Umsatzsteuervoranmeldung als Kleinunternehmer

Hallo, Community. Ich bin seit ein paar Monaten Kleinunternehmer und erbringe Leistung im kreativen Bereich - sprich: Ich bin Autor und verfasse Texte für Unternehmen, die diese für Internetpräsenzen oder Produkte benötigen. Nun stellt sich mir die Frage, da ich ja grundsätzlich Kleinunternehmer bin, ob ich generell umsatzsteuerbefreit bin und wenn nicht, unter welchem Steuersatz ich die kreativen Leistungen in der Umsatzsteuererklärung voranmelden muss? Des Weiteren würde ich gerne erfahren, ob sich in der jährlichen Verdiensthöhe als Kleinunternehmer von 17500 Euro nach §19 USt etwas geändert hat. Ich hatte auf einer Seite gelesen, dass ich im Vorjahr nicht mehr als 22000 Euro und im laufenden Jahr nicht mehr als 50000 Euro verdienen darf, da ich sonst den Status als Kleinunternehmer verlieren würde. Wenn ich als Kleinunternehmer die Umsatzsteuervoranmeldung ausfüllen muss, unter welcher Ziffer ist dann der Eintrag zu tätigen? Wenn ich im Quartal dennoch Umsatzsteuer bezahlen muss, wird am Ende des Jahres diese wieder erstattet, wenn ich innerhalb der Verdienstgrenze geblieben bin? Wusste gar nicht, dass das Steuerrecht ein so komplexes und schwieriges Thema darstellt. Vielen dank für mögliche Antworten im voraus :slightly_smiling_face:

Moin,

Es geht um den Umsatz (!) und nicht um Verdienst. Die Grenzen sind höher: https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendungswissen/Steuern/Kleinunternehmerregelung/inhalt.html

-Luno

Deine Beschreibung lässt eher vermuten, dass du freiberuflich tätig bist und von der Kleinunternehmerregelung im Sinne des §19 UStG Gebrauch machen willst.

Da du vermutlich nur wenig Ausgaben hast, deren Vorsteuer du ansetzen könntest, dürfte sich diese Regelung für dich vermutlich lohnen. Dir muss klar sein, dass zum Beispiel der Erwerb eines neuen PC mit dieser Regelung für dich 16% (demnächst wieder 19%) teurer wird. Da deine Kunden vermutlich alle vorsteuerabzugsberechtigte Gewerbetreibende sind, wäre es für diese Kunden vollkommen egal, ob deine Rechung über „1000€“ oder über „1050€ inkl. 5% USt.“ lautet.

Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht deine Buchführung, erhöht aber deine Einkaufskosten.

Hallo, ich versuche Deine Fragen nochmal aufzudröseln:

  1. Es geht bei der Betrachtung des umsatzsteuerlichen Kleinunternehmers um den Umsatz, wie von @Lunochod beschrieben. Dein Umsatz darf im Vorjahr EUR 22.000 nicht überschritten haben und im laufenden Jahr voraussichtlich EUR 50.000 nicht überschreiten. Das ist eine reine Prognose. Da wird auch nichts rückwärts erstattet oder nachberechnet.
  2. Als Kleinunternehmer, der Du per Gesetz unter den entsprechenden Voraussetzungen bist, gibst Du keine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab.
  3. Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit hat sich @X_Strom schon geäußert. Wenn Du nur Kunden hast, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, kannst Du auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und dafür aus Deinen Kosten selbst Vorsteuer geltend machen. Dafür bleibt Dir der bürokratische Aufwand der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Umsatzsteuererklärung. Wie beschrieben lohnt das meist dann, wenn Investitionen anstehen.
  4. Prüfe bitte, was Du im Fragebogen des Finanzamtes zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit zum Thema Kleinunternehmer angegeben hast.

Viele Grüße aus Landshut
Steffen Göldner

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