Umschreibung Wohngebäudeversicherung

Guten Abend!

Eine Mutter ist verstorben. Sie und Sohn wohnten zusammen/Einfamilienhaus und es ist die Wohngebäudeversicherung bis 01/2015 bereits bezahlt. Die Versicherung des Wohnortes war wegen der Umschreibung da und jetzt kämen 2 Schreiben: 

Agentur des Wohnortes = Neuvertrag/Vers.-Beginn 25.06.14
wenn er unterschrieben wird, erlischt der Altvertrag/seit 1982. Der Sohn will aber keinen neuen Vertrag – kann er den alten denn nicht übernehmen? Nur Namensänderung. 

Hauptsitz Düsseldorf =   Neuer Versicherungsschein 

aber jeweils mit verschiedenen Versicherungsnummern. Geht dass alles nicht ganz einfach?  

Gruß  Italy

Hallo,

Guten Abend!

Eine Mutter ist verstorben. Sie und Sohn wohnten
zusammen/Einfamilienhaus und es ist die
Wohngebäudeversicherung bis 01/2015 bereits bezahlt. Die
Versicherung des Wohnortes war wegen der Umschreibung da und
jetzt kämen 2 Schreiben: 

Agentur des Wohnortes = Neuvertrag/Vers.-Beginn 25.06.14
wenn er unterschrieben wird, erlischt der Altvertrag/seit
1982. Der Sohn will aber keinen neuen Vertrag – kann er den
alten denn nicht übernehmen? Nur Namensänderung. 

Kann man pauschal nicht beantworten.
Es kommt auf den Versicherer an.

Allerdings sollte man alte Vertragsbedingungen von Vertragsbedingungen vor 1982 (evt. VGB 62) grundsätzlich ändern.

Diese Vertragsbedingungen sind nicht mehr zeitgemäß.

z.B. sind folgende Leistungen in diesen alten Bedingungen nicht enthalten:

Anprall von Straßenfahrzeugen;
Anprall, Absturz unbemannter Flugkörper;
Schäden durch Gasleitungen;
Gebäudeschäden durch Dritte;
Graffitischäden;
Implosion an elektr. Geräten und Verpuffung;
Rohrbruchschäden außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück an Zuleitungsrohren und Ableitungsrohren,
Grobe Fahrlässigkeit;
usw. usw.

Außerdem sollte man doch ein Gebäude so versichern,
dass bei einem Schadensfall, auch alle erforderliche Schäden bezahlt werden.

Gruß Merger

Hallo.

Ich würde diese Umstellung nicht einfach so hinnehmen wollen, sondern auf ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen Betreuer pochen.

Diesen würde ich im Vorfeld auffordern, eine sogenannte Synopse (tabellarischer Vergleich) beider Vertragsstände mitzubringen.

Dort lässt sich, für einen Laien oft leichter als im Bedingungswerk, nachvollziehen ob ein Tarifwechsel zu den neu angebotenen Konditionen sinnvoll ist.

Viele Grüße
Claude Burgard
Versicherungsmakler in Saarbrücken
http://www.wer-weiss-was.de/autor/N679ugyuqsc252