Servus,
auf der Ebene der Bilanz spricht nichts dagegen, alle USt-Konten zusammen auszuweisen: Die USt-Konten ergeben saldiert eine einzige Forderung/Verbindlichkeit gegenüber dem Fiskus, die aus dem gleichen Grund besteht.
Auf der Ebene der Konten sind in den Büchern eines Wirtschaftsjahres USt-Werte aus zwei Kalenderjahren enthalten. Technisch sollten die getrennt bleiben, sonst kommt man ohne einen ziemlich verzwatzelten Abstimmungsapparat nicht aus.
In der Darstellung ist es sinnvoll, die Salden der USt-Konten aus dem letzten Quartal des vorigen Kalenderjahres = dem ersten Quartal des WJ per 31.12. zu einem Wert zusammenzuführen, der dann identisch ist mit dem Wert, mit dem die USt-Erklärung für dieses Kalenderjahr abschließt. Die USt-Werte ab 01.01. bleiben offen stehen, werden offen in die EB des neuen WJ vorgetragen und können auf diese Weise leicht mit den Werten des IV. Quartals (= I. Quartal des neuen WJ) zusammen die Basis für die USt-Erklärung des neuen WJ bilden.
Ein bissel lästig ist dabei, daß man umsatzsteuerlich wirksame Buchungen, die üblicherweise mit dem Abschluss vorgenommen werden, die aber eigentlich laufende Geschäftsvorfälle betreffen, nicht alle zum Abschlußstichtag 30.09. vornehmen kann, sondern sie dem Kalenderjahr zuordnen muss, das sie betreffen.
Wenn Du Dich an den 01.04.1998 erinnerst: Da hatten wir ein ähnliches Spiel schonmal, auch bei ganz zivilen Wirtschaftsjahren Jan-Dez.
Schöne Grüße
MM