Umsatzsteuerpflicht ja oder nein

tut mir leid … bin überfordert und benötige Hilfe: Umsätze eines Versicherungsvertreters sind von der Umsatzsteuer befreit. Jetzt erweitert der Versicherungsvertreter sein Aufgabengebiet:

  1. als Versicherungsmakler (div. Vers.-Anbieter)
  2. Existenzgründungsberatung
  3. Beratungen in Geldanlagen
  4. Baufinanzierungen
  5. Aufbereiten und Strukturierung von Akten/Vers.-Ordnern
  6. Coaching der Geschäftsleitung einer priv. Schule

* Welche der Umsätze werden umsatzsteuerpflichtig?
* Wie geht man sinnvoll bei der Buchhaltung vor?
* Sind zwei Betriebe anzumelden? - Könnte dann die
Kleinunternehmerregelung greifen? - Derzeit würden die Umsätze aller Bereiche die Grenzen überspringen.
* welche §§ bilden die Basis für eine Beurteilung?

Die Leistungen werden in Deutschland erbracht; vielleicht gibt es einige wenige tel. Beratungen ins Ausland. Leider kam vom STB keine aufschlussreiche Antwort, deshalb wende ich mich hoffnungsvoll an dieses Forum. Vorab vielen Dank für eine hilfreiche Antwort.

hallo,

ich denke, alle deine umsätze sind umsatzsteuerbefreit. bei 2., 5. und 6. weiß ich es leider nicht. bei der kleinunternehmerregelung werden die umsätze aller betriebe zusammenaddiert, fällt also flach.
im §4 umsatzsteuergesetz ist aufgeführt, welche umsätze steuerfrei sind, §19 kleinunternehmerregelung im umsatzsteuergesetz. eine buchführung reicht.
du musst einen gewerbebetrieb anmelden, wobei du angeben musst, was du so machst.

viele grüße
maria

Hallo suchard,

leider ist das für mich auch zu speziell.
Ich hoffe Du bekomst noch eine passende Auskunft.
Evtl. ein anderer StB könnte helfen, da es ja dann auch um die Haftung für die Auskunft an Dich geht…

Gruß Michel

Hallo suchard, tut mir leid, kann Ihnen hierzu keine Auskunft geben, da ich auf diesem Gebiet nicht Bescheid weiß. Beste Grüße und weiterhin viel Erfolg, Tumleh

noch an Antworten interessiert?
Dann schau ichs mir mal an.

Gruß

Hallo und einen guten Tag!

Es sind mindestens zwei Buchhaltungen (oder Kennzeichnungen innerhalb der Buchhaltung für die getrennte Auswertung) erforderlich: Eine für die umsatzsteuerfreien und eine für die umsatzsteuerpflichtigen Erlöse UND Kosten.

Die umsatzsteuerpflichtigen Erlöse (sprich Umsätze ohne Abzug der Kosten) werden addiert. Je nachdem greift dann die Kleinunternehmerregelung. WICHTIG: Das gilt nur, wenn keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen wird. 2, 3, 5 und 6 sind auf den ersten Blick umsatzsteuerpflichtig. Bei 4 kommt es auf die Art Erlöse an (Provisionen, Gebühren direkt vom Kunden, u.s.w.).

Näheres findet sich im Umsatzsteuergesetz (da gibt es eine Liste der steuerbaren und nicht steuerbaren Umsätze). Auch die Nachfrage bei der Umsatzsteuerstelle des Finanzamtes kann helfen.

Noch eine ungefragte, ergänzende Antwort:
Bei der Gewerbesteuerpflicht ist ähnlich zu verfahren. Unabhängige Beratungen sind bei qualifizierter Ausbildung (auch daüber gibt es eine Liste, siehe Katalogberufe) oft nicht gewerbesteuerpflichtig wenn getrennt gebucht wird.

Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen und sende viele Grüße
Lilith

Guten Tag,

  1. als Versicherungsmakler (div. Vers.-Anbieter)
  2. Existenzgründungsberatung
  3. Beratungen in Geldanlagen
  4. Baufinanzierungen
  5. Aufbereiten und Strukturierung von Akten/Vers.-Ordnern
  6. Coaching der Geschäftsleitung einer priv. Schule

* Welche der Umsätze werden umsatzsteuerpflichtig?
* Wie geht man sinnvoll bei der Buchhaltung vor?
* Sind zwei Betriebe anzumelden? - Könnte dann die
Kleinunternehmerregelung greifen? - Derzeit würden die Umsätze
aller Bereiche die Grenzen überspringen.
* welche §§ bilden die Basis für eine Beurteilung?

Die Leistungen werden in Deutschland erbracht; vielleicht gibt
es einige wenige tel. Beratungen ins Ausland. Leider kam vom
STB keine aufschlussreiche Antwort, deshalb wende ich mich
hoffnungsvoll an dieses Forum. Vorab vielen Dank für eine
hilfreiche Antwort.

Hallo und einen guten Tag!

Es sind mindestens zwei Buchhaltungen (oder Kennzeichnungen innerhalb der Buchhaltung für die getrennte Auswertung) erforderlich: Eine für die umsatzsteuerfreien und eine für die umsatzsteuerpflichtigen Erlöse UND Kosten.

Die umsatzsteuerpflichtigen Erlöse (sprich Umsätze ohne Abzug der Kosten)werden addiert. Je nachdem greift dann die Kleinunternehmerregelung. WICHTIG: Das gilt nur, wenn keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen wird. 2, 3, 5 und 6 sind auf den ersten Blick umsatzsteuerpflichtig. Bei 4 kommt es auf die Art Erlöse an (Provisionen, Gebühren direkt vom Kunden, u.s.w.).

Näheres findet sich im Umsatzsteuergesetz (da gibt es eine Liste der steuerbaren und nicht steuerbaren Umsätze). Auch die Nachfrage bei der Umsatzsteuerstelle des Finanzamtes kann helfen.

Bei der Gewerbesteuerpflicht ist ähnlich zu verfahren. Unabhängige Beratungen sind bei qualifizierter Ausbildung (auch daüber gibt es eine Liste, siehe Katalogberufe) oft nicht gewerbesteuerpflichtig wenn getrennt gebucht wird.

Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen und sende viele Grüße

Guten Tag,

  1. als Versicherungsmakler (div. Vers.-Anbieter)
  2. Existenzgründungsberatung
  3. Beratungen in Geldanlagen
  4. Baufinanzierungen
  5. Aufbereiten und Strukturierung von Akten/Vers.-Ordnern
  6. Coaching der Geschäftsleitung einer priv. Schule

* Welche der Umsätze werden umsatzsteuerpflichtig?
* Wie geht man sinnvoll bei der Buchhaltung vor?
* Sind zwei Betriebe anzumelden? - Könnte dann die
Kleinunternehmerregelung greifen? - Derzeit würden die Umsätze
aller Bereiche die Grenzen überspringen.
* welche §§ bilden die Basis für eine Beurteilung?

Die Leistungen werden in Deutschland erbracht; vielleicht gibt
es einige wenige tel. Beratungen ins Ausland. Leider kam vom
STB keine aufschlussreiche Antwort, deshalb wende ich mich
hoffnungsvoll an dieses Forum. Vorab vielen Dank für eine
hilfreiche Antwort.