Umsatzsteuer bei Rechnungsstellung an eine englische Beteiligungsgesellschaft ohne Unternehmereigens

Hallo Leute,
zu der Situation:

Eine englische Holding/Beteiligungsgesellschaft ohne Unternehmereigenschaft ohne Umsatzsteueridentifikationsnummer bestellt ein Transport aus Deutscland ins Drittland bei einem deutschen Spediteur und verlangt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer.

Diese soll immer Rechnungen ohne Umsatzsteuer bekommen haben.

Kann das sein und wie ist diese Befreiung rechtlich zu begründen? Im Internet gibt es diese Hinweise ohne Hinweis auf Rechtsquellen.

Weiß es jemand? Ist ein Teurer transport und die Steuer entsprechend auch hoch.

Vielen Dank!

Grenzüberschreitender Transport USt-frei
Hallo Alex,

die grenzüberschreitende Transportleistung ist USt-frei gem. § 4 Nr. 3 a) aa) UStG, weil sie sich auf einen Gegenstand der Ausfuhr bezieht.

Schöne Grüße

MM

Hi,
der Spediteur bestreitet das und will unbedingt die Umsatzsteuer in Rechnung stellen wenn keine Umsatzsteueridentifikationsnummer vorgelegt wird.

Eingangsrechnung mit unberechtigt ausgewiesener USt
Servus,

soll er doch - bezahlt wird die USt dann halt nicht. Wenn er durchmahnt, wird er in erster Instanz stranden.

Schöne Grüße

MM

Nicht so einfach, der Transport wurde im EU-Ausland gestoppt bis die Rechnung samt Umsatzsteuer bezahlt wird.

Servus,

was meint denn der Frachtführer zum Thema § 4 Nr. 3 a) aa) UStG? Hat er ein eigenes UStG verfasst, in dem die Befreiungsvorschriften anders sind?

Schöne Grüße

MM

Also zurzeit kommen nur Sachen wie „USt-ID her oder Umsatzsteuer bleibt“.

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 30.07. d.J. haben wir Sie mit dem Transport der Komponenten für eine Bisonenthaarungsanlage FCX-2184 von Meckenbeuren nach Dnjepropetrowsk beauftragt. Wie Ihnen bekannt ist, liegt Dnjepropetrowsk im Drittlandsgebiet; aus der Ausfuhranmeldung, die sich in Zweitschrift bei den Ihnen überlassenen Begleitpapieren befindet, geht ebenfalls hervor, dass es sich hier um eine Ausfuhrlieferung handelt.

Zu unserem Bedauern enthält die von Ihnen vorgelegte Rechnung Nr. 2014-0002789 für diesen Transport einen groben Fehler: Sie weisen darauf deutsche Umsatzsteuer in Höhe von 1.789,11 € aus, obwohl Ihre Transportleistung umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 3 a) aa) ist.

Wir bitten Sie, diese Rechnung zügig, spätestens jedoch am 14.08.2014 hier eingehend zu korrigieren.

Da Sie den Transport nur vollenden wollen, wenn Ihre Rechnung bezahlt ist und wir zu diesem Zweck eine zutreffend und ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung benötigen, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass wir Sie für Einbußen oder Schäden in Anspruch nehmen werden, die durch weitere Verzögerungen des Transportes wegen Ihrer unrichtigen Rechnung veranlasst werden. Insbesondere Pönalen, die uns wegen des verzögerten Transportes entstehen könnten, gehen zu Ihren Lasten.

Im übrigen verweisen wir auf die in § 26a UStG vorgesehene Geldbuße bis 5.000 €, die vom Bundeszentralamt für Steuern verhängt werden kann, wenn Sie weiterhin keine ordnungsgemäße Rechnung vorlegen.

Mit freundlichem Gruß

ppa. Josef Hirnbein

Erratum

  • UStG - muss natürlich noch rein