Hallo,
Guten Abend!
Eine Mutter ist verstorben. Sie und Sohn wohnten
zusammen/Einfamilienhaus und es ist die
Wohngebäudeversicherung bis 01/2015 bereits bezahlt. Die
Versicherung des Wohnortes war wegen der Umschreibung da und
jetzt kämen 2 Schreiben:
Agentur des Wohnortes = Neuvertrag/Vers.-Beginn 25.06.14
wenn er unterschrieben wird, erlischt der Altvertrag/seit
1982. Der Sohn will aber keinen neuen Vertrag – kann er den
alten denn nicht übernehmen? Nur Namensänderung.
Kann man pauschal nicht beantworten.
Es kommt auf den Versicherer an.
Allerdings sollte man alte Vertragsbedingungen von Vertragsbedingungen vor 1982 (evt. VGB 62) grundsätzlich ändern.
Diese Vertragsbedingungen sind nicht mehr zeitgemäß.
z.B. sind folgende Leistungen in diesen alten Bedingungen nicht enthalten:
Anprall von Straßenfahrzeugen;
Anprall, Absturz unbemannter Flugkörper;
Schäden durch Gasleitungen;
Gebäudeschäden durch Dritte;
Graffitischäden;
Implosion an elektr. Geräten und Verpuffung;
Rohrbruchschäden außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück an Zuleitungsrohren und Ableitungsrohren,
Grobe Fahrlässigkeit;
usw. usw.
Außerdem sollte man doch ein Gebäude so versichern,
dass bei einem Schadensfall, auch alle erforderliche Schäden bezahlt werden.
Gruß Merger