Hallo, ist der Zeitpunkt im Jahr, für Anrechnung der USt., an dem ein (teilweise) betrieblich genutzter Geschäftswagen gekauft wird, relevant? Mir ist etwas vage im Sinn, dass nur die hälfte der USt. angesetzt werden kann, wenn der Kauf nach der Jahremitte erfolgt.
Vielen Dank
Hartmut
Du verwechselst das evtl. mit der AfA.
Die wird immer für volle Monate berechnet - Anschaffung am 28.12.24? -> Abschreibung von 1/12 der jährlichen Abschreibungssumme für 2024.
Die Vorsteuer ziehst du für den Zeitraum, in welchem die Leistung erfolgte und eine Rechnung mit ausgewiesener USt. vorlag. Bezahlung 28.12., Lieferung 02.01. -> Abzug im Januar.
Super, dann ist der Wagen ein Schnapp für mich. Das erste BEV und dazu noch relativ günstig.
Danke
Teslas liegen zurzeit massiv auf Halde. Wobei ich die aus moralischen Gründen (Unterstützung totalitärer Möchtegern-Diktatoren mit Neigungen zum Rechtsradikalismus und zu Verschwörungsmythen durch Herrn Musk) nicht kaufen würde.
Was soll’s denn werden?
Mazda MX-30 Vollausstattung 11/20 35tkm 13,400 brutto (evtl. VB)
Tesla kommt wegen dem Deppen garnicht in Frage.
Das Mazda Konzept ist m. E. für 90 % der Leute die eh noch ein zweites Auto brauchen/haben völlig ausreichend. Ich brauche einen großen, der ziehen kann und auch mal in einem Rutsch von Nordhessen z. T. mit Hänger, aber immer vollgeladen nach Bosnien rauscht. für alles andere incl. WE-Ausflug ist der Mazda mit seinen 150 - 200 km ausreichend.
Gru0 Hartmut
Dieses Thema wurde automatisch 30 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Nachrichten mehr erlaubt.