Guten Tag,
ich möchte den Sachverhalt zu meiner Frage kurz darstellen.
Verkäufer V importiert Waren aus Jersey von Händler H. V vertreibt diese Waren in Deutschland. Bisher konnte er dies ohne die Verpflichtung der Umsatzsteuer tun, da er ein Kleingewerbe betreibt und von der Umsatzsteuer befreit ist.
Im Folgejahr kommt für V aufgrund der Umsatzgrenze von 17500 € jedoch die Umsatzsteuerpflicht zum tragen.
Der Import der Waren des V aus Jersey erfolgt stets als Einzelsendung und hat einen Warenwert der geringer als 22 € ausfällt. Eine Einfuhrumsatzsteuer fällt demnach nicht an.
Auf den Rechnungen des H ist keine Umsatzsteuer ausgewiesen, weil diese in Jersey 0% beträgt?
Zu der Frage des V: Muss V nun die vollen 19 % Umsatzsteuer von seinem Umsatz in Deutschland abführen oder gibt es Möglichkeiten diese zu reduzieren?
Danke für die Beantwortung des Sachverhalts!