Umsatzstuer bei Lohnarbeit

Ok, ich versuche Folgendes zu verstehen:
Firma A produziert in Frankreich Rohware
Firma A verkauft an Firma C in Deutschland verarbeitete Rohware. Mit der Verarbeitung der Ware wird in Lohnarbeit Firma B beauftragt. Firma B sitzt wie der Empfänger Firma C in Deutschland. Aus Zeitgründen liefert Firma B an C direkt (alles in Deutschland). Firma A erstellt eine Rechnung an Firma C.
Firma B erstellt an Firma A eine Rechnung. Alles ohne Umsatzsteuer. Meine Fragen: - Ist das so in Ordnung? Oder muss Firma A für die Lohnarbeit Umsatzsteuer an D abführen?

  • Muss Firma A dann die Umsatzsteuer auch der Firma C in RE stellen?- Angenommen Firma A hat eine Vertriebsgesellschaft in Deutschland. Macht es dann mehr Sinn die Rohware an die Vertriebsfirma zu berechnen und von dort weiter an C zu berechnen, + Umsatzsteuer? Wo sind hier die Vor und Nachteile?Danke für eure Hilfe…

Servus,

solange nur die Lohnarbeit im Spiel ist, läuft et Janze auf der Schiene „Sonstige Leistung“, und die Fakturierung der Werkleistung ohne USt (nicht umsatzsteuerfrei, sondern nicht steuerbar) ist in Ordnung, wenn der Leistungsempfänger in einem anderen Land sitzt und eine USt-Identifikationsnummer vorweist.

Bei der Lieferung A an C ist A gekniffen, weil es sich nicht um eine (TVA-freie) innergemeinschaftliche Lieferung handelt, wenn die (an C gelieferte, also nach Veredlung in D) Ware selber keine innergemeinschaftliche Grenze überschreitet. Ort der Lieferung ist D, der Umsatz aus der Lieferung ist steuerbar und steuerpflichtig in D.

Wenn A eine Vertriebstochter in D hat, ist es sehr nützlich, wenn hier die Vertriebstochter liefert - dann braucht sich A nicht in D umsatzsteuerlich erfassen zu lassen und deutsche USt-Erklärungen zu erstellen (abgesehen davon, dass ein Franzose das nicht macht, auch wenn er es zehnmal müsste: Wo ein gestandener französischer Unternehmer seinen Fuß hinsetzt, entsteht ein kleines extraterritoriales Hexagon, in dem nach seiner Ansicht deutsche Steuergesetze keine Gültigkeit haben).

In diesem Fall muss dann natürlich auch der deutsche Veredler von der deutschen Tochter von A beauftragt werden und an diese fakturieren, dann mit deutscher USt.

Schöne Grüße

MM