Umsatzsteuer - Lieferungen u. sonstige Leistungen

Hallo!
Ein Roman oder eine Übersetzung eines freischaffenden Autors/Übersetzers gilt als Leistung und das entsprechende Honorar muss in dieser Rubrik eingetragen werden. Was aber ist mit den Beträgen der Verwertungsgesellschaft WORT? Gehören die auch zu diesen Leistungen oder werden die in einer anderen Spalte eingetragen?
Gruß,
Eva

Hallo,

du bist umsatzsteuerpflichtig? Dann musst du das der VG Wort auch mitteilen.
Erst dann berücksichtigen die das, du bekommst dann 19% mehr ausbezahlt - genau die 19%, die du ans FA abführen musst.
Du kannst auch bis zu 10 Jahre nachträglich die Umsatzsteuer von der VG Wort nachfordern.
Dazu schreibst du denen dann eine entsprechende Rechnung, in der du nur (nach Jahren aufgeschlüsselt) die USt nachforderst.

Hallo Eva,

die Zahlungen der Verwertungsgesellschaft Wort sind (umgelegte) Entgelte für die Nutzungsrechte an einem literarischen Werk. Es geht dabei also genauso um Umsätze aus sonstigen Leistungen wie beim Honorar für eine Auftragsarbeit.

Gem. § 12 Abs 2 Nr 7c UStG unterliegen diese übrigens dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent.

Die Besteuerung hängt nicht davon ab, ob Du der Verwertungsgesellschaft WORT vorher gesagt hast, dass Du USt abführst. Sie ist einfach gegeben. Bloß, wenn Du das der VG Wort sagst und auch formal korrekt abrechnest (Entgelt - 7% USt - Gesamtbetrag, außderdem eigene USt-Identifikationsnummer oder Steuernummer auf der Rechnung) bekommst du etwas mehr (nämlich genau die 7% USt) Geld überwiesen.

Schöne Grüße

MM

Du darfst mich jetzt auch gerne schlagen… In meiner Branche habe ich halt fast nur 19%.

Als Ausgleich hab ich mal das Merkblatt der VG Wort:

Ach was - da nich für!

Danke, Aprilfisch.
Mir ist das nur für 2017 „passiert“, dass ich über die 17 500€ hinausgeraten bin. Ich werde die VG WORT anschreiben, da man offenbar die USt nachfordern kann. Ebenso den Verlag, denn ich habe ja keine Umsatzsteuer erhoben, weil ich glaubte, im Rahmen der Kleinunternehmerregelung zu bleiben.
Mal sehen, ob ich glimpflich davonkomme.

Gruß,
Eva

Hallo!
Danke für Deine Antwort. Wie ich Aprilfisch geschrieben habe (s.u.), ist mir das nur für ein Jahr passiert. Muss ich halt sehen, wie ich das geradebiege.
Gruß,
Eva