die Umsatzsteuer zahlen?
Hätte dann noch gerne gewusst,wenn ich ab 2020 die Umsatzsteuervoranmeldung Online via Elster mache,wie ist diese auszuführen Monatlich,Vierteljährlich?

Danke im vorraus
Michael

Da wartest du einfach ab, das Finanzamt fordert dich auf. In der Aufforderung steht dann, ob du vierteljährlich anmelden sollst, wenn keine Aufforderung erfolgt, reicht die Jahreserklärung.

Danke,die Antwort war auch sehr gut:-)

Alles klar,weiß ich Bescheid…

Danke nochmal:-))