Hallo,
eigentlich halte ich den neuen §12 Abs. 3 UStG für eindeutig:
"Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
- die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich […]"
Meine Annahme:
Hersteller, Großhändler und Installateure sind (in der Regel) keine Betreiber, zahlen also die Umsatzsteuer.
Nun bin ich aber verwirrt:
- einer meiner Großhändler lieferte mir Montagematerial für meine PV-Anlage (ohne zu Wissen, dass ich in diesem Fall der Betreiber bin) und berechnete keine USt. Auf Nachfrage, woher er denn überhaupt wisse, dass das für meinen Eigenbedarf sei: „Die USt für PV-Anlage ist seit dem 01.01.23 weggefallen, das hat nichts damit zu tun, an wen wir liefern.“
- ein Onlinehändler schreibt dagegen „Preise unter Berücksichtigung von § 12 Abs. 3 UStG für Privatpersonen inkl. Nullsteuersatz von 0% MwSt., für Firmenkunden erhöht sich der Preis um die gesetzliche MwSt. von 19 %“
Ja, was denn nun?
Für mich als regelbesteuerter Unternehmer kommt es am Ende auf dasselbe hinaus. Zahle ich keine USt, so kann ich auch keine Vorsteuer abziehen. Falls mir die 19% berechnet würden, ziehe ich sie halt als Vorsteuer ab - das ist dann nur ein durchlaufender Posten.
Kann mir dennoch durch falsch berechnete (oder durch falsch NICHT berechnete) Umsatzsteuer ein Nachteil entstehen?
Gibt es irgendwelche Durchführungsanweisungen / Verordnungen, wie korrekt zu verfahren ist?