UMSATZSTEUERERKLÄRUNG - Vorauszahlungssoll

Hallo zusammen,
woraus ergibt sich die Summe in der Zeile 108 der Umsatzsteuererklärung??

Ich komme mit den Erklärungen in den Foren nicht weiter!

Handelt es sich dabei um die Summe, die ich bei der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt gezahlt habe,abzüglich der Zahlungen die das Finanzamt an mich geleistet hat ???

Hoffentlich könnt Ihr mir helfen.

Vielen Dank und Grüße,
Frank

Hallo Frank,
in die Zeile 108 wird die Summe eingetragen, die du in diesem Jahr gezahlt hast bzw., die Summe die von 1-12 angefallen ist.
Das ist schon alles.

Bei Rückfragen einfach fragen =).

Grüße
Katharina

Hallo Katharina,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort!! .-))
Ich habe im Jahre 2009 mehr vom Finanzamt an Umsatzsteuer wiederbekommen, als ich bezahlt habe. Wird der Summe dann ein minus (-) vorangestellt?

Viele Grüße,
Franky

Hallo Franky,
ja genau so dass unten eigentlich Null rauskommen müsste…
Grüße
Katharina

Hallo!
Ja, Vorauszahlungs-Soll ist die Summe der Beträge die in den einzelnen Voranmeldungen gemeldet wurden. Diese werden in der Jahreserklärung eingetragen. Der Soll/Ist-Vergleich wird von Amtswegen dann bei der Umsatzsteuer-Abrechung gemacht. Dann ergibt sich halt ob du noch eine Zahllast oder Guthaben hast.

Wenn noch Fragen sind stehe ich gern zur Verfügung.

MfG

Das Vorauszahlungssoll ist die Summe aller gültig abgegebenen Voranmeldungen des Jahres. Ob und in welcher Höhe die daraus resultierenden Beträge an das FA gezahlt bzw. erstattet wurden, spielt für die Zeile 108 der UStE keine Rolle.

Hallo franky2301,

es ist sehr einfach. Voruaszahlung soll bedeutet die monatliche oder quartalvorauszahlungen beim FA .
Es ist das Konto 1780, allerding soll auch die Erstattungen auch diese Konto verwenden.

In Buchhaltungsprogramm muss diese Konto zugeordnet werden beim Zeile 108 (Umsazusteuervorauszahlungsoll)

Wenn auch eine Sondervorauszahlung 1/11 hast, dann die gleiche Zuordnung.

Das ist alles.

Geuß
Marinel1

Hallo,
in diese Zeile kommen NUR die in der UST-Voranmeldung gemeldeten und bezahlten Beträge. Rückerstattungen werden nur verrechnet, wenn Sie das zu meldeten Jahr betreffen.
Wenn Sie nicht bilanzieren und eine EÜR machen, dann gibt es immer durcheinander, weil bei der EÜR aus ertragsteuerlicher Sicht das Zufluss- und Abflussprinzip nach § 11 EStG gilt.
Bei der Umsatzsteuer ist es nicht maßgeblich, ob das 4. Quartal 2008 erst im Januar 2009 gezahlt wurden. (Es gab da zwar ein Urteil, aber das lassen wir mal außen vor.)
Bei der Einkommensteuer und der EÜR ist eine Umsatzsteuerzahlung, die im Jahr 2009 für 2008 erfolgt ist, aber eine Betriebsausgabe in 2009.

Hallo,

leider kann ich dazu auch nichts sagen, da in der Finanz- und Versicherungsbranche keine Umsatzsteuer anfällt und ich mich damit auch nicht beschäftigen musste. Am besten wäre hier ein Steuerberater.

LG

Hallo Frank,

das Vorauszahlungssoll ist die Summe der FÜR das Kalenderjahr (hier 2009) angemeldeten Steuern.
Also summiere die Endsummen aller Umsatzsteuervoranmeldungen für 2009 (ggf. monatlich oder quartalsweise) zzgl. einer ggf. angemeldeten Sondervorauszahlung für 2009. In der Regel stimmt das mit den Zahlungen FÜR das Kalenderjahr 2009 überein.

Gruß Michaela

Hallo Franky,

habe leider keine Ahnung. Hatte mit Umsatzsteuer noch nie zu tun. Aber eine Nachfrage bei einem Stuerberater wird mit Sicherheit präzise und verständlich sein und nicht die Welt kosten.

LG, Ati Neuhaus

woraus ergibt sich die Summe in der Zeile 108 der
Umsatzsteuererklärung??

Katharinas Antwort
"in die Zeile 108 wird die Summe eingetragen, die du in diesem Jahr gezahlt hast […]

ist falsch. Es wird nicht die Summe eingetragen, die Du IN diesem Jahr GEZAHLT hast, sondern die, die Du FÜR dieses Jahr ANGEMELDET hast.

Beispiel bei vierteljährlicher Anmeldung und für 2011:

Nach Katharinas Aussage käme in Zeile 108, was Du in 2011 (anmeldest und) zahlst, üblicherweise: IV/2010 und I - III/2011.

Das ist falsch.

Tatsächlich gehört dahin, was du FÜR 2011 angemeldet hast, also I - IV/2011, auch wenn die Anmeldung IV/2011 erst in 2012 erfolgte.

Nur so kommt man üblicherweise für die USt.Erkl. 2011 in Zeile 109 auf 0 EUR +/- Rundungsdifferenzen