Umsatzsteuer und Plattformen - wie ist der Stand?

Guten Tag,

Beispiel „Getaround.de
Eine Plattform, bei der man Autos mieten kann. Man sucht sich das Fahrzeug aus und Getaround bucht das Geld ab.
Ein gewerblicher Vermieter (es gibt auch private Vermieter) bekommt einen Teil des Geldes, einen anderen Teil bekommt die Platform und die Versicherung.
Am Schluss bekommt man nur einen „Zahlungsbeleg“ von Getaround, keine ordentliche Rechnung mit ausgwiesener Umsatzsteuer.
Weder der Vermieter noch Getaround stellen diese aus.
Wer ist nun eigentlich verpflichtet was auszustellen? Selbst bei Amazon klappt das mitlerweile.
Viele Grüße

Servus,

Jeder, der eine Leistung erbringt, muss darüber gem. § 14 Abs 2 UStG eine Rechnung gem. § 14 Abs 4 UStG ausstellen. Das ist „der Stand“ seit den ungefähr 35 Jahren, seit ich mit mit Angelegenheiten der USt beschäftige, und sicher noch mindestens 20 Jahre länger. Da gibt es nichts zu Deuteln oder zu Diskutieren,

Irgendwann kam in den genannten Zeiträumen noch der § 26a UStG hinzu, der - in den Einzelsteuergesetzen einzigartig - gleich im UStG selbst die entsprechende Bußgeldvorschrift enthält.

Schöne Grüße

MM

Moin,
leider scheint sich niemand um die Einhaltung zu bemühen. Plattformen und Vermieter schieben es einfach gegenseitig auf sich und letzlich bekommt man keine Rechnung.

Viele Grüße

Klingt doch sowieso nach einem unseriösen Geschäftsmodell.

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Servus,

kannst Du das

bitte konkreter ausführen?

Wenn die Leistung der Plattform an den Vermieter erbracht wird und dieser die Provision schuldet, kann die Plattform tatsächlich keine Rechnung an den Mieter ausstellen, an den sie keine Leistung erbringt, sondern nur an den Vermieter.

Der Vermieter muss dann eine Rechnung über den Gesamtbetrag einschließlich Provision ausstellen und sich selbst darum kümmern, wie er diese mit der Plattform abrechnen kann; auch die Behandlung der Versicherung richtet sich danach, an wen die Versicherung die Leistung erbringt.

Den Vermieter könntest Du mal auf die Bußgeldvorschrift § 26a UStG aufmerksam machen.

Schöne Grüße

MM

Hallo und vielen Dank für die Antwort.

Es ist tatsächlich so, wie du gesagt hast: Plattform kommt das Geld von mir, Vermieter muss Provision an Plattform zahlen. Die Plattform sagt, dass sie keine Rechnung ausstellen kann. Der Vermieter sagt:
„Als gewerblicher Autovermieter müssen auch wir Gebühren an getaround zahlen. Service, Versicherung und Co. Dies ist mit inbegriffen, daher doch bitte an den Anbieter wenden.
Der Betrag würde sich in etwa auf die Hälfte reduzieren.“

So ist es in ähnlichen Fällen gerade bei Autovermietung/Plattform schon häufiger gelaufen. Bei Check 24 z.B.

Servus,

wenn durch die Buchung tatsächlich ein Vertragsverhältnis mit dem Vermieter entstanden ist, täte ich auf so einen Quark

schreiben:

Sehr geehrte Frau Moosleitner-Przywjecewicz,

wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sind gem. § 14 Abs 2 UStG einzig Sie als Leistungserbringer der Unternehmer, der eine Rechnung über die erbrachte Leistung ausstellen darf und muss.

Wie Ihnen vielleicht nicht bekannt ist, kann das Nichtausstellen einer Rechnung gem. § 26a Abs. 3 UStG mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 € geahndet werden.

Da ich eine Rechnung für die von Ihnen erbrachte Leistung für meine eigenen Aufzeichnungen dringend benötige, bitte ich nochmals um Ausstellung einer solchen Rechnung. Für den Eingang habe ich mir den 19. Oktober 2022 vorgemerkt. Ich weise jetzt schon darauf hin, dass ich die Sache bei erfolglosem Verstreichen dieser Frist bei der Bußgeld- und Strafsachenstelle des zuständigen Finanzamts zur Anzeige bringen werde und verbleibe

mit vorzüglicher Hochachtung

sethko

Schöne Grüße

MM

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Oh, sogar ausformuliert! Vielen Dank, großartig. :heart:
Ich habe es inhaltlich und entschärft abgeschickt… :slight_smile:

Ich bin kein Experte aber war auch der Meinung: Plattform vermittelt Auftrag, Auftragnehmer erbringt mir eine Leistung und muss dementsprechend auch eine Rechnung stellen. Was der Auftragnehmer dann wieder für Abgaben an die Plattform bezahlen muss ist davon unabhängig.
Nur mit den Verflechtungen bin ich mir unsicher: Die Plattform zieht das Geld ein und gibt Optionen für z.B. Kilometerpaket oder Reduzierung der Selbstbeteiligung.
Muss der Auftragnehmer mit eine Rechnung stellen und die Plattform für die Optionen? Was meint das Forum? Vielen Dank und viele Grüße

Servus,

das hängt davon ab, ob hier die Plattform selbst die optionalen Leistungen erbringt. Mir kommt es so vor, als wären das nur Elemente, die von der Plattform zur Kalkulation des Preises verwendet würden, aber die entsprechenden Leistungen (Versicherung mit reduzierter Selbstbeteiligung, Kilometerpaket) vom Vermieter erbracht würden.

Sollte eigentlich in den von der Plattform veröffentlichten Auftragsbedingungen ausgeführt sein.

Schöne Grüße

MM

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Wen es noch interessiert:
Wie schon vermutet bleibt der Vermieter bei seiner Haltung.
Ich hätte nicht bei ihm, sondern an Getaround gezahlt und auch das Fahrzeug bei der Plattform gemietet.
Die Plattform zeigt die von mir gezahlte Summe nicht an und nimmt Gebühren, die sie auch nicht anzeigen. Es wird letztlich nur ein kleiner Teil der Summe an den gewerblichen Autobesitzer ausgezahlt. Nur darüber könne man eine Rechnung stellen.
Das passiert häufiger - man kommt einfach nicht durch.
Viele Grüße an alle Leser

Servus,

spielt keine Rolle. Wenn ich bei irgendeinem Webshop etwas kaufe und mit Paypal bezahle, kaufe ich deswegen nichts bei Paypal.

hat sich sehr schnell erledigt, wenn der Vermieter mal Nr. 6, „Mietvorgang“, der von Getaround veröffentlichten AGB liest.

Du brauchst bei so einem Geschäft nicht so freundlich zu jemandem zu sein, mit dem Du schlicht „Leistung gegen Geld“ vereinbart hast.

Und dass die Leute an der Steuer vorbei arbeiten, ist auch kein Kavaliersdelikt, sondern führt schlicht dazu, dass Du und wir alle eben mehr ESt bezahlen müssen, weil diese kneifen. Mit so einer Figur hätte ich glaub ich relativ wenig Mitleid.

Schöne Grüße

MM

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Wenn jetzt keine Reaktion erfolgen sollte, wo könnte man sich da melden? „Bußgeld- und Strafsachenstelle des zuständigen Finanzamts
Ich frage für einen Freund… :wink:
Viele Grüße

Servus,

die

braucht gar nicht unmittelbar angesprochen zu werden, die Adresse des Finanzamts genügt. Wichtig ist, dass die Behörde erfährt, dass der Vermieter mehrfach gebeten wurde, eine Rechnung auszustellen, und keinen stichhaltigen Grund benennen konnte, weshalb er das nicht tun wollte, so dass der Eindruck entstand, er wolle vermeiden, dass seine Einnahmen aus Autovermietung in irgendeiner Weise dokumentiert wären.

Das für den Ort, an dem der Vermieter sitzt, zuständige Finanzamt ist relativ leicht rauszukriegen.

z.B. bringt die Suche nach Kreenheinstetten Finanzamt Zuständigkeit diese Veröffentlichung des Landes Baden-Württemberg - nur echt mit den drei Löwen:

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Finanzaemter/Auswahl

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank!
Eine Nachricht ist raus. Mal sehen, ob die helfen.
Ich informiere…

Schöne Grüße

Servus,

da wird sich vermutlich mehr im Kontakt zwischen dem FA und der Vermieterin abspielen.

Wenn Du vom FA nichts Konkretes hörst, hake mal in einer angemessenen Frist (so vielleicht kurz vor Weihnachtsfrieden) bei der Vermieterin nach.

Schöne Grüße

MM