Sehr geehrte Damen und Herren,
am 30.07. d.J. haben wir Sie mit dem Transport der Komponenten für eine Bisonenthaarungsanlage FCX-2184 von Meckenbeuren nach Dnjepropetrowsk beauftragt. Wie Ihnen bekannt ist, liegt Dnjepropetrowsk im Drittlandsgebiet; aus der Ausfuhranmeldung, die sich in Zweitschrift bei den Ihnen überlassenen Begleitpapieren befindet, geht ebenfalls hervor, dass es sich hier um eine Ausfuhrlieferung handelt.
Zu unserem Bedauern enthält die von Ihnen vorgelegte Rechnung Nr. 2014-0002789 für diesen Transport einen groben Fehler: Sie weisen darauf deutsche Umsatzsteuer in Höhe von 1.789,11 € aus, obwohl Ihre Transportleistung umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 3 a) aa) ist.
Wir bitten Sie, diese Rechnung zügig, spätestens jedoch am 14.08.2014 hier eingehend zu korrigieren.
Da Sie den Transport nur vollenden wollen, wenn Ihre Rechnung bezahlt ist und wir zu diesem Zweck eine zutreffend und ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung benötigen, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass wir Sie für Einbußen oder Schäden in Anspruch nehmen werden, die durch weitere Verzögerungen des Transportes wegen Ihrer unrichtigen Rechnung veranlasst werden. Insbesondere Pönalen, die uns wegen des verzögerten Transportes entstehen könnten, gehen zu Ihren Lasten.
Im übrigen verweisen wir auf die in § 26a UStG vorgesehene Geldbuße bis 5.000 €, die vom Bundeszentralamt für Steuern verhängt werden kann, wenn Sie weiterhin keine ordnungsgemäße Rechnung vorlegen.
Mit freundlichem Gruß
ppa. Josef Hirnbein