Umsatzsteuerbefreit nach Kleinunternehmeregelung, 17.500 im ersten Kalender- oder Geschäftdsjahr?

Als Kleinunternehme darf man im ersten Jahr nicht mehr als 17.500€ verdienen, gilt das für ein komplettes Geschäftsjahr oder das Kalenderjahr. Falls Kalenderjahr, wird das dann noch hochgerechnet auf die restlichen Monate, wenn ich z.B. erst im Oktober das Gewerbe anmelde?

Tut mir leid, aber im Steuerrecht bin ich nicht sattelfest.

Friede7

Guten Tag,

wenn im Oktober das Gewerbe gegründet wird und dann z.B. noch 3000 € Umsatz erwirtschaftet werden, so rechnet das Finanzamt diese 3000 € hoch. Also: 3000/3 Monate*12 Monate=12000 €.

Demnach dürften Sie von Oktober bis zum Jahresende 17500/12Mon.*3Mon.=4375 € einnehmen.

Viele Grüße

Umsatzsteuerbefreit nach Kleinunternehmeregelung, 17.500 im ersten Kalender- oder Geschäftdsjahr?
Nein, immer Kalenderjahr. Also wenn Du im Oktober das Gewerbe anmeldest, musst Du ganz normal z.B. mit Deiner normalen ESt-Erklärung die GuV/EÜR mitangeben von Oktober bis Dezember.
Und im nächsten Jahr logischerweise dann von Januar bis Dezember abrechnen und entsprechend im darauffolgenden Jahr (Jan-Mai) die ESt-Erklärung wieder abgeben.
Das ist ja das Schöne bei der Kleinunternehmerregelung, ziemlich einfach ! Weitere Fragen beantworte ich gerne.
Viel Erfolg mit Deinem Kleinunternehmen!!!

Das Jahr der Existenzgründung zählt nicht!
Es sei denn, man hat in (z.B.) 5 Monaten schon 20 T€ Reingewinn.
Die Steuerbefreiung soll Kleinunternehmen etwas den Start erleichtern. Liegt man darüber, braucht man diese Starthilfe natürlich nicht.

Hallo franklettmann,
Deine Fragen kann ich Dir leider gar nicht beantworten, weil ich mich auf diesem Gebiet gar nicht auskenne.
Aber das Finanzamt oder auch das Gewerbeamt können Dir doch sicher schnell und gut helfen.

Viel Erfolg!
Bernhard

Stelle diese Frage an einen Experten,ich kann Dir nicht helfen.
MfG

Hallo,

es macht eigentlich meistens kein Sinn Steuer- und Kalenderjahr auseinander fallen zu lassen und auch nicht immer möglich. Wenn du z.B. zum 1.10 beginnst, hast du ein Rumpfjahr von drei Monaten, danach ein normales.
Die 17500€ Freigrenze beziehen sich auf den Umsatz, nicht Gewinn (Verdienst). Daher idR nur sinnvoll bei Dienstleistungen am Endkunden.

mfG

Nein, es zählen nur die drei Monate.

Tut mir leid, da kann ich Ihnen nicht helfen.

Sorry, unerlaubte Steuerhilfe ist mir leider verboten.

LG Karl

Hi!

Sorry, da kann ich Dir nicht weiterhelfen. Schöne Grüße!

Tok99