Umsatzsteuervoranmeldung für vorweggenommene Betriebsausgaben

Hallo, angenommen man hat vor 1 Monat einen Reisegwerbeschein beantragt, da iman sich ab Juli mit einem Foodtruck in die Innenstadt stellen möchte um Leckereien zu verkaufen. Da man wie jeder andere Existenzgründer etliche Kosten im voraus investiert hat (Wagenausbau, Küchenmaschinen, Schulungen etc.) und nun die gezahlte Vorsteuer zurückerstattet haben möchte, muss man ja nun eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist ja aber immer monatlich abzugeben. Man hat aber in den letzten 16 Monaten die ganzen Investitionen getätigt.

Muss man nun 16 einzelne Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben?
Oder sucht man sich einen beliebigen Monat aus und trägt alle Kosten dort ein?
Und noch eine Frage: muss man nur die gezahlten Mehrwertsteuern zusammenrechnen und eintragen oder die gesamten Ausgaben die man getätigt hat?

Besten Dank im Voraus für Eure Antworten!

Bitte kläre erst mal ab ob Du überhaupt USt.pflichtig bist. Wenn Deine jährlichen Umsätze nicht 17500 € überschreiten mußt du keine USt. zahlen, folgedesssen kannst Du auch keine Vorsteuer vom Finanzamt zurückverlangen.
lg Franzilein

Hallo,

die Vorsteuerbeträge (Mehrwertsteuer aus Eingangsrechnungen) würde ich in der Voranmeldung erklären, für den Monat, in dem die unternehmerischer Tätigkeit mit dem Reisegewerbe erstmalig ausgeführt wurde.

Gleichzeitig würde ich sämtliche Rechnungen der letzten 16 Monate in Kopie mit beifügen und dazu eine Zusammenstellunge fertigen (Rechn.-Datum, Lieferant, Nettobetrag und Vorsteuer).

Die Vorsteuer ist dann abzusummieren, weil in der Voranmeldung nur die Summe der Vorsteuerbeträge erklärt wird.

Es sit dann Sache des Finanzamtes, ob es die Voranmeldung so akzeptiert; dabei ist nicht auszuschließen, daß es verlangt, Voranmeldungen für alle 16 Monate zu bekommen.

Beste Grüße
maasterp

PS:
Von wegen „Foodtruck in der Innenstadt“ !!!
Hierfür bedarf es einer Standgenehmigung durch die Gemeinde, soweit das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen steht. Die meisten Gemeinden genehmigen so etwas nicht.
Soweit der Foodtruck während des Verkaufs auf einem Privatgrundstück (mit Genehmigung des Eigentümers) steht, geht das die Gemeinde nichts an.

Hallo noch einmal!

Den Hinweis von Franzilein halte ich für etwas „gefährlich“!

Die angesprochenen € 17.500,00 im Gründungsjahr und nicht mher als € 50.000,00 im Folgejahr beziehen sich auf die sogenannte „Kleinunternehmer-Regelung“.

Bei der steuerlichen Anmeldung des Gewerbes muß man sich dazu erklären, ob man die Kleinunternehmer-Regelung (also keine Mehrwertsteuer aus den Verkaufserlösen) anwenden will.
Soll die Kleinunternehmer-Regelung angewendet werden, ist es richtig, daß man auch keine Vorsteuer vom Finanzamt zurückgekommt.

Wenn in der steuerlichen Anmeldung beim Finanzamt „zur Mehrwertsteuer optiert wird“, wirken die € 17.500,00 nicht mehr und es reichen schon € 1,00 umsatzsteuerpflichtige Verkaufserlöse aus, bei gleichzeitigem Anspruch alle Vorsteuerbeträge dagegen ausfrechnen zu dürfen.

Wer nicht sicher ist, dauerhaft die € 17.500,00 nicht zu überschreiten, sollte keinesfalls die Kleinunternehmer-Regelung anwenden!!!

Es muß Jahr für Jahr überprüft werden, ob die € 17.500,00 im laufenden Jahr und die 50.000,00 € im Folgejahr stimmen. Werden die € 17.500,00 in irgendeinem Jahr überschritten, ergibt sich ab dem Folgejahr automatisch eine Umsatzsteuerpflicht für die Verkaufserlöse (natürlich dann auch mit Vorsteuerabzug).

Insoweit sollte dieser Regelung wirklich nur dann angewendet werden, wenn man weiß, daß die € 17.500,00 langfristig nicht überschritten werden!

Beste Grüße
maasterp

Servus,

Den Hinweis von Franzilein halte ich für etwas „gefährlich“!

der Deinige ist zwar unterhaltsamer zu lesen, aber nicht weniger falsch.

Schöne Grüße

MM

Hinweise:

Die Frage mit der Kleinunternehmerregelung ist sehr wichtig! Evtl. sollte man einen Fachmann, also einen Steuerberater konsultieren.

Schon mal drüber nachgedacht, wie hoch der Mehrwertsteuersatz im Verkauf ist? Da gibt es besondere Regelungen!

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss elektronisch übermittelt werden. Das geht nur noch mit einer elektronischen Signatur. Ein Steuerberater hat sowas schon. Andernfalls kann es kompliziert werden, wenn man sich mit EDV nicht auskennt.

Wenn man keine Ahnung von Steuern hat, sollte man sich überlegen, ob man aus Unkenntnis nicht größere Fehler begeht, deren Schäden das ersparte Geld schnell übersteigen.

MfG

zugegeben ein Steuerberater