Hallo Zusammen
Ich betreibe eine PV-Anlage, wo ich vom örtlichen Stromanbieter eine Einspeisevergütung bekomme.
Nun meine Frage an die Gemeinschaft:
Ich bekomme auch in 2022 eine monatl. Betrag vom Stromabnehmer, muss aber für das Jahr 2021 einen Betrag zurück zahlen, der mit den Zahlungen in 2022 verrechnet wird. (Schreiben v. Stromabnehmer)
Darf ich diesen „Rückzahlbetrag“ von der Umsatzsteuervoranmeldung, Quartalsmeldung, abziehen, oder muss ich das bei der Jahresabschlussmeldung als „Verlust“ angeben/verrechnen?
Bin für jeden Beitrag dankbar.
VG Wolfgang