Hallo liebe wer weiss was - Experten,
Herr X ist seit einigen Jahren freiberuflich in der Medienproduktion tätig und nimmt für sich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Er blieb auch immer unter den 17500 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr und im laufenden Kalenderjahr wird er die 50000 auch nicht überschreiten.
Also wurde immer eine Einnahmen-Überschussrechnung, die Umsatzsteuererklärung (mit Vermerk der Kleinunternehmerregelung) und der Hauptvordruck mit Anlage S und gegebenfalls Anlage N ans Finanzamt gesendet.
Vor einigen Wochen kam nun erstmalig die Aufforderung zur Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung für die Anmeldezeiträume ab dem 01.01.2019. Laut Schreiben ist für Herrn X das Kalendervierteljahr als Voranmeldungszeitraum maßgebend. Bis zum 10. April müsste das also dem Finanzamt übermittelt werden.
Herr X ist nun etwas verwirrt. Warum muss er überhaupt eine Voranmeldung ausfüllen? Es ist ja gar keine Umsatzsteuer zu entrichten.
Hoffentlich könnt Ihr Herrn X bei seinem Problem etwas helfen und für Aufklärung sorgen.
Beste Grüße