Umsatzsteuererklärung und bereits abgeführte Umsatzsteuer-Voranmeldung

Hallo,

kann hier jemand beim Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung für 2013 helfen?
Monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen wurden bereits jeden Monat erstellt und ans FA abgeschickt, es geht hierbei nur um die Jahres Umsatzsteuererklärung.

Zusätzlich kam es dazu, dass im letzten Jahr nicht einmal die hälfte von der Kleinunternehmer-Umsatzgrenze von 17500€ verdient wurden, jedoch 2x Umsatzsteuer ans FA abgeführt wurden, weil man die Vermutung hatte, dass es im letzten Jahr zu mehr Umsatz kommen würde.
Wäre es nun möglich, das ans FA abgeführte Geld, was ja normalerweise nicht abgeführt werden sollte, wieder zurück zu erhalten und falls ja, wie?

Hi!

Wenn man Kleinunternehmer ist weil die Umsatzgrenze eingehalten wurde geht das. Man füllt dann einfach nur die Kleinunternehmerangaben auf der ersten Seite der Erklärung aus und sonst nichts!

Die angemeldeten und bezahlten Beträge kommen dann zurück.

Gruß derschwede77

die Antwort von „DerSchwede77“ ist nicht richtig: wenn Rechnungen mit USt gestellt wurden, dann muss man diese korrigieren und die unberechtigte USt an den Kunden zurückzahlen und dann erklären, dass man Kleinunternehmer sein will! Vorher hatte man ja offensichtlich auf diese Regelung verzichtet!
Was war im Vorjahr: Einnahmen unter 17.500,–?
Liadenn

Bist Du Kleinunternehmer?
Ich würde einmal im Finanzamt nachfragen, wie Du es genau machen kannst.

Bei geleisteten Vorsteuerzahlungen, wenn kein Kleinunternehmer (mehr), dann die Steuererklärung für die Ust machen.

Gruß

Angel

Hi!

Wenn Rechnungen geschrieben wurden hast Du „fast“ recht. Eigentlich sind die Umsatzsteuerbeträge erst mal gem. §14c an das Finanzamt abzudrücken und dann mit der USt-Erklärung zurück zu holen in dem Jahr in dem man die Rechnung berichtigt. Die Kleinunternehmer-Eintragungen sind dann aber trotzdem genau so anzugeben, zusätzlich natürlich noch die unberechtigt ausgewiesene Steuer an den dafür vorgesehenen Stellen.

Aber dass Rechnungen geschrieben wurden stand leider nicht im Sachverhalt…

Gruß derschwede77

Servus,

Bist Du Kleinunternehmer?

das steht im Sachverhalt.

Ich würde einmal im Finanzamt nachfragen, wie Du es genau
machen kannst.

Das ist überflüssig, weil die richtige Antwort bereits gegeben wurde.

Bei geleisteten Vorsteuerzahlungen, wenn kein Kleinunternehmer
(mehr), dann die Steuererklärung für die Ust machen.

Das ist Käse, weil auch Kleinunternehmer eine USt-Erklärung machen tun, bloß sie machen andere Zahlen in andere Kästchen im Formular rein als wie andere Leute.

Grundsätzlich ist es übrigens möglich, die Umsatzwerte für Kleinunternehmer auf die erste Seite zu schreiben und die Werte aus den abgegebenen USt-VAn in das vorgesehene Feld am Ende. Wenn man jetzt keine Möglichkeit mehr hat, ausgestellte Rechnungen zu berichtigen, kann man auch die unberechtigt ausgewiesene USt in die USt-Erklärung aufnehmen; dann ergibt sich insgesamt eine Zahllast, weil der in den USt-VAn geltend gemachte Vorsteuerabzug dem Kleinunternehmer nicht zusteht.

Schöne Grüße

MM