Halle ,
Ich arbeite im medizininschen zweig bin angestellt und wollte mir ein gerät zulegen das der privatabrechnung dient. Dadurch das mein chef dies nicht kaufen möchte erwäge ich es mir zuzulegen.
Meine frage nun da mein umsatz auf den meines chefes gerechnet wird weil es seine praxis ist wie kann ich es da nun anstellen das der umsatz des anzuschaffenden gerätes auf mich geht. Das problem ist dabei das ich mit dem gerät umsatz mache den er steuerlich geltend machen müsste.muss ich da eine art privates gewerbe anmelden in die steuerklasse 6 wechseln oder gibt es andere wege ?
Vesrtehe das jetzt nicht so ganz. Aber ich antworte mal so wie ich es mir denke.
Du arbeitest also in einer Praxis und willst die Abrechnungen für die Krankenkasse machen? Melde doch wenn es so ist ein Kleingewerbe an und arbeite für Deinen Chef auf Honorarbasis wenn Du die Abrechnungen machst. Wieso machst Du mit dem Gerät Umsatz? Oder meinst Du wenn Du die Abrechnungen machst den Verdienst?
LG
Es ist wie folgend. ich bin angestellter zahnarzt erbringe für meine chefin ein Umsatz x den sie versteuert aus dem sich dann prozentual mein gehalt errechnet (sagen wir 30% des umsatzes). nun möchte ich den behandlungszweig etwas erweitern in dem ich mir ein laser kaufe um das spektrum zu erweitern und erweitere somit die möglichkeit mehr privat abzurechnen . da dieses gerät zwischen 5und 12ooo kostet möchte ich dann aber nicht die üblichen 30 % am umsatz haben sonder möglichst 100% weil dies mein gerät ist und nicht das des chefs.
allerdings ist es so das alles was ich tu nu primär den umsatz meines chefes steigert weil es seine praxis ist und ich nur angestellt bin.
wir haben hierbei keine gemeinschaft ich bin nur ein angestellter mit dynamischen gehalt was sich nach dem umsatz richtet.
ich will mit dem laser sozusagen mein gehlat aufbessern ohne das ich meiner chefin die üblichen 70 % abgebe da ich das gerät mir selbst aneigne.
lg
Eine Nebentätigkeit bei ein und demselben AG ist nicht gestattet, da wird Dir nur die Möglichkeit des Kleingewerbes bleiben und die Rechnungen für die Laserbehandlungen separat abzurechnen.Im Gegenzug setzt Du natürlich das Gerät über mehrere Jahre bei der Steuer ab…
steuerlich heisst das dann ich rutsch in die klasse 6?