Umschreibung FS Klassen bei Verlängerung CE79

Hi Wissende,

sei gegeben ein bereits umgeschriebener FS (Form „EU Kartenführerschein“, vormals grauer Alt-FS 3 aus 1983) in dem die Klassen 

B, C1 (SZ 171), BE, C1E, CE (79), M, L (SZ 174 SZ 175), T

vermerkt wären, sowie natuerlich die Limitierung bzgl. der Gültigkeit bei CE 79.

Nun wären die Gesundheitsuntersuchungen fällig.

Gehe ich recht in der Annahme, dass nach dem Einreichen des Antrags auf Verlängerung von CE79 (positive Untersuchungsergebnisse vorausgesetzt) eine _neue_ Karte ausgestellt wird (Es gibt auch EU Karten-FS mit Aufklebern!) ?

Ist es weiterhin richtig, dass auf der neuen Karte dann die neuen Klassen (gemäß  3. EU Führerscheinrichtlinie) notiert werden und der FS auf 15 Jahre limitiert ist?

Werden die bisherigen Klassen automatisch in die neuen konvertiert und welche waeren das dann (im Internet ist die Rede von A/A1 (SZ 46) mit Limitierung auf Trikes und AM. In der Richtlinie selbst finde ich das nicht. Es werden im Internet auch andere Schlüsselzahlen genannt, z.B. SZ 79.01, 79.02, 79.03 und 79.04) oder muss man ggf. - so wie bei CE79 auch - einige Klassen aktiv beantragen, damit man sie bekommt bzw. behält?

Gruss
E.